Hallo Jadzia,
danke für deine Antwort. Nein, eine Arbeitslosigkeitsmeldung
ist nicht erfolgt bis jetzt. Verstehe ich dich richtig, dass
es keine Möglichkeit gibt ALG zu erhalten, und dass der
Student höchstens Aussicht auf Hartz4 hat?
Wenn keine Anwartschaften gesammelt, wie von der Vorautorin richtig erwähnt, dann gibt’s kein Arbeitslosengeld I
Wenn er die Kriterien für Hartz4 nicht erfüllt (Partnerin hat
festen Job), kann er dann wenigstens Zuschüsse zur KV o.ä.
erhalten?
Hartz IV (synonym für Arbeitslosengeld II) zu beantragen und (wenn die Voraussetzungen erfüllt sind) zu erhalten, ist an keiner Anwartschaft gekoppelt oder setzt überhaupt eine vorherige Beschäftigung voraus - das ist der kleine, aber sehr deutliche Unterschied zum Arbeitslosengeld I von der Agentur.
Selbstverständlich sollte nicht versäumt werden, sich arbeitslos zu melden, denn selbst von Arbeitslosigkeit ohne Bezug von Alg I kann von der Deutschen Rentenversicherung als Anwartschaft für die spätere Rente berücksichtigt werden.
Krankenversicherungsbeiträge werden nur gezahlt, wenn man Anspruch auf Alg I oder Alg II hat. Aber… durch die Zahlung eines Zuschusses zur KV und PV kann Hilfebedürftigkeit vermieden werden, der so genannte Zirkelschluss, dann ist das möglich, aber bisher selten vorgekommen. Setzt aber voraus, dass eine Familienversicherung nicht vorrangig ist, da nicht erwähnt wurde, ob mit Partnerin verheiratet oder nicht
Grüße
Marcel
Grüße tisch