Arbeitslosigkeit 2 Jahre später nachweisen?

Hallo, ich bin 20 Jahre alt und habe vor, ab Februar das Kolleg zu besuchen um mein Abitur nachzuholen.

Das Kolleg verlangt mindestens eine zwei-jährige Berufstätigkeit (Arbeitslosigkeit kann ebenfalls angerechnet werden)

Ich habe anderthalb Jahre eine Ausbildung gemacht (abgebrochen), die mir angerechnet wird. Zwischen meinem Schulabschluss und der Ausbildung war ich jedoch ein Jahr Arbeitslos. Leider hab ich das damals dem Arbeitsamt nicht mitgeteilt.

Welche Möglichkeiten habe ich, das eine Jahr doch anerkennen zu lassen um anschließend das Kolleg zu besuchen?

Danke für die Fragen im voraus.

Gruß

Antwort | [MOD]-Hinweise
[MOD-Hinweis I] Bevor sich jemand über die Ich-Form beschwert (Stichwort: FAQ:1129): Mit Bauchschmerzen (vor allem angesichts meiner sich rechtlich hart an der Grenze befindlichen Antwort unten) lasse ich das UP (erstmal) stehen.

Hi!

Das Kolleg verlangt mindestens eine zweijährige Berufstätigkeit. (Arbeitslosigkeit kann ebenfalls angerechnet werden.)

Dann solltest Du dringend klären, ob damit wirklich _Arbeits_losigkeit gemeint ist, oder ob _Beschäftigungs_losigkeit ausreicht! * (Details dazu und Begründung siehe unten.)

Zwischen meinem Schulabschluss und der Ausbildung war ich jedoch ein Jahr arbeitslos. Leider hab ich das damals dem Arbeitsamt nicht mitgeteilt.

Dann warst Du auch nicht arbeits-, sondern nur _beschäftigungs_los!
(Entgegen des umgangssprachlichen Sprachgebrauchs liegt lt. Gesetz _Arbeits_losigkeit nur dann vor, wenn man seine _Beschäftigungs_losigkeit (also dass man nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht) auch bei der Arbeitsagentur (AA) angezeigt und sich «arbeitslos gemeldet» hat!)

Welche Möglichkeiten habe ich, das eine Jahr doch anerkennen zu lassen,

Von wem denn «anerkennen» lassen? Von der AA? (Ich wüsste nicht, wer dafür sonst infrage käme.)
Das ist hier nicht möglich (weil Arbeitslosmeldungen rückwirkend niemals möglich sind)!

Gruß
Jadzia

*) Falls grundsätzlich ja, habe ich allerdings keine Idee, wie hierüber ein Nachweis erbracht werden könnte.→ [MOD-Hinweis II@UP huhn123] Da dies dann allerdings nichts mehr mit dem Brett(thema) «Arbeits- & Sozialamt» zu tun hat, entsprechende «Nachforschungen» bitte stattdessen im Brett «Bildung & Ausbildung» anstellen! Vielen Dank.