Arbeitslosengeld I

Ich habe Arbeitslosengeld I beantragt, da grundsätzlich ein Anspruch besteht. Da ich aber selbst gekündigt habe, muss ich die Kündigung begründen.
Die Begründung wird dann geprüft, sodass ich entweder sofort Arbeitslosengeld I bekomme oder eine Sperrzeit habe.
Was wäre denn eine Begründung, die von der Bundesagentur für Arbeit akzeptiert wird?

Hi! _

Was wäre denn eine Begründung, die von der Bundesagentur für Arbeit akzeptiert wird?

Die Wahrheit! *tss*

Kopfschüttelnde Grüße
Liza_

was war denn der wahre grund?

ich schaetze mal, dass es nicht faulheit ist. den rest koennte man dann evtl. auf der gesundheitsmaschine formulieren.

ich schaetze mal, dass es nicht faulheit ist. den rest
koennte man dann evtl. auf der gesundheitsmaschine
formulieren.

Wobei man bei der Geltungmachung von gesundheitlichen Gründen bei der Arbeitsagentur einen Fragebogen mitbekommt, auf dem der Arzt, der dem AN zur Arbeitsaufgabe geraten hat, bestätigen muss, dass die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses aus (dringenden) gesundheitlichen Gründen (es muss hier nicht zwingend die Art der Erkrankung angegeben werden) nicht zumutbar war und dass der ärztliche Rat zur Eigenkündigung des AN vor der tatsächlichen Kündigung ergangen ist (mit Datum der ärztlichen Beratung und Kopie des Kündigungsschreibens zu belegen!).

Sollte eine dahingehende ärztliche Beratung vor der Kündigung nicht erfolgt sein bzw. nachgewiesen werden können (vielleicht, weil sich der AN wegen der gesundheitlichen Probleme gar nicht erst in Behandlung begeben hat oder ein Arzt keine Urkundenfälschung begehen möchte), besteht noch eine kleine Möglichkeit, sich nachträglich die Notwendigkeit der Arbeitsaufgabe über den Arbeitsagentur-Arzt bescheinigen zu lassen.

Um eine vorläufige Sperrzeit würde der AN so oder so wohl erst mal nicht rumkommen.

Gruß
Liza