Arbeitslosmeldung und neuer Job

Hallo an alle,

mal eine fiktive Frage.
Wenn man sich arbeitslos meldet, bekommt man von der AA diese Unterlagen (Bescheinigungen) die der vorherigen Arbeitgeber ausfüllen soll, damit das Arbeitslosengeld berechnet werden kann.

Nun wird dies vom ehemaligen bzw. noch momentanen Arbeitgeber(1) ausgefüllt und dem Arbeitsamt weiter geleitet.
Angenommen nun, all dies geschieht noch während der Kündigungsfrist (also Alle Unterlagen stünden vor dem 31. des Monats zur Verfügung) und der AN hat bereits eine neue Stelle gefunden. Der AN tritt diese Stelle sofort an und verliehrt nach 1 Jahr diesen Job.

Muss der AG(1) (also der AG davor) diese Bescheinigung nun wieder ausfüllen, obwohl er dies bereist vor 1 Jahr getan hat? Es lag ja nicht am AG, dass diese Bescheinigungen schliesslich nicht vom AA bearbeitet wurden.

Ist eine fiktive Frage und hat nichts mit der Realität zu tun. Vielleicht mach ich da auch einen Denkfehler.

LG
Jasmin

Nach einem Jahr Arbeit bei wem anders sieht die Berechnungsgrundlage ziemlich sicher anders aus… daher ist das Formular sicherlich erneut auszufüllen.

Hallo,

was dann schliesslich berechnet wird ist eine andere Sache …

Meine Frage bezieht sich aber auf den vorherigen Arbeitgeber, welcher bereist die Unterlagen vor einem Jahr ausgefuellt und versendet hat. An diesen Zahlen der Einkuenfte aendert sich ja nichts. Nur das Datum der Ausstellung, also wann das Dokument ausgefuellt wurde, aendert sich. Aber warum sollte die Firma es ein 2. mal ausfuellen …(?)

LG
Jasmin

Nachfragen
Hi!

Muss der AG(1) (also der AG davor) diese Bescheinigung nun wieder ausfüllen, obwohl er dies bereist vor 1 Jahr getan hat?

Meine Lieblingsantwort: Kommt drauf an… :smile:

Du schreibst, der AG hat die Arbeitsbescheinigung (so heißt das Ding) direkt an die AA weitergeleitet?!

Hatte man denn den Alg-Antrag (also die sonstigen Unterlagen) denn schon persönlich abgegeben? Also einen Termin zur Antragsabgabe gehabt?
Und wenn ja: Lagen aller Unterlagen vor und war der Antrag bereits bewilligt? (Und diese Bewilligung wg. Nichteintritt der Arbeitslosigkeit mit einem Aufhebungsbescheid zurückgenommen?)

LG
Liza

Hallo,

Hatte man denn den Alg-Antrag (also die sonstigen Unterlagen)
denn schon persönlich abgegeben? Also einen Termin zur
Antragsabgabe gehabt?
Und wenn ja: Lagen aller Unterlagen vor und war der Antrag
bereits bewilligt? (Und diese Bewilligung wg. Nichteintritt
der Arbeitslosigkeit mit einem Aufhebungsbescheid
zurückgenommen?)

keine Ahnung. War ja auch ein fiktiver Fall (also kam mir so in den Sinn) die ganzen Details machen dann wohl das Endergebnis aus.
Danke

LG

Akten und Behelfsakten
Hi!

keine Ahnung. War ja auch ein fiktiver Fall (also kam mir so in den Sinn)

Kann ja keiner ahnen, dass hier wirklich mal ein Fall fiktiv ist.

die ganzen Details machen dann wohl das Endergebnis aus.

Stimmt.
Wenn noch kein Antrag abgegeben wurde, aber schon sonstige Unterlagen vorliegen (z. B. eine Arbeitsbescheinigung), dann wird keine Akte angelegt, sondern nur eine sog. „Behelfsakte“, eine einfache Entnahmetafel (so eine gelbe Kladde).
Und eine solche Behelfsakte wird nicht immer ein Jahr lang aufgehoben – im Gegensatz zu einer „richtigen“ Akte, die frühestens nach 5 Jahren entsorgt werden darf.

Aber in den meisten Fällen dürfte nach einem Jahr auch noch die Behelfsakte dasein, so dass der AG die Arbeitsbescheinigung nicht noch einmal ausstellen muss. Aber da gibt’s ohne abgegebenen Antrag halt keine Garantie für.

LG
Liza