Arbeitslosengeld Sperre wegen Weiterbildung?

Hallo zusammen.

Folgender Sachverhalt. Ein Angestellter arbeitet 10 Monate in einem Büro und geht dann auf eine weiterführende Fachschule für zwei Jahre. Arbeitsvertrag war befristet für ein Jahr. Zum Besuch der Fachschule wurde das Arbeitsverhältnis gekündigt. Sollte der Fall eintreten, dass der Angestellte nicht gleich nach Ende der Schule eine neue Anstellung findet und arbeitslos werden würde, würde das Arbeitsamt eine Sperre verhängen? Oder ist die Weiterbildung ein wichtiger Grund? Zum Zeitpunkt der Kündigung war eine Verlängerung des Arbeitsvertrages noch nicht besprochen. Arbeitsmarktchancen sind mit Weiterbildung (m. E.) besser.

Vielen Dank

Nein, hier nicht.
Hi!

Hier kann ich mich kurzfassen: Nein, keine Sperrzeit.
Grund: Ohne Alg-I-Anspruch* ist schlicht auch kein Sperrzeiteintritt möglich.
Und bei Alg II gibt’s keine Sperrzeiten, nur Sanktionszeiträume.**

*) Wenn nicht noch ein Restanspruch aus den letzten vier Jahren vor Beginn der Arbeitslosigkeit existiert, den man geltend machen kann, besteht kein (Neu-)Anspruch auf Alg, weil aufgrund des Schulbesuchs in den letzten zwei Jahren nicht mindestens zwölf Monate mit Sozialversicherungspflicht bestanden.
Sollte aufgrund eines noch vorhandenen Restanspruches tatsächlich ein Alg-Anspruch bestehen, träte jedoch ebenfalls keine Sperrzeit ein, weil das sog. Sperrzeitereignis (hier: Arbeitsaufgabe) ≥ 1 Jahr ist.

**) Besteht hier ein Alg-II-Anspruch, wäre aber auch hier die Arbeitsaufgabe „verjährt“.

LG
Jadzia