Guten Tag,
wenn man noch 5 Monate Anspruch auf ALG I hat und plant, als Freiberufler zu arbeiten:
Wenn man diese Tätigkeit dann beendet, hat man dann wieder Anspruch auf ALG?
Muss man dafür freiwillig in die Arbeitslosenversicherung einzahlen?
Schönen Dank
Hi!
wenn man noch 5 Monate Anspruch auf ALG I hat und plant, als Freiberufler zu arbeiten:
Wenn man diese Tätigkeit dann beendet, hat man dann wieder Anspruch auf ALG?
Kommt drauf an, wie lange die freiberufliche Tätigkeit ausgeübt wird. Ein Restanspruch (hier: 5 Monate) kann bis 4 Jahre nach seinem Entstehen geltend gemacht werden. (§ 147 (2) SGB III: http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__ 147.html)
Muss man dafür freiwillig in die Arbeitslosenversicherung einzahlen?
Nur, man einen Neu -Anspruch erwerben will.
Zur „Freiwilligen Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung“ siehe:
– http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroe…
– http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A07-G…
LG
Jadzia