Hallo!
Wie ist das, wenn jemand Arbeitslosengeld 2/Hartz 4 empfängt und dann ein unentgeltliches Praktikum machen möchte? Ist das möglich? Oder wieviel darf derjenige maximal verdienen?
Danke!
LG
Hallo!
Wie ist das, wenn jemand Arbeitslosengeld 2/Hartz 4 empfängt und dann ein unentgeltliches Praktikum machen möchte? Ist das möglich? Oder wieviel darf derjenige maximal verdienen?
Danke!
LG
Bei ALG-II Bezug darf man max. 165 € hinzuverdienen, ohne das von den Leistungen etwas abgezogen wird.
Ein unentgeltliches freiwilliges Praktikum kann man eigentlich immer und unbegrenzt machen, sofern man der ARGE erklärt, jederzeit für Vermittlungen zur Verfügung zu stehen (ggf. Bestätigung durch den Praktikumsbetrieb vorzeigen). Und man muss das Praktikum rechtzeitig VORHER anmelden bzw. genehmigen lassen.
Wir hatten bei uns mal einen solchen freiwilligen Langzeitpraktikanten für über vier Jahre. Ist also kein Problem.
Hi!
Bei ALG-II-Bezug darf man max. 165 € hinzuverdienen, ohne dass von den Leistungen etwas abgezogen wird.
Falsch! Das verwechselst Du mit Alg I (s. a. FAQ:2638)! Bei Alg II sind’s nur 100 € (s. a. FAQ:3256).
Gruß
Jadzia
Bei ALG-II Bezug darf man max. 165 € hinzuverdienen, ohne das
von den Leistungen etwas abgezogen wird.Ein unentgeltliches freiwilliges Praktikum kann man eigentlich
immer und unbegrenzt machen, sofern man der ARGE erklärt,
jederzeit für Vermittlungen zur Verfügung zu stehen (ggf.
Bestätigung durch den Praktikumsbetrieb vorzeigen). Und man
muss das Praktikum rechtzeitig VORHER anmelden bzw. genehmigen
lassen.
Hallo,
ein unentgeltliches Praktikum darf nach § 46 SGB III max. über 4 Wochen absolviert werden. Nur mal so zur Info.
Grüße
Almut