Arbeitslosigkeit auf Wunsch?

Hallo,

eine Frage: wenn jemand mit eigener Firma auf den Markt kommen möchte und die Vorbereitung ist dermaßen zeitaufwendig, dass derjenige sich überlegt, seine Arbeitsstelle zu kündigen und ein Jahr lang vom ALG II zu leben, dafür aber an seinem eingenen Projekt zu arbeiten - bekommt er das ALG II auch wenn er selber gekündigt hat?

Liebe Grüße

Kat

Nach der üblichen Sperrzeit von wahrscheinlich 12 Wochen schon. Die Sperrzeit wirds sicherlich geben, da die Arbeitslosigkeit selbst verschuldet ist. Dass die -vielleicht- nur temporär ist spielt keine Rolle.

Hallo,

ganz so einfach wird das nicht sein, denn auch bei Bezug von ALG II wird Arbeitsfähigkeit und Arbeitswilligkeit überprüft. Inwieweit dann der Möchte-gern-Unternehmer dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, ist doch sehr fraglich.
Zur Förderung der Selbstständigkeit gibt es bei der AA eigentlich andere Instrumente.

&Tschüß
Wolfgang

Hallo

dass
derjenige sich überlegt, seine Arbeitsstelle zu kündigen und
ein Jahr lang vom ALG II zu leben,

Dazu fällt mir fast nichts mehr ein… :frowning:

Wenn noch ein wenig soziales Empfinden und Rechtsbewußtsein vorhanden ist, sollte derjenige diese Idde umgehend vergessen.

Gruß,
LeoLo

Moin auch,

es ist ja einigermaßen selten, dass ich nichts zu schreiben weiß, aber bei dem Vorschlag fehlen mir einfach die Worte. Und dann wundern sich die Leute, wenn immer mehr Menschen auswandern.

Unfassbar, sowas.

Ralph

Prima Idee, sollten viele machen - dem Staat auf der Tasche liegen…

Unglaublich!

Man hat ja auch jahrelang Steuer und sämtliche Beiträge gezahlt, damit man das auch in der Not in Anspruch nehmen kann.
Die Idee mit ALG II ist ersmal nur eine Idee. Um sich selbständig zu machen in einem sehr speziellen IT- Bereich muß man unheimlich viel Zeit investieren, damit das Ganze auch den Inhalt hat. Es ist nicht möglich nach 14 Stunden regulärer Arbeit das Projekt noch zu Hause zu betreuen - es entsteht dem entsprechend eine Art von Notsituation, in der man darauf zurückgreifen kann, was man als Steuerzahler geleistet hat. Das ist doch legitim.

Ich frage mich, ob es andere Lösungen für solche Situationen gibt? Weiß jemand, welche Hilfe man vom Arbeitsamt bekommen könnte, wenn man sich selbständig machen möchte aber auch viel Zeit braucht, um den Inhalt der Dienstleistung entsprechend gut zu bearbeiten?

Gruß

Katka

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Hallo,

wer es nicht schafft eine Selbständigkeit parallel zu einer bestehenden Berufstätigkeit und/oder mit den dafür speziell gedachten Förderprogrammen aufzubauen ist einfach nicht der Typ für eine Selbständigkeit. Denn da ist auch weit mehr als eine 38,5h Woche zu leisten. Und das ist jetzt nichts aus der Theorie, sondern von jemand der jahrelang Selbständigkeit, Werkverträge, Angestelltentätigkeit, … immer bunt gemischt nebeneinander betrieben hat, um es zu etwas zu bringen. Nichts gegen die Inanspruchnahme der für bestimmte Zwecke speziell eingerichteten Förderungen, aber „mal ein Jahr auf arbeitslos machen“ treibt mir als Steuerzahler der inzwischen locker eine ganze Hilfeempfänger-Familie mit finanziert wirklich die Galle hoch, ganz abgesehen davon dass es strafbar ist und eigentlich nicht funktionieren dürfen, wenn die zuständige Arge nicht vollkommen blind und untätig ist.

Gruß vom Wiz

Hallo,

Steuern und Sozialabgaben sind kein Sparvertrag auf den man so lange einzahlt, bis man das Geld wieder braucht, und es sich dann am besten noch mit Zinsen wieder zurückholt. Du kannst doch auch nicht zu deiner Autoversicherun gehen und nach drei unfallfreien Jahren den Beitrag zurückverlangen, weil Du schließlich lange genug eingezahlt hast, und es dummerweise zu keinem Schaden gekommen ist, mit dem Du das Geld wieder hättest raus holen können.

