Hallo zusammen,
ein Bezieher von Arbeitslosengeld I hat die Möglichkeit nebenbei als Übungsleiter tätig sein zu können z.B. für eine kirchliche Einrichtung.
Bei einer „normalen“ Nebentätigkeit sind hier lt SGB III 165,- Euro netto frei und werden vom Arbeitslosengeld nicht abgezogen.
Da die Übungsleiterpauschale bis jährl 2.100 Euro sozi u steuerfrei ist, habe ich die Frage, ob auch hier die 165,- Euro Grenze greift.
Mit anderen Worten: könnte dieser Übungsleiter z.B. 200 Euro mtl. netto verdienen oder würde etwas auf das Arbeitslosengeld angerechnet?
Wäre für Antworten sehr dankbar.
MfG
Lies1
Hi!
Da die Übungsleiterpauschale bis jährl. 2.100 Euro sozi- u. steuerfrei ist, habe ich die Frage, ob auch hier die 165,- Euro Grenze greift.
Steuervorschriften und Alg-I-Regelungen haben hier nicht das Geringste miteinander zu tun.
Mit anderen Worten: Könnte dieser Übungsleiter z. B. 200 Euro mtl. netto verdienen oder würde etwas auf das Arbeitslosengeld angerechnet?
Die Antwort hast Du Dir mit Verweis auf das SGB III schon selbst gegeben: nein.
Bei einem monatlichen Fixgehalt von 200 € werden monatlich 35 € beim Alg in Abzug gebracht.
Wenn das Gehalt monatlich differiert wird der Betrag vom Alg abgezogen, der die 165 € übersteigt.
Was sonst noch bei Ausübung eines NEK bei Alg-Bezug zu beachten ist, kannst Du in FAQ:2638 nachlesen.
Gruß
Jadzia