Arbeitslosenhilfe - wie schnell erstmals?

Hallo,

wenn jemand arbeitslos geworden ist, dies auch rechtzeitig gemeldet hat:

Wie lange dauert es (üblicherweise) nach Eintreten der Arbeitslosigkeit, dass er erstmalig seine Arbeitslosenhilfe bekommt?

Kann er das beschleunigen, wenn er niemanden hat, der ihm Geld leiht oder schenkt? Wenn ja, wie?

Grüße
Carsten

Schade, …
… dass das anscheinend keiner weiß.

Traurige Grüße
Carsten

… dass das anscheinend keiner weiß.

Traurige Grüße

wenn jemand arbeitslos geworden ist, dies auch rechtzeitig gemeldet hat:

Wie lange dauert es (üblicherweise) nach Eintreten der Arbeitslosigkeit, dass er erstmalig seine Arbeitslosenhilfe bekommt?

Es gibt seit 2005 keine Arbeitslosen hilfe mehr. Es gibt nur noch ALG1 und ALG2.

Wenn man den Antrag persönlich stellt, was zwingend vorausgesetzt ist, und alle Nachweise komplett vorliegen, dann bekommt man mit einer Vorlaufzeit von etwa einer Woche sein Geld pünktlich zum letzten Banktag vor dem nächsten Monat.

Kein Grund traurig zu sein, einen Monat kann man doch überbrücken? Zahltag ist immer der letzte Werktag des Monats. Wenn es knapp wird kann man um einen Vorschuss bitten. Das dauert aber auch ein paar Tage.

Gruß

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Gar nicht…
Hi!

wenn jemand arbeitslos geworden ist, dies auch rechtzeitig gemeldet hat:

Was heißt „gemeldet“? Komplette Arbeitslosmeldung (Alome) mitsamt Aushändigung des Leistungsantrages erfolgt?

Wie lange dauert es (üblicherweise) nach Eintreten der Arbeitslosigkeit, dass er erstmalig seine Arbeitslosenhilfe bekommt?

  1. Ewig – denn Arbeitslosenhilfe (Alhi) gibt’s nämlich schon seit Jahren nicht mehr… Ich nehme an, Du meinst Arbeitslosengeld (Alg I)?

  2. Die Dauer der Bewilligung hängt nicht vom Zeitpunkt der Alome ab, sondern vom Zeitpunkt, an dem der Alg-Antrag (in der Leistungsabteilung bzw. beim Team Arbeitnehmer-Leistungen) abgegeben wurde!
    Richtlinie hier ist, dass der Bewilligungsbescheid innerhalb von max. zwei Wochen nach Antragsabgabe ergehen soll (sofern die eingereichten Unterlagen vollständig genug sind, dass zumindest eine vorläufige Bewilligung möglich ist).
    Auch bei sehr frühzeitig erfolgter Bewilligung wird das Alg I frühestens zum Ende des ersten Kalendermonats der Alokeit (rückwirkend) ausgezahlt.

Kann er das beschleunigen, wenn er niemanden hat, der ihm Geld leiht oder schenkt? Wenn ja: wie?

Beschleunigen kann man erstmal nur das, was in seiner eigenen Verantwortung liegt, nämlich das möglichst frühzeitige Beibringen aller erforderlichen Unterlagen (bekommt man ja mitgeteilt, welche das sind). Alles andere liegt in der Verantwortung der AA, aber wie gesagt: Es gibt diese Zwei-Wochen-Regel (ab Antragsabgabe). Du schreibst allerdings nicht, ob die Antragsabgabe überhaupt schon erfolgt ist. Deswegen kann man an dieser Stelle gar nicht mehr sagen.

Sollte man – aus welchen Gründen auch immer – für eine gewisse Zeit ohne Geld dastehen, kann man aber zur Überbrückung bei der zuständigen Behörden (je nach Kommune das Jobcenter, die ARGE oder das Sozialamt) ein Alg-II-Darlehen (ggf. inkl. KdU, meine ich) beantragen, welches dann mit dem irgendwann (rückwirkend) gezahlten Alg I zurückgezahlt werden kann/muss!

Gruß
Jadzia

Hallo,

in der Kürze liegt die Würze und ohne amtlichen Schmuh- und Schmäh:

von Jobcenter zu Jobcenter unterschiedlich, aber wenn der Antrag komplett ist zwischen 2-4 Wochen.

Eine Beschleunigung nur dann, wenn z.-B. ein Säugling vorhanden ist oder die Auszahlung aufgrund fehlender Bankverbindung sich verzögert, dann kann es einen Barabschlag direkt vom Jobcenter geben.

Schönen Tag noch.

Alg I vs. Alg II
Hi!

in der Kürze liegt die Würze

Nicht immer.

von Jobcenter zu Jobcenter unterschiedlich,

Selbst wenn es sich hier wirklich nicht um Alg I, sondern um Alg II handelt, so ist auch bei Alg II bei der vorliegenden Informationslage diese Auskunft so schlicht nicht treffbar.

Eine Beschleunigung nur dann, wenn z.B. ein Säugling vorhanden ist oder die Auszahlung aufgrund fehlender.Bankverbindung sich verzögert, dann kann es einen Barabschlag direkt vom Jobcenter geben.

Eventuell ist das bei Alg II so, nicht aber bei Alg I. Da gilt, was ich geschrieben habe: ggf. Alg-II-Darlehen beantragen.

Gruß
Jadzia

2 Like

Hallo

Bezüglich Anspruch/ Antrag auf Arbeitslosengeld 1 schau mal hier in die Infobroschüre dazu - „Merkblatt 1“ (rechts auf der Seite):
http://www.arbeitsagentur.de/nn_25636/Navigation/zen…

ALG 2 (nach SGB II , „Hartz IV“) kann u.a. beantragt werden

  • bei Bedürftigkeit zur Bedarfssicherung, falls kein Anspruch auf ALG1 besteht
  • ergänzend zum ALG1- Bezug , falls das ALG1 zusammen mit dem Wohngeldanspruch nicht ausreichen würde, um den Bedarf (= Regelsatz und angemessene Unterkunftskosten + evtl. Mehrbedarfe) zu decken
  • auf vorläufiger / Darlehnsbasis, bis der ALG1- Antrag bearbeitet und bewilligt ist.

Der Antrag auf ALG2 ist an keine Form gebunden und kann schriftlich, telefonisch oder persönlich gestellt werden (man sollte seine Antragstellung aber im eigenen Interesse nachweisen können). Der Antrag auf Leistungen wirkt auf den Ersten des Monats zurück. Die zur Bearbeitung des Antrags nötigen Unterlagen und Formulare kann man dann -möglichst vollständig und zeitnah - auch nachreichen.
Wenn erforderlich, kann man den Antrag (nachweislich) auf vorläufiger / Darlehnsbasis beantragen. Sollte man mittellos sein, kann auch ein (Bar-)Vorschuss beantragt werden. http://hartz.info/index.php?topic=10.0

Antragsformulare und Ausfüllhilfen für ALG1 + AG2 hier: http://www.arbeitsagentur.de/Navigation/zentral/Form…

LG