Hallo,
ein kleines Fallbeispiel:
Lischen Müller hat eine abgeschlossene Berufsausbildung. Nach deren Abschlussprüfung sie 1 Monat ALG 1 bezogen und dann vier Monate bis zu Beginn des Stuiums Vollzeit gearebeitet. Während des Studiums bezieht sie den Bafög Höchstbetrag. Nun möchte sie sich auf eigenen Wunsch Exmatrikulieren, um zum nächsten Semester ein anderes Studium aufzunehmen. Der BAfög Anspruch entfällt mit der Exmatrikulation. Kann Lischen Müller für 3 Monate ALG 1/2 beantragen?
Gruß,
flo
Kommt drauf an.
Hi!
Kann Lischen Müller für 3 Monate ALG I/II beantragen?
Zu Alg I:
Das kommt drauf an, wie viel Zeit zwischen der 1. Alg-Bewilligung (1. Tag Alg-Anspruch) und der Exmatrikulation vergangen sind.
Sind es mehr als vier Jahre (was ich fast glaube), dann ist der alte Anspruch inzwischen erschöpft (§ 147 (2) SGB III: http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__147.html). Wenn nicht: Ab zur AA!
Zu Alg II siehe FAQ:1743.
LG
Jadzia
Guten Tag,
Hi!
Kann Lischen Müller für 3 Monate ALG I/II beantragen?
Zu Alg I:
Das kommt drauf an, wie viel Zeit zwischen der 1.
Alg-Bewilligung (1. Tag Alg-Anspruch) und der Exmatrikulation
vergangen sind.
Sind es mehr als vier Jahre (was ich fast glaube), dann ist
der alte Anspruch inzwischen erschöpft (§ 147 (2) SGB III:
http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__147.html). Wenn nicht: Ab
zur AA!
Nein, dazwischen liegen nichtmal 2 Jahre!
Zu Alg II siehe FAQ:1743.
Demnach wäre Lischen ja berechtigt.
LG
Jadzia
Vielen Dank!
Wichtig wäre noch zu WIssen. dass Lischen Müller vor Beginn des Studiums ja selbst gekündigt hat (um das STudium aufnehmen zu können) und ihr somit von der Arbeitsagentut ne Sperrzeit(?) eingeräumt wurde von 8, 12 Wochen(?). Das tat aber nicht zur Sache, da Lischen Müller ja bereits 4 Wochen nach der Kündigung angefangen hat zu studieren.
Also ja.
Hi!
Sind es mehr als vier Jahre (was ich fast glaube), dann ist der alte Anspruch inzwischen erschöpft (§ 147 (2) SGB III: http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__147.html). Wenn nicht: Ab zur AA!
Nein, dazwischen liegen nicht mal 2 Jahre!
Okay, ich war stillschweigend davon ausgegangen, dass das Studium abgeschlossen wurde. So kann natürlich der Rest aus dem alten Anspruch wiederbewilligt werden!
LG
Jadzia
Sperrzeit
Über die damaligen Sanktionen hinaus muss Lieschen nichts befürchten.
Gruß
Jadzia