Es wäre mal eine interessante Idee die Arbeitslosenversicherung mit einer Kapitalkomponente zu ergänzen, so im Sinne eines staatlich verordneten Notgroschens. Eine solche Versicherung wäre dann aber sicher deutlich teurer.

Gruß vom Wiz

Hallo

Man hat ja auch jahrelang Steuer und sämtliche Beiträge
gezahlt, damit man das auch in der Not in Anspruch nehmen
kann.

Prinzipiell verstehe ich, was Du meinst, aber widersprechen muß ich Dir in dem von dir erfragten Falle doch. Durch die Formulierung „damit man das auch in der Not in Anspruch nehmen kann.“ wird deutlich, daß wir den Bezug zum Wort „Not“ verloren haben. Für uns bedeutet im Sozialstaat „Not“ nämlich nicht mehr das, was sich dahinter verbirgt, sondern diese „Not“ ist oft nur ein Begriff, der zur Verschleierung der Bequemlichkeit, mangelnden Flexibilität oder auch nur dem Ausprobieren einer fixen Idee vorgeschoben wird. Für mich ist „Not“ eher soetwas: http://www.electricscotland.com/thomson/images/11.3%…

Die Idee mit ALG II ist ersmal nur eine Idee. Um sich
selbständig zu machen in einem sehr speziellen IT- Bereich muß
man unheimlich viel Zeit investieren, damit das Ganze auch den
Inhalt hat. Es ist nicht möglich nach 14 Stunden regulärer
Arbeit das Projekt noch zu Hause zu betreuen - es entsteht dem
entsprechend eine Art von Notsituation, in der man darauf
zurückgreifen kann, was man als Steuerzahler geleistet hat.
Das ist doch legitim.

Nein. Ganz im Gegenteil ist es gesetzlich gesehen eben nicht legitim, denn an den Bezug ist die Pflicht des Beziehers geknüpft, den Bezug möglichst schnell zu reduzieren oder zu beenden. Dieses wäre hier im erfragten Falle ja nicht gegeben. ALG II ist nicht für Menschen gedacht, die aus welchen Gründen auch immer eine Auszeit brauchen, sondern als Hilfeleistung für Menschen, die es einfach beschissen erwischt hat und denen wir als Sozialstaat nicht in einem Papierkarton verroten lassen wollen. Darauf sollten und können wir als Staat stolz sein. Aber: Wir sind bequemlich geworden und die Meinung „Das steht mir zu.“ hat sich inzwischen insoweit verselbständigt, daß wir denken, es wäre unser gutes Recht, zu machen was wir wollen, Hartz IV steht uns - wenn gar nix mehr geht - immer wie selbstverständlich zu. Das ist einer der Gründe, warum das in naher Zukunft in einem großen sozialstaatlichen Desaster enden wird.

Und das Argument „dafür habe ich eingezahlt“, bringt mich zum Kochen. Mal Hand auf’s Herz. Rechne mal alle bisher eingezahlten also „geleisteten“ Beträge, die die fiktive Person bisher in die Arbeitslosenkasse gezahlt hat und vergleiche sie mit dem, was ihr in einem Jahr an Hartz IV gezahlt wird, ggf noch zzgl Gründungszuschuss.

Ich frage mich, ob es andere Lösungen für solche Situationen
gibt? Weiß jemand, welche Hilfe man vom Arbeitsamt bekommen
könnte, wenn man sich selbständig machen möchte aber auch viel
Zeit braucht, um den Inhalt der Dienstleistung entsprechend
gut zu bearbeiten?

Katka, das Leben ist hart. Selbständigkeit ist auch kein Zuckerschlecken. (siehe oben) Wenn man bereit ist, täglich 20 Stunden darin zu investieren, kann der finanzielle Erfolg enorm sein. Ist man dazu nicht bereit, könnte man gut einer der vielen Leute sein, die meinen, eine gute Idee zu haben und nach kurzer bis mittelfristiger Zeit dann wieder beim Leistungsträger stehen. Diesmal, weil die Firma den Bach runtergegangen ist. Eine Lösung wäre, in (kostenpflichtige) fachliche Hilfe zu investieren, die manche Prozesse verschnellert und auch die Erfolgsaussichten erhöht.

Es hieß früher „Der liebe Gott hat vor den Erfolg den Schweiß gesetzt“, nicht Hatrz IV oder ALG 1…

Gruß,
LeoLo

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Unfassbar…
Hi!

Das ist doch legitim.

Warum sollten all die Leute, die eben NICHT diese Nehmermentalität haben, Deinen Start in die Selbständigkeit finanzieren?

