Arbeitslosengeld - Unterbrechung vs. Verkürzung

Hallo,

wie wirkt eine Sperre beim Arbeitslosengeld ?

Bsp.: Anspruch 6 Monate, Al bekommt Sperre von 2 Monaten,
Bekommt er dann nur noch 4 Monate ALG I oder fängt der Bezug einfach 2 Monate später an ?

Ciao maxet.

Hallo,

die Frage kannst du dir selbst beantworten. Es fängt 2 Monate später an.
Könnte ja sein, dass derjenige Arbeit findet und das AA so gar nichts zahlen muss.

Gruß Ivo

Hallo maxet!

Eine Sperre ist i.d.R. 12 Wochen lang, gelegentlich auch mal 3 oder 6 Wochen. Das nur mal am Rande.

Eine Sperrzeit mindert den Anspruch auf Arbeitslosengeld immer mind. um die Sperrzeitdauer selbst (also um 3, 6 oder 12 Wochen), bei einer Anspruchsdauer von mind. 340 Tagen + einer Sperrzeit von 12 Wochen sogar um ein Viertel der Anspruchsdauer (bei 960 Tagen Anspruch wären das also 240 Tage).

Bsp.:
Anspruchsdauer: 360 Tage
Anspruchbeginn: 01.01.05
Anspruchsdauer (ohne Sperrzeit): 01.01.-31.12.05 (ein voller Monat zählt seit 01.01.05 immer mit 30 Tagen)
Sperrzeit: 01.01.-25.03.05 = kein Geld + mindert den Anspruch um 90 Tage (ein Viertel von 360)!
-> Anspruchsdauer (mit Sperrzeit): 01.01.-24.12.05 (360 - 90 = noch 270 Tage Anspruch ab 26.03.05, wobei volle Monate mit 30 Tagen zählen -> 24.12.05)

Kurzum: Der Leistungsbezug fängt erst nach 12 Wochen an, *und* die Anspruchsdauer hat sich ohne auch nur einen Tag Leistungsbezug um ein Viertel verkleinert.

Gruß, Liza

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