Arbeitsprofil 'Richter'

Hallo,

Kann mir jemand was über den Job als Richter erzählen ?

Also nicht einfach "er entscheidet ob der Typpie in den Knast kommt oder nicht ", denn NUR daraus besteht sein Job ja sicherlich nicht.

Wäre nett wenn ihr mir helfen würdet.

Hallo,

Kann mir jemand was über den Job als Richter erzählen ?

http://berufenet.arbeitsagentur.de/berufe/berufId.do…

Gruß
Kreszenz

Über den „Knast“ entscheiden sowieso nur wenige Richter; man darf Justiz nicht mit Strafrecht gleichsetzen, es gibt ja immerhin auch Richter in der Zivil-, Arbeits-, Verwaltungs-, Sozial- und Verfassungsgerichtsbarkeit.

Deine Frage ist sehr allgemein gehalten, darum auch eine sehr allgemeine Antwort:

Richter sind in ihren Entscheidungen und auch der Entscheidungsfindung selbst nur dem Gesetz unterworfen, also (das ist der Umkehrschluss) keinerlei Weisungen von Vorgesetzten. Sie entscheiden grundsätzlich auch unabhängig von den Ansichten höherer Gerichte, sind jedenfalls darin frei, jederzeit anders zu entscheiden als etwa der BGH, auch wenn sie sich in praxi an ober- und höchstrichterlicher Rechtsprechung orientieren.

Die Arbeit eines Richters besteht in erster Linie aus Bürotätigkeit. Der Richter sitzt in seinem Arbeitszimmer und studiert und bearbeitet Akten. Was er genau tut, ist sehr unterschiedlich. Ein Zivilrichter etwa muss eine Klage durchdenken und sich für ein Vorgehen entscheiden (z.B.: früher erster Termin? Schriftliches Vorverfahren?) Ein Strafrichter bekommt z.B. eine Anklageschrift der Staatsanwaltschaft und muss entscheiden, ob er hinreichenden Tatverdacht sieht. Nur wenn das der Fall ist, wird er das Hauptverfahren eröffnen.

Hinzu kommt natürlich die Tätigkeit, wie man sie aus dem Fernsehen kennt, also die mündlichen Verhandlungen. Es kann gut sein, dass das nur ein Tag in der Woche ist. Urteile werden, jedenfalls im Zivilrecht, meist nicht durch Vorlesen verkündet, sondern nur durch kurze Bezugnahme; sie gehen dann schriftlich zu. Anders ist das im Strafrecht.

Viele Richter sind Mitglied einer Kammer oder eines Senats. In diesem Fall gibt es Aufgabenverteilungen. Der Vorsitzende ist z.B. zuständig für die Leitung der Verhandlung. Ein anderer Richter wird den Fall vorbereiten und seinen Kollegen vorstellen und erläutern.

Hi!

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Genauer, hier: http://berufenet.arbeitsagentur.de/berufe/start?dest… :smile:
(Wenn die Seite noch gar nicht oder eine bestimmte Zeit nicht benutzt wurde, funktioniert nur der immer unten in der Kurzbeschreibung genannte sog. "Lesezeichen-taugliche Link.)

LG
Liza

(Wenn die Seite noch gar nicht oder eine
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"Lesezeichen-taugliche Link.)

Danke für den Hinweis; hoffentlich kann ich mir’s merken :wink:

Gruß
Kreszenz