Hallo Ihr!
Kennt sich einer aus, welcher Betrag gilt, wenn ein AN erst arbeitslos war für 3 Tage und danach für 16 Monate wieder gearbeitet hat, aber extrem mehr verdient hat in den 16 Monaten. Welcher Anspruch gilt da? der Rest mit dem damaligen Betrag oder der neue?
Danke
liebe Grüße Attelstar
Hi!
Kennt sich einer aus, welcher Betrag gilt, wenn ein AN erst arbeitslos war für 3 Tage und danach für 16 Monate wieder gearbeitet hat, aber extrem mehr verdient hat in den 16 Monaten. Welcher Anspruch gilt da? Der Rest mit dem damaligen Betrag oder der neue?
Der neue.
Rechtsgrundlage: § 130 SGB III i. V. m. § 131 SGB III (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__130.html; http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__131.html)
Auszüge:
– „Der Bemessungszeitraum umfasst die beim Ausscheiden des Arbeitslosen aus dem jeweiligen Beschäftigungsverhältnis abgerechneten Entgeltabrechnungszeiträume der versicherungspflichtigen Beschäftigungen im Bemessungsrahmen. Der Bemessungsrahmen umfasst ein Jahr; er endet mit dem letzten Tag des letzten Versicherungspflichtverhältnisses vor der Entstehung des Anspruchs.“
– „Bemessungsentgelt ist das durchschnittlich auf den Tag entfallende beitragspflichtige Arbeitsentgelt, das der Arbeitslose im Bemessungszeitraum erzielt hat.“
Gruß
Liza