Guten Tag,
am 3.09.2007 war ein Arbeitslosengeldbezug ausgeschöpft. Am 10.3.08 habe wurde ein wesentlich geringer bezahltes Arbeitsverhältnis, befristet bis zum 28.02.2010, begonnen.
Auf Nachfrage wurde- entgegen einer früheren Auskunft - von der ARGE mitgeteilt, daß ein Bestandsschutz auf die Höhe des alten Arbeitslosengeldes nur bis 02.09.2009 existiert
Wieviel Monate beträgt der neue Arbeitslosengeldanspruch ab 01.03.2010 (es fehlen 9 Tage zu 24 Monaten Tätigkeit
Ich danke Euch für Eure Antworten.
Gruß
Weisauchnix
Leider nein -> 2-Jahres-Frist überschritten.
Hi!
am 03.09.07 war ein Alg-Bezug ausgeschöpft.
wesentlich geringer bezahltes Arbeitsverhältnis, befristet bis zum 28.02.10
Auf Nachfrage wurde […] von der ARGE mitgeteilt,
Wohl eher von der AA, oder? Denn die ARGE ist Alg II und hat mit Alg I nichts zu tun.
dass ein Bestandsschutz auf die Höhe des alten Arbeitslosengeldes nur bis 02.09.2009 existierte.
Das ist korrekt.
Lt. § 131 (4) SGB III (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__ 131.html) hat man einen Bestandsschutz, wenn man innerhalb der letzten zwei Jahre vor der Entstehung eines neuen Alg-Anspruchs – hier: am 01.03.10; 2-Jahres-Frist also vom 01.03.08 – 28.02.10 – schonmal Alg bezogen hat und zwar nach einem höheren Bemessungsentgelt (BE).
Das mit dem höheren BE stimmt zwar, aber leider VOR dem 2-Jahres-Zeitraum (letzter Alg-Tag: 03.09.07), sodass hier leider kein Bestandsschutz mehr geltend gemacht werden kann.
Wie viele Monate beträgt der neue Alg-Anspruch ab 01.03.10. (Es fehlen 9 Tage zu 24 Monaten Tätigkeit.)
Das ist schade, denn bei Zeitunterschreitungen ist es völlig egal, ob jetzt nur 1 Tag fehlt oder 100. Irgendwo muss halt rechtlich die Grenze gezogen werden.
Daher beträgt die Anspruchsdauer unseres fiktiven Arbeitslosen nach § 127 (3) SGB III (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__ 127.html) 10 Monate (statt 12 bei 24 Monaten SV-Pflicht).
LG
Jadzia