Während Elternzeit ALG1?

Hallo!

Angenommen eine Mutter hat in einem Kleinbetrieb von unter 15 Mitarbeitern 3 Jahre Elternzeit angekündigt und muss aus unerwarteten finanziellen Nöten heraus früher (nach 1 Jahr) wieder arbeiten gehen, der Arbeitgeber kann sie aber nicht beschäftigen, weil Kleinbetrieb und zur Zeit nicht möglich.
Könnte diese Mutter mit Bescheinigung des AG, dass gerade keine Beschäftigung möglich ist ALG1 beantragen?
Wenn ja, nach welchem Gehalt würde ALG1 gezahlt werden? Nach dem tatsächlichen Teilzeitgehalt, das der AG zahlen würde, nach der Hälfte des letzten Vollzeitgehalts?
Was hätte diese Mutter zu erwarten und hätte das Arbeitsamt in der Regel Verständnis für diese Situation?

(Weiterhin angenommen, der Ehemann habe sich vor ca. 2 Jahren selbstständig gemacht, sei gescheitert und die Familie habe alle Ersparnisse aufgebraucht. Durch dieses Scheitern wäre der Ehemann in tiefe Depressionen gefallen und das Einkommen der Familie seit einem Jahr bei Null.)

Was gäbe es für eine solche Familie für Möglichkeiten?

Vielen Dank im Vorfeld!
Selina

Hallo nochmal!

Noch eine Frage:
Hätte die besagte Mutter mit einer Sperrfrist zu rechnen?
Sie kann doch streng genommen nichts dafür, dass der AG sie zur Zeit noch nicht beschäftigen kann!

Wie lange würde es dauern, bis die erste Zahlung eingehen würde?

Danke nochmal!!!

Hi!

der Arbeitgeber kann sie aber nicht beschäftigen, weil Kleinbetrieb und zur Zeit nicht möglich.
Könnte diese Mutter mit Bescheinigung des AG, dass gerade keine Beschäftigung möglich ist ALG1 beantragen?

  1. Grundsätzlich ja. Es reicht, wenn in der Kündigung steht, dass eine (Weiter-)Beschäftigung aus betrieblichen Gründen nicht möglich ist, damit keine Sperrzeit eintritt.
    Natürlich nur unter der Voraussetzung, dass überhaupt ein Alg-Anspruch besteht!

Dazu müssen in den letzten zwei Jahren vor Beginn der Arbeitslosigkeit mind. 12 Monate mit Sozialversicherungspflicht nachgewiesen werden.
Da vor der Elternzeit wohl sv-pflichtig gearbeitet wurde, ist auch diese sv-pflichtig, womit hier problemlos ein Alg-Anspruch zustandekommen müsste.

Je länger vor der Elternzeit jedoch gearbeitet wurde, desto höher fällt allerdings die Anspruch_dauer_ aus!

  1. Eine Elternzeit steht seitens der AA einer Arbeitslosigkeit (und damit einem Alg-Bezug) nicht entgegen, sofern man sich mind. 15 Std./Wo. zur Verfügung stellt, und das Elterngeld wird auch nicht auf das Alg angerechnet. Aber:

  2. Seitens des Versorgungsamtes wird das Alg auf das Elterngeld angerechnet! Und wenn man sich beim AA mehr als 30 Std./Wo. zur Verfügung stellt, wird die Elternzeit als beendet angesehen!

Wenn ja, nach welchem Gehalt würde ALG1 gezahlt werden? Nach dem tatsächlichen Teilzeitgehalt, das der AG zahlen würde, nach der Hälfte des letzten Vollzeitgehalts?

Grundsätzlich dürfte hier meine Antwort an Annna etwas weiter unten gelten: /t/arbeitslosengeld-nach-elterngeld/5309932/2

Was hier noch zu ergänzen wäre:
Wurde vorher ständig Vollzeit gearbeitet, wird das wie im verlinkten Artikel geschilderte Bemessungsentgelt noch auf die Stundenzahl runtergerechnet, für die die Frau sich dann bei der AA zur Verfügung stellt.

(Weiterhin angenommen, der Ehemann habe sich vor ca. 2 Jahren selbstständig gemacht, sei gescheitert und die Familie habe alle Ersparnisse aufgebraucht. Durch dieses Scheitern wäre der Ehemann in tiefe Depressionen gefallen und das Einkommen der Familie seit einem Jahr bei Null.)
Was gäbe es für eine solche Familie für Möglichkeiten?

Evtl. käme hier noch – ggf. auch auf Alg I aufstockend! – die Beantragung von Alg II in Frage! Näheres dazu kannst Du in FAQ:1743 nachlesen.

