Arbeitslosengeld nach Studium bei vorheriger

Guten Morgen,

habe eine Frage: ein Student hat vor seinem Studium 2,5 Jahre sozialversicherungspflichtig gearbeitet.
Nach Abschluss des Studiums in Regelstudienzeit (10 Semester) hat er noch keinen Job gefunden und möchte sich arbeitslos melden. Während des Studiums hatte er nur einige 400€-Jobs, um sich voll auf das Studium konzentrieren zu können.
Hat er noch Anspruch aus der sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit, oder ist der Anspruch verfallen?

Danke und VG
Marcel

Hi!

Ein Student hat vor seinem Studium 2,5 Jahre sozialversicherungspflichtig gearbeitet.

… Abschluss des Studiums in Regelstudienzeit (10 Semester) …

(≈ fünf Jahre)

Während des Studiums hatte er nur einige 400€-Jobs, …
Hat er noch Anspruch aus der sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit,

Nein. Um einen Anspruch auf Alg I zu haben, muss man (mind. zwölf Monate) SV-Pflicht innerhalb der letzten zwei Jahre nachweisen. Im vorliegenden Fall kann die sog. Anwartschaftszeit also nicht erfüllt werden.

oder ist der Anspruch verfallen?

Formaljuristisch war hier gar nie Anspruch entstanden, der irgendwann mal verfallen könnte! Dafür fehlt es an der persönlichen Arbeitslosmeldung vor dem Studium. (Zumindest schreibst Du davon nichts.)

LG
Jadzia

Hallo Jadzia,

danke für deine Antwort. Nein, eine Arbeitslosigkeitsmeldung ist nicht erfolgt bis jetzt. Verstehe ich dich richtig, dass es keine Möglichkeit gibt ALG zu erhalten, und dass der Student höchstens Aussicht auf Hartz4 hat?
Wenn er die Kriterien für Hartz4 nicht erfüllt (Partnerin hat festen Job), kann er dann wenigstens Zuschüsse zur KV o.ä. erhalten?

Grüße
Marcel

Hi!

Verstehe ich dich richtig, dass es keine Möglichkeit gibt, Alg I zu erhalten,

Ja.

und dass der Student höchstens Aussicht auf Hartz4 hat?

Nein, auf Alg II. :wink: (Hartz IV ist keine Leistung, die man beziehen könnte, sondern eine Gesetzesreform. Daran ändert auch die kontinuierlich falsche Verwendung des Begriffs selbst in Medien und Politik nichts…)

Wenn er die Kriterien für Hartz4 Alg II nicht erfüllt (Partnerin hat festen Job), kann er dann wenigstens Zuschüsse zur KV o. Ä. erhalten?

Für Alg II bin ich kein Experte, aber meines Wissens nein, weil die Sozialversicherung an die Regelleistung gekoppelt ist.
Aber vielleicht meldet sich hier ja noch jemand zu Wort, der es besser weiß.

LG
Jadzia

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Hallo Jadzia,

danke für deine Antwort. Nein, eine Arbeitslosigkeitsmeldung
ist nicht erfolgt bis jetzt. Verstehe ich dich richtig, dass
es keine Möglichkeit gibt ALG zu erhalten, und dass der
Student höchstens Aussicht auf Hartz4 hat?

Wenn keine Anwartschaften gesammelt, wie von der Vorautorin richtig erwähnt, dann gibt’s kein Arbeitslosengeld I

Wenn er die Kriterien für Hartz4 nicht erfüllt (Partnerin hat
festen Job), kann er dann wenigstens Zuschüsse zur KV o.ä.
erhalten?

Hartz IV (synonym für Arbeitslosengeld II) zu beantragen und (wenn die Voraussetzungen erfüllt sind) zu erhalten, ist an keiner Anwartschaft gekoppelt oder setzt überhaupt eine vorherige Beschäftigung voraus - das ist der kleine, aber sehr deutliche Unterschied zum Arbeitslosengeld I von der Agentur.
Selbstverständlich sollte nicht versäumt werden, sich arbeitslos zu melden, denn selbst von Arbeitslosigkeit ohne Bezug von Alg I kann von der Deutschen Rentenversicherung als Anwartschaft für die spätere Rente berücksichtigt werden.
Krankenversicherungsbeiträge werden nur gezahlt, wenn man Anspruch auf Alg I oder Alg II hat. Aber… durch die Zahlung eines Zuschusses zur KV und PV kann Hilfebedürftigkeit vermieden werden, der so genannte Zirkelschluss, dann ist das möglich, aber bisher selten vorgekommen. Setzt aber voraus, dass eine Familienversicherung nicht vorrangig ist, da nicht erwähnt wurde, ob mit Partnerin verheiratet oder nicht

Grüße
Marcel

Grüße tisch