Arbeitslosengeldanspruch?

Hi, hab mal ne spezielle Frage, und zwar: Wenn eine Person bis Anfang 2008 als Teilzeitkraft gearbeitet hat und dann bei den Betrieb selber gekündigt hat, anschließend bis jetzt als Minijober (anderer Betrieb) gearbeitet hat.
Nun würde die Person wieder als Teilzeitkraft angestellt werden z.B. Juni (in neuen Betrieb) diese neue Firma macht aber im August komplett Betriebsurlaub. Der Arbeitsvertrag würde also auch erstmal nur bis 31.7. laufen, da logischer weiße nicht soviel Urlaubsanspruch besteht. Aber die Person würde ab 1.9. einen unbefristeten Vertrag bekommen.
So nun die Frage, besteht im Zeitraum August nun Arbeitslosengeld anspruch oder nicht?

Viele Dank im Voraus.

Achja hab noch was vergessen, es kam 2005 ein Kind auf die Welt also war zum Zeiptpunkt der Kündung im ersten Betrieb noch Erziehungsurlaubm dieser ging bies mai 2007.

Habe mal wieder Nachfragen.
Hallo!

Exakte Zeiträume von Mai 2007 (also ab NACH der Elternzeit) bis 2009 (TZ-Jobs, Unterbrechungen etc.) wären hier enorm hilfreich!
Außerdem die Info, ob die TZ-Beschäftigungen (nicht der Minijob; der spielt bzgl. eines Alg-Anspruchs eh keine Rolle) sozialversicherungspflichtig waren!

MfG
Liza

hi,

Also Elterzeit von 12.05 - 05.08. Davor Vollzeit.
Während EZ 09.06 - 02.08 Teilzeit (15 Std) sozialversicherungspflichtig. SELBER GEKÜNDINGT
Von 03.08 - bis jetzt MINIJOB

Hoffe das hilft weiter.

mfg

… Und jetzt eine Antwort.
Aber leider keine gute.

Elterzeit von 12.05 - 05.08.
Während EZ 09.06 - 02.08 Teilzeit (15 Std.) sozialversicherungspflichtig.
Von 03.08 - bis jetzt MINIJOB

Ergo: In den letzten 2 Jahren bestand nicht mind. 12 Monate Sozialversicherungspflicht, also: KEIN Alg-Anspruch.

Aber vielleicht Alg II? (Ggf. hierzu bitte neuen Thread aufmachen! Vielen Dank.)

LG
Liza