Hallo,
ich bin seit dem 5.07 Arbeitslos gemeldet, nachdem ich einen Aufhebungsvertrag unterschrieben habe. Ist alles ein bißchen kompliziert. Ich bin jetzt seit Samstag Krank. Und soll krankengeld beantragen. Bekomme ich das überhaupt(bin ja beim AA noch gespeert)?
Ich hatte bis zum 11.07 Erziehungsurlaub, war der mit meiner Meldung beim AA beendet?
Ich habe also auch 3 jahre kein Geld verdient. Wonach wird mein ALG berechnet?
Wenn ich Krankengeld bekomme kann das als Berechnungsgrundlage für mein ALG dienen, weil es ja das einzige einkommen ist das ich in den letzten 3 Jahren hatte?
Wer weiss was?
Sandy
Hallo Sandy?
ich bin seit dem 05.07 Arbeitslos gemeldet,
Bist du seit dem 05.07. nur gemeldet oder tatsächlich schon arbeitslos?
Ich gehe jetzt einfach mal davon aus, dass du tatsächlich arbeitslos bist.
Ich bin jetzt seit Samstag krank. Und soll Krankengeld beantragen.
Wer sagt das?
Bekomme ich das überhaupt (bin ja beim AA noch gesperrt)?
M.E. hast du drei Möglichkeiten:
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Du meldest dich KOMPLETT bei der AA ab und gehst zur KK, um dort KRG zu beantragen (die KK vorher fragen, ob das überhaupt möglich wäre!). Nach dem KRG müsstest du einen komplett neuen Alg-Antrag stellen. Gezahlt würde natürlich dann auch erst nach der Sperrzeit.
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Du beantragst für die Zeit der Sperre (ergänzendes) Alg II. Soweit ich weiß zahlen die dann aber nicht in voller Höhe, weil die Sperrzeit für Alg I auch beim Alg II zu Sanktionen führt. Weiß ich aber nicht genau; bei Alg-II-zahlender Stelle erkundigen!
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Dies ist die übliche Möglichkeit: Gar nix machen. Sperrzeit und Krankheit aussitzen.
Ich hatte bis zum 11.07 Erziehungsurlaub, war der mit meiner
Meldung beim AA beendet?
Wenn du dich tatsächlich AB 05.07. arbeitslos gemeldet hat, dann hast du damit deine Elternzeit beendet.
Ich habe also auch 3 jahre kein Geld verdient. Wonach wird
mein ALG berechnet?
Fiktiv. Es gibt vier sog. Qualifikationsstufen (QS), nach denen das tgl. Arbeitsentgelt (AE; dies wäre bei „normaler“ Bemessung das durchschnittliche tgl. Brutto des letzten Kalenderjahres vor der Alokeit) festgesetzt wird:
- QS: Spitzenkräfte, Kräfte mit (Fach-)Hochschulniveau = 96,60 € tgl. AE
- QS: Kräfte mit Fachschulniveau = 80,50 € tgl. AE
- QS: Fachkräfte = 64,40 € tgl. AE
- QS: Kräfte mit Fachkenntnissen = 48,30 € tgl. AE
Je nachdem, in welche Kategorie du fällst, richtet sich das Alg.
Wenn ich Krankengeld bekomme kann das als Berechnungsgrundlage
für mein ALG dienen, weil es ja das einzige einkommen ist das
ich in den letzten 3 Jahren hatte?
Nein.
Gruß
Liza
Hallo Liza,
Fiktiv. Es gibt vier sog. Qualifikationsstufen (QS), nach
denen das tgl. Arbeitsentgelt (AE; dies wäre bei „normaler“
Bemessung das durchschnittliche tgl. Brutto des letzten
Kalenderjahres vor der Alokeit) festgesetzt wird:
- QS: Spitzenkräfte, Kräfte mit (Fach-)Hochschulniveau =
96,60 € tgl. AE
- QS: Kräfte mit Fachschulniveau = 80,50 € tgl. AE
- QS: Fachkräfte = 64,40 € tgl. AE
- QS: Kräfte mit Fachkenntnissen = 48,30 € tgl. AE
Je nachdem, in welche Kategorie du fällst, richtet sich das
Alg.
Das habe ich ja noch nie gehört. Seit wann ist das so geregelt? Irgendwie kommt mir das etwas merkwürdig vor. Ich kenne noch die Regelung 60 % vom Bruttoentgelt des letzten Berechnungszeitraumes.
Gruß
Phoebe
Hallo Phoebe!
Fiktiv. Es gibt vier sog. Qualifikationsstufen (QS), nach
denen das tgl. Arbeitsentgelt (AE; dies wäre bei „normaler“
Bemessung das durchschnittliche tgl. Brutto des letzten
Kalenderjahres vor der Alokeit) festgesetzt wird:
Das habe ich ja noch nie gehört. Seit wann ist das so
geregelt? Irgendwie kommt mir das etwas merkwürdig vor. Ich
kenne noch die Regelung 60 % vom Bruttoentgelt des letzten
Berechnungszeitraumes.
Das, was du nennst, ist die allgmeine Regelung für Menschen, die einen „Bemessungszeitraum von mindestens 150 Tagen mit Anspruch auf Arbeitsentgelt innerhalb des auf zwei Jahre vor Entstehung des Anspruchs innerhalb des erweiterten Bemessungsrahmen“ vorzuweisen haben. (Quelle Behördendeutsch: http://www.arbeitsagentur.de/vam/vamController/CMSCo…)
Ist dies nicht der Fall, wird es, wie Liza schreibt, entsprechend eines fiktiven Arbeitsentgelts der Qualifikationsgruppe festgelegt.
Grüße
Christiane
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Hi Ninquelote,
danke für deine Antwort. Wieder was dazu gelernt 
Gruß
Phoebe