Arbeitslosmeldung/antrag verspätet eingereicht

halllo,arbeitsloser hatt sich fristgerecht arbeitslos und arbeitssuchend gemeldet und auch schon die formulare erhalten(mit eingangsstempel ect),hatt diese unterlagen nur nicht eingereicht,meine frage kann arbeitsloser das immer noch tun,weil mitlerweile die kk beiträge für diese zeit der arbeitslosigkeit fordert,oder ist der antrag verjährt?

Hallo,

arbeitsloser hat sich fristgerecht arbeitslos und arbeitssuchend gemeldet

WANN war das (Datum)???

kann arbeitsloser das immer noch tun … oder ist der antrag verjährt?

Woher soll das hier einer wissen, ohne dass du die erste Frage beantwortet hast??!!
Die Glaskugel ist leider grade kaputt…

Grüße VW

halllo,arbeitsloser hatt sich fristgerecht arbeitslos und
arbeitssuchend gemeldet und auch schon die formulare
erhalten(mit eingangsstempel ect),hatt diese unterlagen nur
nicht eingereicht,

Der Arbeitslose hat eine Mitwirkungspflicht, und dazu gehört auch, die Anträge und Unterlagen zeitnah einzureichen, andernfalls kann ihm aufgrund der Mitwirkungspflicht der Antrag abgelehnt werden,…

meine frage kann arbeitsloser das immer noch

tun,

sollte er, denn sonst geht das Arbeitsamt davon aus, dass der Arbeitslose keinen Anspruch mehr geltend macht,…

weil mitlerweile die kk beiträge für diese zeit der

arbeitslosigkeit fordert,oder ist der antrag verjährt?

verjährt? nein, eher wegen fehlender Mitwirkungspflicht abgelehnt,…
aber da muss man halt beim Arbeitsamt einmal vorstellig werden,…

Hi!

Der Arbeitslose hat eine Mitwirkungspflicht, und dazu gehört auch, die Anträge und Unterlagen zeitnah einzureichen, andernfalls kann ihm aufgrund der Mitwirkungspflicht der Antrag abgelehnt werden,…

So pauschal falsch! Und was den Alg-I-Antrag angeht: ganz konkret falsch!
Hier bestehen die üblichen Mitwirkungspflichten so erstmal nicht!

meine frage kann arbeitsloser das immer noch tun,

Grundsätzlich ja. Allerdings ist nach wie vor /t/arbeitslosmeldung-antrag-verspaetet-eingereicht/6…

sollte er, denn sonst geht das Arbeitsamt davon aus, dass der Arbeitslose keinen Anspruch mehr geltend macht,…

Falsch! Solange innerhalb einer bestimmten (mehrjährigen!*) Frist nicht schriftlich auf den Anspruch aus diesem noch nicht abgegebenen Antrag verzichtet wird, hat die AA davon auszugehen und geht auch davon aus, dass dieser Anspruch noch geltend gemacht wird! (Das weiß sogar das Computerprogramm der Leistungsabteilung…)

*) Auswendig weiß ich’s aber gerade nicht exakt.

weil mitlerweile die kk beiträge für diese zeit der arbeitslosigkeit fordert,oder ist der antrag verjährt?
verjährt? nein, eher wegen fehlender Mitwirkungspflicht
abgelehnt,…

Falsch! In diesem Falle wird (erstmal) nix wegen fehlender Mitwirkung abgelehnt!

aber da muss man halt beim Arbeitsamt einmal vorstellig werden,…

Das ist leider wieder das einzige, das stimmt.

Gruß
Jadzia

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