Hallo,
ich habe eine Frage: und zwar bin ich 54 Jahre alt und zurzeit bei einer Transfergesellschaft beschäftigt. Ich war zuvor bei einem Automobilzulieferer tätig und auf Grund einer Insolvenz wurde ich gekündigt. Mir wurde ein Jahresvertrag bei einer Transfergesellschaft angeboten, den ich auch angenommen habe. Dieser läuft Ende Februar 2011. Am 03.03.2011 werde ich 55 Jahre. Also, wenn der Vertrag ausläuft, bin ich noch 54 Jahre. Ich habe gehört, dass ab Vollendung des 55.Lebensjahres es bessere „Konditionen“ bei der Arbeitslosigkeit gibt? Stimmt dieses?
Habe ich eine Möglichkeit den Vertrag „irgendwie“ zu verlängern? Ich hoffe natürlich, dass ich eine Job finde. Leider bekomme ich zur Zeit auch nur Absagen. Für Ihre/Eure Ratschläge bedanke ich mich jetzt schon herzlich.
nach Versicherungs-
pflichtverhältnissen
mit einer Dauer von
insgesamt mindestens …
Monaten*)
nach Voll-
endung des …
Lebensjahres
… Monate/
Kalendertage
*) Innerhalb der Rahmenfrist. Es wird aber nicht weiter zurückgerechnet als bis
zur Entstehung eines früheren Arbeitslosengeldanspruchs.
12 6/180
16 8/240
20 10/300
24 12/360
30 50. 15/450
36 55. 18/540
48 58. 24/720
Anspruchsdauer
nach Versicherungspflichtverhältnissen
mit einer Dauer von insgesamt
mindestens … Monaten*)
… Monate/
Kalendertage
*) Innerhalb der Rahmenfrist. Es wird aber nicht weiter zurückgerechnet als bis
zur Entstehung eines früheren Arbeitslosengeldanspruchs.
6 3/90
8 4/120
10 5/150
Anspruchsdauer
Beispiel:
Sie haben innerhalb der Rahmenfrist 480 Tage gearbeitet.
Sie haben Anspruch auf 240 Kalendertage Arbeits-
losengeld. Sie müssen aber mindestens 360 Kalender-
tage innerhalb der letzten 2 Jahre gearbeitet haben.
Vielen Dank für die Infos!!! Für mich wäre es natürlich von Vorteil, wenn ich am 03.03.11 mein 55. Lebensjahr vollende und erst dann arbeitslos werde. Mir fehlen quasi 4 Tage(Vertragsende 28.02.11). Gibt es irgendeine Möglichkeit diese 4 Tage zu „überbrücken“? Ein Freund sagte mir, dass ich krank feiern soll. Aber dem sehe ich skeptisch entgegen und bin auch der Meinung, dass es sowie nichts bringt oder?
Hallo,
es tit mir leid, aber ich kenne mich besser im SGB II aus - in deutsch Hartz 4. Was ich dir raten kann, ist zu deinem zuständigen Arbeitsamt zu gehen und dich dort beraten zu lassen!
schönes WE
gold-marie
Verstoß gegen FAQ 1129
Hallo Familienvater!
Es tut mir wirklich sehr leid, aber Deine Frage darf so nicht beantwortet
werden, weil Du Dich leider nicht an FAQ:1129 gehalten hast.
Bevor Du Deinen Artikel geschrieben hast, konntest Du folgenden Hinweis
lesen:
"Beim Verfassen Deines Artikels beachte folgende Grundsätze :
– […]
– Beachte unseren FAQ-Eintrag Fragen zu Steuern oder Recht (Link
öffnet in neuem Fenster ). "
Wärest Du diesem Link gefolgt, hättest Du o. g. FAQ:1129 zu lesen
bekommen, die eben nicht nur im Forum gilt, sondern auch bei der
Expertenanfrage (und bedeutet, dass Du nicht in der Ich-Form schreiben
darfst, sondern anonymisiert formulieren musst).
Mit freundlichem Gruß
Jadzia Dax
PS: Du kannst Deine Anfrage auch gerne noch einmal im Brett
„Arbeits- & Sozialamt“ stellen, sofern Du dann FAQ:1129 beachtest
(siehe dazu auch dortige Vorschaltseite)! Es lohnt sich bestimmt!
Sie sollten mit Ihrem Arbeitgeber sprechen, und ihm Ihre Situation schildern, vielleicht verlängert er dann ja Ihren Vertrag z.B. bis zum 3103. Der Ratschlag Ihres Freundes ist sehr gut. Allerdings müssten Sie sich dann schon 8 Wochen vor Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses krank schreiben lassen, damit Sie bei Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses schon Krankengeld bekommen. Sie müssten sich dann zwar trotzdem beim Arbeitsamt melden, aber nur pro Forma. Deshalb auch mein Rat: Gehen Sie zu einem Neurologen/Psychologen und lassen Sie sich auf Depressionen krank schreiben und sich gleichzeitig zu einem Psychotherapeuten überweisen. Das macht Sinn, denn wer in Ihrem Alter arbeitslos wird, der kann darüber schon depressiv werden. Sie haben dann die Chance, bis zu 78 Wochen krankgeschrieben zu werden und würden danach nocheinmal die 2 Jahre Arbeitslosengeld I bekommen. 8 Wochen vor Beendigung von Arbeitslosengeld I sollten Sie sich dann wieder auf Depressionen krank schreiben lassen und bekämen wieder bis zu 78 Wochen Krankengeld.