Leute mit genau Deiner Einstellung waren es, die mich haben regelmäßig meinen Mageninhalt nur mit enormer Selbstbeherrschung dort zurückhalten lassen, wohin selbiger gehört, als ich mal längere Zeit unverschuldet arbeitslos war und mit den Leuten zusammen auf dem Gang saß, die (alle Mitfünfziger) aus der „Insolvenzmasse“ eines Traditionsunternehmens hier hervorgingen.

Leute mit genau Deiner Einstellung waren es, die Schuld an der Tatsache tragen, dass die Kassen derart leer waren, dass die Arbeitslosenhilfe durch ALG II ersetzt werden musste.

Ich frage mich, ob es andere Lösungen für solche Situationen
gibt?

Natürlich: Such Dir einen Job, indem Du das alles vereinbaren kannst, aber liege anderen Menschen nicht auf der Tasche!

Weiß jemand, welche Hilfe man vom Arbeitsamt bekommen
könnte, wenn man sich selbständig machen möchte

Warum sollte Dich der Steuerzahler unterstützen, wenn Du einen Job HAST?
Schon mal was von EIGENverantwortung gehört?

Mensch, bekomme Dein Leben gefälligst SELBST in den Griff!

aber auch viel
Zeit braucht, um den Inhalt der Dienstleistung entsprechend
gut zu bearbeiten?

Wenn Du jetzt schon zu keinem vernünftigen Zeitmanagement in der Lage bist, solltest Du Dir das Thema Selbständigkeit entweder aus dem Kopf schlagen oder Dich VORHER mit den Grundlagen vernünftiger Betriebswirtschaft befassen.

Unglaublich…

Gruß
Guido

@MODs: Sorry, aber ich habe mich heute Mittag noch zurückgehalten…

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Nach der üblichen Sperrzeit von wahrscheinlich 12 Wochen
schon.

Ganz sicher nicht, da die Grundvoraussetzung für den Bezug von ALG & ALG 2 die Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt ist - und das ist gut so.

Wo ist hier die Notlage?

Man hat ja auch jahrelang Steuer und sämtliche Beiträge
gezahlt, damit man das auch in der Not in Anspruch nehmen
kann.

Zitat: „derjenige sich überlegt, seine Arbeitsstelle zu kündigen

Wo bitte sehr liegt hier eine Notlage vor?

Derjenige hat einen Job, von dem er offensichtlich seinen Lebensunterhalt bestreiten kann. Nun packt ihn die Gier und er will mehr. Nun gut. Seine Entscheidung. Dies aber auf Kosten des Sozialsystems realisieren zu wollen, ist schlichtweg asozial.

Ich finde es schon total krank, solche Sachen überhaupt in Erwägung zu ziehen…

S.J.

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Meine Frage war nicht auf moralische oder ethische Aspekte der Arbeitslosigkeit bezogen.
Trotzdem danke für belehrende Worte, auch wenn sie nicht direkt meine Frage beantwortet haben.

Nur wenigen Beiträgen konnte ich entnehmen, dass die Inanspruchnahme einer Auszeit für die Gründung der Selbständigkeit praktisch gesetzwidrig ist, weil man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen muß, was hier tatsächlich nicht der Fall wäre.

Leider in dem speziellen Bereich ist es nicht machbar, nach 14 Stunden Arbeit noch weiter zu Hause daran zu arbeiten. Es ist ein IT-Bereich was mit Medizin zu tun hat - deswegen muß es genug Zeit zur Verfügung stehen, damit keine Fehler unterlaufen. Es ist eingentlich ein Deadlock und so wie sich herausstellt absolut nicht machbar.

Danke für die inhaltsreichen Beiträge.

Gruß

Katka

Ja, klar. In D geht alles und noch mehr.
Hi!

  1. falsches Brett; @MODs: Bitte nach „Arbeits- & Sozialamt“ rüberschubsen! Vielen Dank!

  2. Antwort:

seine Arbeitsstelle zu kündigen und ein Jahr lang vom ALG II zu leben, dafür aber an seinem eigenen Projekt zu arbeiten - bekommt er das ALG II, auch wenn er selber gekündigt hat?

Auf die moralische Seite wurde hier ja schon eingegangen. Bitte daher kein Aufschrei, dass ich mich erdreiste, die Rechtslage darzustellen.

  1. Da ein eventuell bestehender Alg-I-Anspruch (das wäre der Fall, wenn die betreffende Person in den letzten 2 Jahren mind. 12 Monate sozialversicherungspflichtig war) immer vorrangig ist vor dem Bezug von Alg II, wäre zunächst dieses zu beantragen. Näheres dazu siehe 2. und 3.

