Hallo Experten! Folgender Fall: Sie ist in Ausbildung (Steuerklasse 5) er arbeitet (Steuerklasse 3). Sie bekommt ein Kind und macht Ausbildung weiter, er bekommt Elterngeld und bleibt ein Jahr zu Hause. Sie tauschen die Steuerklassen ab dem ersten Tag der Elternzeit. Sein Chef macht in der Elternzeit Betrieb zu, sodass er sich noch während der Elternzeit für die Nach-Elternzeit-Zeit arbeitslos meldet. Beim ALG ist ja die Steuerklasse entscheidend. Aber welche in diesem Beispiel? Die während der Anwartschaftszeit (3) oder die zum Zeitpunkt der AL-Meldung (5), was ja wesentlich weniger ALG bedeuten würde? Würd micht mal interessieren. Vielen Dank
Steuerklasse Alg nach Elternzeit
Hi!
Die während der Anwartschaftszeit (3) oder die zum Zeitpunkt der Alo-Meldung (5)
Letzteres, also die V.
Gruß
Jadzia
P. S.: Da gibt’s so 'ne Taste auf der Tastatur mit 'nem Pfeil drauf; nennt sich „Enter“ und produziert Absätze und sogar Leerzeilen! 
Danke für die Antwort. Noch kurze Frage:
Macht es denn Sinn wenn die beiden jetzt noch vor der Arbeitslosigkeit tauschen?
Sie hat ja nun die vergleichsweise kleine Ausbildungsvergüttung.
Hi!
Macht es denn Sinn wenn die beiden jetzt noch vor der Arbeitslosigkeit tauschen?
Sorry, aber das können nur die beiden wissen bzw. müssen sie sich ausrechnen.
Aber wenn die beiden tauschen wollen, dann wirklich vor der Alokeit, denn danach geht’s nur – wenn überhaupt – nach einer Einkommensprüfung beider!
LG
Jadzia