Arbeitslosengeldanspruch

Guten Tag,
besteht für einen frühpensionierten Beamten welcher zu seiner Pension noch eine kl. Versicherungspflichtige Tätigkeit ausübt (auch Arbeitslosengeldbeitrag) auch ein Anspruch auf Arbeitslosengeld wenn genügend Monte zurückgelegt sind, z.B. 60Monate .Wenn ja würde die Pension beim Arbeitslosengeld angerechnet oder nicht?
Scheint ein kompliezirtes Thema zu sein.

Gruß Doris

frühpensionierter Beamter: Alg-Anspruch?
Hi!

besteht für einen frühpensionierten Beamten, welcher zu seiner Pension noch eine kl. versicherungspflichtige Tätigkeit ausübt (auch Arbeitslosengeldbeitrag) auch ein Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn genügend Monte zurückgelegt sind, z. B. 60Monate.

Auch frühpensionierte Beamte haben einen Anspruch auf Alg, wenn sie (wie jeder andere auch)

  1. noch nicht 65 Jahre alt sind bzw. noch keine _Regel_altesrente beziehen,
  2. Beschäftigungslos sind (die aktuelle Beschäftigung muss also beendet sein/werden; ggf. Sperrzeiten beachten!) und
  3. innerhalb der letzten 2 Jahren vor Beginn der Alokeit mind. 12 Monate Versicherungspflicht nachweisen können.

Da mir auf den 1. Blick beides der Fall zu sein scheint, lautet die Antwort: ja.

Wenn ja würde die Pension beim Arbeitslosengeld angerechnet oder nicht?

Nein, nur Einkünfte aus Nebenerwerb (s. dazu FAQ:2638).

LG
Jadzia