  2. Die AA wird prüfen, inwieweit das „Arbeiten am eigenen Projekt“ als selbständige Tätigkeit (sT) einzustufen ist.
    Hier kommt es darauf an, ob man wirklich nur „für sich“ daran arbeitet/experimentiert/tüftelt (dann wäre der folgende Exkurs überflüssig gewesen :smile: oder ob man damit (oder auch nur mit einem Teil davon) schon Geld verdient (wie wenig auch immer!).

Wenn die AA die Vorlage einer sT bejaht, würde geprüft, ob diese hauptberuflich oder nur nebenberuflich ausgeübt wird. (Hier kommt es dann auf den Arbeits_umfang_. Ab durchschnittlich 15 Wo.std. ist Nebenberuflichkeit zu verneinen.)

Liegt eine nebenberufliche sT vor, so kann diese neben dem Bezug von Alg I ausgeübt werden. Einkünfte bis 165 € sind anrechnungsfrei und dürfen behalten werden; alles darüber wird auf das Alg I angerechnet. Überschreitet das monatliche Einkommen regelmäßig die Höhe des Alg I, liegt jedoch keine Arbeitslosigkeit mehr vor, egal, ob die Wochenarbeitsstunden unter 15 bleiben.

Bei hauptberuflicher sT könnte die Person eventuell sogar den sog. Gründungszuschuss beantragen. (Ob der dann bewilligt wird, ist wieder 'ne andere Frage (Stichwort: tragfähige Unternehmung) und kann hier nicht beantwortet werden.) Dieser betrüge dieselbe Höhe wie das Alg I plus 300 € (für die Sozialversicherung gedacht).
Jedoch würde dieser (ebenso wie Alg I) erst nach der mit Sicherheit eintretenden Sperrzeit gezahlt werden (siehe 3.).

  1. Aufgrund der Eigenkündigung ohne wichtigen Grund (im Sinne des Gesetzes) bekäme die Person eine Sperrzeit von 12 Wochen aufgebrummt. (Die gibt’s in der Form nur bei Alg I, nicht beim Alg II!)

  2. Sollte kein Alg-I-Anspruch bestehen (siehe 1.), könnte grundsätzlich Alg II beantragt werden. Die Voraussetzungen dafür siehe hier: FAQ:1743
    Alg II ist nicht mein Spezialgebiet, jedoch kann ich sagen, dass es hier keine Sperrzeiten wie im Alg I gibt, dafür aber Sanktionen in Form von Kürzungen der Regelleistung bis zu 100 % (aber erst im Wiederholungsfalle, nicht sofort). Die Darstellung, wie das nun bei Eigenkündigungen und direkt darauf folgendem Alg-II-Bezug aussieht, überlasse ich Kollegen aus dem SGB II. :smile:

Gruß
Jadzia

  1. Da ein eventuell bestehender Alg-I-Anspruch (das wäre der
    Fall, wenn die betreffende Person in den letzten 2 Jahren
    mind. 12 Monate sozialversicherungspflichtig war) immer
    vorrangig ist vor dem Bezug von Alg II, wäre zunächst dieses
    zu beantragen. Näheres dazu siehe 2. und 3.

Genau. Das wäre hier der Fall.

  1. Die AA wird prüfen, inwieweit das „Arbeiten am eigenen
    Projekt“ als selbständige Tätigkeit (sT) einzustufen ist.
    Hier kommt es darauf an, ob man wirklich nur „für sich“ daran
    arbeitet/experimentiert/tüftelt (dann wäre der folgende Exkurs
    überflüssig gewesen :smile:

Es handelt sich um eine Vorbereitungsphase, in der man nur an dem Inhalt arbeitet. Vom Verkauf ist nicht die Rede, weil (wie gesagt) der Inhalt nach einer Experiment/Vorbereitungsphase verlangt. Es handelt sich um Dienstleistung im wissenschaftlichen Zweig der Industie.
Beim einfachen Verkauf wäre solche Auszeit nicht nötig.

Wenn die AA die Vorlage einer sT bejaht, würde geprüft, ob
diese hauptberuflich oder nur nebenberuflich ausgeübt wird.
(Hier kommt es dann auf den Arbeits_umfang_. Ab
durchschnittlich 15 Wo.std. ist Nebenberuflichkeit zu
verneinen.)

Es geht um 40 Stunden pro Woche. Und wie gesagt, vom Nebenverdienst ist nicht auszugehen.

Danke für die Info.

