Während Elternzeit ALG1?

Hi!

der Arbeitgeber kann sie aber nicht beschäftigen, weil Kleinbetrieb und zur Zeit nicht möglich.
Könnte diese Mutter mit Bescheinigung des AG, dass gerade keine Beschäftigung möglich ist ALG1 beantragen?

  1. Grundsätzlich ja. Es reicht, wenn in der Kündigung steht, dass eine (Weiter-)Beschäftigung aus betrieblichen Gründen nicht möglich ist, damit keine Sperrzeit eintritt.
    Natürlich nur unter der Voraussetzung, dass überhaupt ein Alg-Anspruch besteht!

Dazu müssen in den letzten zwei Jahren vor Beginn der Arbeitslosigkeit mind. 12 Monate mit Sozialversicherungspflicht nachgewiesen werden.
Da vor der Elternzeit wohl sv-pflichtig gearbeitet wurde, ist auch diese sv-pflichtig, womit hier problemlos ein Alg-Anspruch zustandekommen müsste.

Je länger vor der Elternzeit jedoch gearbeitet wurde, desto höher fällt allerdings die Anspruch_dauer_ aus!

  1. Eine Elternzeit steht seitens der AA einer Arbeitslosigkeit (und damit einem Alg-Bezug) nicht entgegen, sofern man sich mind. 15 Std./Wo. zur Verfügung stellt, und das Elterngeld wird auch nicht auf das Alg angerechnet. Aber:

  2. Seitens des Versorgungsamtes wird das Alg auf das Elterngeld angerechnet! Und wenn man sich beim AA mehr als 30 Std./Wo. zur Verfügung stellt, wird die Elternzeit als beendet angesehen!

Wenn ja, nach welchem Gehalt würde ALG1 gezahlt werden? Nach dem tatsächlichen Teilzeitgehalt, das der AG zahlen würde, nach der Hälfte des letzten Vollzeitgehalts?

Grundsätzlich dürfte hier meine Antwort an Annna etwas weiter unten gelten: /t/arbeitslosengeld-nach-elterngeld/5309932/2

Was hier noch zu ergänzen wäre:
Wurde vorher ständig Vollzeit gearbeitet, wird das wie im verlinkten Artikel geschilderte Bemessungsentgelt noch auf die Stundenzahl runtergerechnet, für die die Frau sich dann bei der AA zur Verfügung stellt.

(Weiterhin angenommen, der Ehemann habe sich vor ca. 2 Jahren selbstständig gemacht, sei gescheitert und die Familie habe alle Ersparnisse aufgebraucht. Durch dieses Scheitern wäre der Ehemann in tiefe Depressionen gefallen und das Einkommen der Familie seit einem Jahr bei Null.)
Was gäbe es für eine solche Familie für Möglichkeiten?

Evtl. käme hier noch – ggf. auch auf Alg I aufstockend! – die Beantragung von Alg II in Frage! Näheres dazu kannst Du in FAQ:1743 nachlesen.

In Deinem Nachtrag fragst Du noch:

Wie lange würde es dauern, bis die erste Zahlung eingehen würde?

Das kommt darauf an. Darauf, zu welchem Zeitpunkt man Alg beantragt (vor Eintritt der Arbeitslosigkeit oder erst danach) und ob dann auch alle Unterlagen vollständig sind bzw. sein können.
In der Regel wird, sofern möglich, der Antrag direkt bei Antragsabgabe bearbeitet.

Gruß
Jadzia