Arbeitslosengeld Sperre bei eigener Kündigung

Hallo,
folgende fiktive Geschichte: Jemand ist ein paar Monate arbeitslos, nimmt dann durch Vermittlung der Arbeitsagentur einen Vollzeitjob in einem großen Möbelgeschäft an, den er nicht will. Verdienst wird dort fast nur über Provisionen erzielt. Dementsprechend ist das Arbeitsklima. Schon nach einer Woche weis dieser Jemand, dass er dort nicht arbeiten kann und fühlt sich schlecht. Er geht zum Arzt. Diagnose: psychosoziale Belastung - krankgeschrieben.
Könnte er kündigen ohne dass das Arbeitslosengeld drei Monate gesperrt wird?
Danke Nyctea

Hi!

Diagnose: psychosoziale Belastung - krankgeschrieben.

Könnte er kündigen, ohne dass das Arbeitslosengeld drei Monate 12 Wochen gesperrt wird?

Wenn der/ein Arzt vor Einreichen der Kündigung zur schnellstmöglichen Arbeitsaufgabe aus gesundheitlichen Gründen rät und dies später ggü. der AA auch schriftlich bestätigt (dafür gibt’s extra Vordrucke, die man bei Alg-Antragsabgabe ausgehändigt bekommt), dann ja!

LG
Jadzia

Vielen Dank owT
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Hi,

Könnte er kündigen ohne dass das Arbeitslosengeld drei Monate
gesperrt wird?

Mir ist das auch mal so ergangen. Wurde dann ziemlich bald nach Antreten des Jobs wiederholt und ohne Unterbrechung krank geschrieben. Und es dauerte nicht lange, da hatte mir das Unternehmen (innerhalb der Probezeit) mit 14tägiger Frist gekündigt und ich war das Problem los.

Gruß,
Anja