Hallo,
folgender Fall:
verheiratete Frau hat sich das Elterngeld teilen und auf 24 Monate auszahlen lassen. Es läuft jetzt noch bis Juni 2010. Jetzt hat sie sich aber zum Anfang des Jahres dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung gestellt und ist arbeitssuchend gemeldet. Wird das Elterngeld nun noch mit dem Arbeitslosengeld verrechnet oder nicht?