Hi!
Der Jahresvertrag wurde darauf hin nicht verlängert. Nach dem Bezug von einem Jahr Elterngeld meldet sie sich nun arbeitslos.
Wie wird nun das Arbeitslosengeld berechnet?
Relevant sind hier die letzten 2 Jahre vor der Alokeit (= Bemessungszeitraum (BZ)), wobei sowohl Elterngeld (EG) als auch Mutterschaftsgeld (MSchG) bzw. Zeiten des Mutterschutzes (MuSchu) außer Betracht bleiben.
Wenn ich recht in der Annahme gehe, dass innerhalb des BZ trotz MuSchu und EG noch für mind. 150 Tage Anspruch auf Entgeltzahlung seitens des alten AG bestand, dann berechnet sich das Alg aus dem gesamten Gehalt, dass im BZ liegt.
Rechtsgrundlage: § 130 (1), (2) S. Nr. 3 + (3) S. Nr. 1 SGB III i. V. m. § 132 (1) SGB III (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__130.html, http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__132.html)
LG
Jadzia