Gruß

Katka

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Hallo Jadzia

Bei der Betrachtung der rechtlichen Seite lässt Du aber die Anforderung an den Leistungsbezieher, sich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stellen, außer Betracht. Selbst wenn mit der Vorbereitung der Selbständigkeit kein Einkommen erzielt wird, sind die Voraussetzungen weder für ALG 1 noch für ALG 2 gegeben, denn der § 16 SGB 3 fordert ja, daß die Arbeitslosen „eine versicherungspflichtige Beschäftigung suchen und dabei den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung stehen“. I.V.m. §§ 117,118,119 SGB 3 bestünde also in keinem Fall Anspruch auf ALG 1. Beides ist nicht der Fall, wie die TE bereits zweifelsfrei bestätigt hat (Zitat, Katka Müller, 7.5.2010 22:07: weil man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen muß, was hier tatsächlich nicht der Fall wäre.").

Gruß,
LeoLo

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Du hast ja Recht.
Hi!

Wie meistens. :smile:

Bei der Betrachtung der rechtlichen Seite lässt Du aber die Anforderung an den Leistungsbezieher, sich dem Arbeitsmarkt
zur Verfügung zu stellen, außer Betracht.

Ja, stimmt… Ich sollte wirklich davon absehen, Antworten nach Mitternacht zu geben; da vergisst man nämlich die Hälfte…

Selbst wenn mit der Vorbereitung der Selbständigkeit kein Einkommen erzielt wird, sind die Voraussetzungen weder für ALG 1 noch für ALG 2 gegeben, denn der § 16 SGB 3 fordert ja, daß die Arbeitslosen „eine versicherungspflichtige Beschäftigung suchen und dabei den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung stehen“. I.V.m. §§ 117,118,119 SGB 3 bestünde also in keinem Fall Anspruch auf ALG 1.

Ja, in aller Regel schon. Ich hätte es sicher erwähnen müssen!
Es ist definitiv eine sehr schlechte Entschuldigung, aber eventuell hatte ich auch im Hinterkopf, dass eine Person, die aus genannten Gründen ihren Job kündigt, es auch schafft, sich (wenn vielleicht nicht ein ganzes Jahr, aber immerhin doch eine ganze Weile lang) offiziell zur Verfügung zu stellen, sich um Vermittlung aber erfolgreich zu „drücken“. (Da gibt es ja ohne Zweifel Tricks.) In der Tat kommt es ja auch u. a. auf den Beruf an, ob in diesem die Vermittlungschancen besonders gut oder vielleicht besonders schlecht sind (sprich: ob das „sich Drücken“ eher leicht oder schwer fallen wird)…

Das soll selbstverständlich in keiner Weise ein Aufforderung zu einem solchen Verhalten sein!! (Die Leute, sie sowas machen, brauchen dazu in der Regel auch weder eine Aufforderung noch die Nennung von Tricks.) Und in der Praxis würde ich solchen Leuten mit Freuden jedes Mal eine Sperrzeit hinterherwerfen – bis der Anspruch erloschen ist. :wink:

Jedenfalls danke für die Korrektur!

LG
Jadzia

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  1. Sollte kein Alg-I-Anspruch bestehen (siehe 1.), könnte
    grundsätzlich Alg II beantragt werden. Die Voraussetzungen
    dafür siehe hier: FAQ:1743
    Alg II ist nicht mein Spezialgebiet, jedoch kann ich sagen,
    dass es hier keine Sperrzeiten wie im Alg I gibt, dafür aber
    Sanktionen in Form von Kürzungen der Regelleistung bis zu
    100 % (aber erst im Wiederholungsfalle, nicht sofort). Die
    Darstellung, wie das nun bei Eigenkündigungen und direkt
    darauf folgendem Alg-II-Bezug aussieht, überlasse ich Kollegen
    aus dem SGB II. :smile:

Hallo Jadzia,
Nach § 31 (4) wird das AlgII um in einer ersten Stufe um 30 % gekürzt, wenn ein EHB sein Einkommen oder Vermögen in der Absicht vermindert hat, die Voraussetzungen für die Gewährung oder Erhöhung des Alg II herbeizuführen.
Also bei Sperrzeit vom Alg I auch nur 70 % Alg II.
Grüße
Almut

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Hi!

Da dieser jemand ja sowieso 14 Stunden am Tag arbeitet, hat er ja innerhalb von kürzester Zeit genug Überstunden zusammen, um zu kündigen und gemeinsam mit dem Resturlaub genug Zeit, ein Jahr vorher zu kündigen und in dieser „Urlaubs- und Überstundenzeit“ seine Selbständigkeit aufzubauen.

Wer allerdings ein Jahr benötigt, dies zu bewerkstelligen, sollte sich darüber nochmals Gedanken machen, überhaupt selbständig zu werden.

Grüße,
Tomh