In Deinem Nachtrag fragst Du noch:

Wie lange würde es dauern, bis die erste Zahlung eingehen würde?

Das kommt darauf an. Darauf, zu welchem Zeitpunkt man Alg beantragt (vor Eintritt der Arbeitslosigkeit oder erst danach) und ob dann auch alle Unterlagen vollständig sind bzw. sein können.
In der Regel wird, sofern möglich, der Antrag direkt bei Antragsabgabe bearbeitet.

Gruß
Jadzia

Hallo nocmal…

… und danke für die bereits gegebene Antwort.

Nochmals Fragen und Informationen im angenommenen Fall:

-Mutter X hat immer gearbeitet, war noch nie arbeitslos.
-Der Bezug von Elterngeld endete bereits vor einem Monat
-Kann der AG während der Elternzeit überhaupt kündigen?
-Müsste Das Arbeitsamt also volles Arbeitslosengeld zahlen - vom Vollzeitgehalt?
-Wenn Teilzeitfall angenommen würde, MÜSSTE AG dann gleich kündigen oder bliebe die Elternzeit dann bestehen bis nach dem 3. Jahr?
-Mutter X besteht evtl. eine Knie-OP bevor, würde sich das auf den Bezug von AG auswirken? Sperrfristen wg. Unfähigkeit durch OP z. B. zu Bewerbungen zu fahren?

Viele verzweifelte Fragen und Danke im Vorfeld.
Selina

Hi!

– Kann der AG während der Elternzeit überhaupt kündigen?

Die Frage gehört ins Brett „Arbeitsrecht“! Das mit der AA erstmal gar nix zu tun.

– Müsste die Arbeitsagentur also volles Arbeitslosengeld zahlen – vom Vollzeitgehalt?

Nur, wenn sich Frau X auch Vollzeit zur Verfügung stellt.

– Wenn Teilzeitfall angenommen würde, MÜSSTE der AG dann gleich kündigen oder bliebe die Elternzeit dann bestehen bis nach dem 3. Jahr?

Wie gesagt: Brett „Arbeitsrecht“! Das ist hier falsch! (Ich wüsste aber nicht, was das eine mit dem anderen zu tun haben sollte, auch wenn ich ahne, worauf Du hinaus willst.)

– Mutter X besteht evtl. eine Knie-OP bevor. Würde sich das auf den Bezug von ALG auswirken? Sperrfristen wg. Unfähigkeit durch OP z. B. zu Bewerbungen zu fahren?

Quatsch. :smile: Wer krankgeschrieben ist, muss weder einen Termin bei der AA noch einen Bewerbungstermin wahrnehmen!
Frau X muss nur dran denken, dass sie sofort anruft, sobald sie krank- bzw. dann wieder gesundgeschrieben ist, und auch umgehend die AU-Bescheinigung (den Teil, den sonst der AG bekommt) zur AA schickt!

LG
Jadzia

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Hallo

Kleine Anmerkung noch:

– Müsste die Arbeitsagentur also volles Arbeitslosengeld zahlen – vom Vollzeitgehalt?

Nur, wenn sich Frau X auch Vollzeit zur Verfügung stellt.

… womit dann auch die Elternzeit beendet wäre. :smile:

Gruß,
LeoLo

Hi!

… womit dann auch die Elternzeit beendet wäre. :smile:

Sie schrieb ja oben schon:

-Der Bezug von Elterngeld endete bereits vor einem Monat

:smile:
LG
Jadzia

Hallo

… womit dann auch die Elternzeit beendet wäre. :smile:

Sie schrieb ja oben schon:

-Der Bezug von Elterngeld endete bereits vor einem Monat

Aber Elterngeld und Elternzeit sind zwei ganz unterschiedliche Paar Schuhe. Nicht nur rententechnisch wäre das Vorgehen der AN nichtunbedingt taktisch klug. Zudem wäre damit auch ein Anspruch auf Weiterbeschäftigung nach drei Jahren beim alten AG gegessen.

Für mich sieht das alles eher nach klassischen Hartz IV - Bezug aus.

Gruß,
LeoLo

off-topic: Sorry, habe mich vertan!
Hi!

-Der Bezug von Elterngeld endete bereits vor einem Monat

Aber Elterngeld und Elternzeit sind zwei ganz unterschiedliche Paar Schuhe.

Ja, natürlich! *andiestirnpatsch* Ich habe nicht schnell genug geschaltet bzw. nicht genau genug gelesen… Sorry!

LG
Jadzia