Wer kann mir sagen, ob es nach einem Zivildienst ALG oder Hilfe gibt, wenn man unmittelbar nach dem Abitur den Dienst durchgeführt hat und sich voeher nicht arbeitslos gemeldet hatte?
Hi Nico !!
Guck mal 6 Threads weiter unten bei „Studiumsvorsorge“. Habe dort was dazu geschrieben.
Ich habe das 1999 gemacht. Einige meiner Freunde auch. Damals hieß es allerdings, dass dies bald nicht mehr möglich sein solle.
Geh einfach zum Arbeitsamt und frag nach. Ich bin damals mit offen Armen empfangen worden und der Beamte hat sich fast gefreut das ich mich für 2 Wochen arbeitslos gemeldet habe…
Gruss
Thomas
Hi Nico!
Also, § 26 SGB III besagt, dass Du nur dann Anspruch auf Alg im Anschluss an GWD/ZVD hast wenn Du unmittelbar vor Antritt sozialversicherungspflichtig (also kein Mini-Job!) gearbeitet hat oder beim AA mindestens arbeitsuchend gemeldet warst. D.h., Du hast keinen Anspruch auf Alg. Auch nicht auf Alhi, denn die wird nur noch im Anschluss an einen Alg-Bezug gewährt.
Gruß
Liza
Hi Liza !!
Interessant, dann wurde das wohl geändert. Was ich auch besser finde.
Weisst Du auch seit wann es dieses Gesetz gibt ??
Gruss
Thomas
Hi Thomas!!
Es stimmt, dass sich das geändert hat. Schon vor ein paar Jahren. Aber wann genau, weiß ich nicht mehr.
Gruß
Liza