Gibt es eine möglichkeit Arbeitslosengeld ohne Lohnsteuerkarte und Arbeitsbescheinigung zu beziehen wenn der Ehemalige Arbeitgeber die aushändigung der Papiere verweigert?
Guten Morgen und nen Gruß solltest auch Du schreiben können.
Sunny
Hallo Avatar,
der fiktive Arbeitslose sollte sich schnellstens zur Arbeitsagentur bemühen und dort den Fall schildern.
Der Arbeitgeber begeht mit dem Nichtaushändigen der Arbeitsbescheinigung eine Ordnungswidrigkeit nach § 404 SGB III, die mit einer ganz netten Geldbuße geahndet werden kann. Vielleicht weiß das der Arbeitgeber nicht?
Grüße
Almut
Guten Tag,
habe eben den § 404 SGB III durchgelesen, der befasst sich mit Schwarzarbeit. Zitat:„In der Fassung des Gesetzes zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und damit zusammenhängender Steuerhinterziehung vom 23. Juli 2004 (BGBl. I S. 1842)“
Findet dieser § auch in dem Oben geschilderten Fall anwendung? Eine Schwarzarbeit findet ja nicht statt.
LG
Avatar86
§ 404 (2) Nr. 19 SGB III i.v.m. § 312 (1) SGB III
Hi!
habe eben den § 404 SGB III durchgelesen, der befasst sich mit Schwarzarbeit.
Nö, mit Bußgeldvorschriften: http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__404.html
Leider hatte Almuth den § nicht verlinkt und auch nicht präzisiert, welchen Teil des § sie meint.
Die hier zum Tragen kommende Vorschrift steht in § 404 (2) Nr. 19 SGB III (s. Link oben) i.V.m. § 312 (1) SGB III: http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__312.html
Das wissen die Leute bei der AA auch und werden die nötigen Schritte einleiten, wenn der Arbeitslose die Situation schildert!
LG
Jadzia