Hallo,
ich habe eine Frage zum Arbeitslosengeld. Wie sieht es aus, wenn jemand nach der Ausbilgung vom Betrieb übernommen wird, das Eintrittsdatum aber auf eigenen Wunsch erst 2,3 Monate nach Ausbildungsende liegt? Hat er dann auch Anspruch auf Arbeitslosengeld in diesen 2, 3 Monaten oder nicht?
Vielen Dank für Eure Antworten!
Pfirsich:smile:
Hallo,
Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, wer innerhalb der Rahmenfrist von 2 Jahren eine versicherungspflichtige Beschäftigung (also auch als Azubi)von mindestens 1 Jahr ausübte UND der Arbeitsvermittlung zur Verfügung steht.
Jedoch wird es eine Sperrzeit von bis zu 3 Jahren geben, da die Arbeitslosigkeit selbst verursacht wurde durch das wunschgemäße Verschieben der Arbeitsaufnahme nach Ausbildungsende.
Feffi Kunterbunt
Hallo Feffi,
Jedoch wird es eine Sperrzeit von bis zu 3 Jahren geben
Bist du dir da wirklich sicher? ;o)
Gruß
„Raven“
Oh, Sorry, ich meinte 3 Monate. Es wird eine Sperrzeit von bis zu 3 Monaten geben.
Danke für den Hinweis!