Arbeitsrecht

Liebe/-r Experte/-in,

habe eine Frage zur Arbeitszeitregelung.

Die Normalarbeitzeit beträgt 39,5 Std. (Kernzeit von 8.30 Uhr bis 16.00 Uhr).

Wenige Mitarbeiter arbeiten nur 35 Std. die Woche (Kernzeit von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr).

Alle Mitarbeiter, die 39,5 Std. wöchentl.arbeiten, dürfen z.B. am Faschingsdienstag um 13.30 Uhr heimgehen und bekommen 2,5 Std. „geschenkt“.

Auf Nachfrage in der Personalabteilung bekommen aber die Mitarbeiter, die 35 Std. arbeiten, keine Arbeitszeit geschenkt. Dabei beginnen diese Mitarbeiter meist bereits um 7.00 Uhr und arbeiten bis mind. 14 Uhr (Pausen nicht gerechnet), um auf die 35Std. wöchentlich zu kommen.

Dürfen Mitarbeiter mit 35 Std.Woche einfach ausgeschlossen werden?

Gilt hier nicht das Gleichstellungsgesetz?

Vielen Dank für Euere Hilfe,
lichtblick

Hallo,

der allgemeine Gleichbehandlungsgrundsatz leitet sich zum einen aus der Führsorgepflicht des AG gegenüber seinem AN ab, und zum anderem aus dem §75 BetrVG ab. Dieser Grundsatz gilt auch ohne vorhandenen Betriebsrat, also wenn eigentlich das Betriebsverfassungsgesetz nicht Anwendung findet.

Die vorliegenden Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um von einem Verstoß gegen den allg. Gleichbehandlungsgrundsatz zu sprechen:

  • Gewährung einer freiwilligen Leistung an die Arbeitnehmer
  • Ausschluss einzelner Arbeitnehmer von dieser Leistung
  • Kein sachlicher Grund für diese Differenzierung

Z.B. wäre es keine sachliche Differenzierung, wenn der Chef allen Arbeitnehmer Weihnachtsgeld zahlt, nur dem Hr.Meyer keins, weil er den nicht mag.

Wenn beide Gruppen gleich verdienen und der AG der Meinung ist deshalb einen sachlichen Grund zur Differenzierung zu haben, könnte diese möglicherweise tatsächlich vorliegen. Verdienen die beiden AN-Gruppen aber unterschiedlich (also die AN mit 35Std. weniger als ihre Kollegen) ist dieses Argument möglicherweise unbegründet, da die AN mit 35 Stunden ja schon eine Reduzierung des Gehalts erfahren, und mit einer weiteren Benachteiligung gegenüber den AN mit 39,5 Std. nicht rechnen müssen. Man könnte auch Argumentieren, dass es sich um zwei generell verschiedene Arbeitsverträge handelt und diese keinen sachlichen Grund begründen.

Eine eindeutige Antwort kann ich leider nicht liefern, weil eine Richter solche Fälle auch im Einzelfall entscheiden würde und dieser mal zu diesem, mal zum anderen Ergebnis in dieser Frage kommen könnte.

Mein Rechtsempfinden würde zumindest sagen, wenn die An mit 35 Std. weniger verdienen, keine weitere Benachteiligung einen sachlichen Grund zu Differenzierung herleiten lassen.

Hoffe ich konnte weiterhelfen :wink:

Gruß
Marcus

Hallo Lichtblick,

-wenn die im Arbeitsvertrag festgelegte wöchentliche Arbeitszeit für alle Mitarbeiter 39,5 Std. beträgt muss diese bezahlt werden, die Arbeitnehmer mit 35 Std. sollten dementsprechend weniger in Ihrer Löhntüte haben.
-wenn die vertraglich festgelegte Arbeitszeit aller Mitarbeiter 35 Std. beträgt so können die Mitarbeiter mit den Überstunden anhand eines Zeitkontos die Überstunden abgelten…also „Fasching feiern“. die Einrichtung von Zeitkonten müssen aber auch im Arbeitsvertrag vereinbart sein, ansonst sind diese Überstunden finanzell abzugelten.
-ich gehe davon aus das alle Arbeitnehmer die gleiche Arbeitzeit,also 35 std.pro Woche haben, demnach ist die Regelung in Ordnung sofern im Arbeitsvertrag die Abgeltung von Überstunden geregelt ist und die dementsprechenden Dokumente z.B. Dienstplan und Zeitkonto geführt werden.

grüssle vom Schimmelpilz

Hai Lichtblick
Nun hab ich nen problem.
Gleichstellungsgesetz ist nur m/w . w/m aber gut
du meinst das gleichheitsprinzip

einerseits … klares Ja
nun kenn ich aber deinen Mantel Tarif nicht
und da die 39.5 Std leute als ganztags beschäftige gelten
und der rest nur auf teilzeit. Liegt es auf der hand
schau mal auf deine angegeben Uhrzeiten
der Teilzeitbeschäftigte kann ebenfalls die veranstaltung besuchen, ohne Zeit verlusst da er eh früher feierabend hat.
Der AG läst es dem Teilzeit-AN frei wann er wie arbeitet um auf seine Zeit kommen. Was wiederrum dem Vollzeit beschäftigen nicht möglich ist da er nach deinen Angaben bis 16 uhr arbeiten muss
.
Die einzige Rettung in diesem Fall ist der Betriebsrat
ansonsten Pech für den zeilzeit AN.

Schau dir bitte euren manteltarif an
mfg Arri

Hallo,
zu Deiner Frage:
In Eurem Falle tritt der Gleichbehandlungsgrundsatz in Erscheinung, nicht das Gleichstellungsgesetz.
Der Arbeitgeber sollte in Eurem Falle die mit den 35 Std. Anteilmäßig zu den Vollzeitbeschäftigten die Stunden frei geben.
Eine dauernde Regelung hierzu würde eine Betriebsvereinbarung bringen.

viel Glück
Peter

Hallo Lichtblick,
vorweg: sorry, wenn ich gleich mal etwas klarstelle: Das Gleichstellungsgesetz ist etwas völlig anderes als das Gleichbehandlungsgesetz.
Ich gehe davon aus, dass Du das Gleichbehandlungsgesetz (AGG) meinst.
Hier kann ich Dir keine wirkliche Auskunft geben.
Es kommt darauf an: Welche Argumentation hat der Arbeitgeber?
Bei uns im Betrieb ist es so ähnlich, und der AG „droht“ dem BR damit, dass er diese freiwillige Leistung generell streicht, wenn der BR darauf besteht dies auch für alle Teilzeitkräfte einzuführen. Hier will der AG die Vollzeitbeschäftigten belohnen, außerdem können die Teilzeitbeschäftigten meistens an diesen Tagen die Stunden frei nehmen bzw. haben sowie so keinen Dienst. Das kann ein Vollzeitbeschäftigter nicht.
Meiner Meinung nach greift hier das Individualrecht, d.h. es müsste ein persöhnlich Betroffener klagen. Wer will das schon!
Grüsse wannsee

Das Allgemeine GleichBEHANDLUNGSgesetz findet nicht in allen gesellschaftlichen und rechtlichen Bereichen Anwendung und verbietet auch nicht jede Form der Ungleichbehandlung. Vielmehr verbietet es Diskriminierungen nur dann, wenn diese auf bestimmten, im Gesetz genannten Merkmalen beruhen. Zweitens sind Ungleichbehandlungen nur in bestimmten gesetzlich genannten Situationen verboten. Die genannten Merkmale sind:
* Rasse und ethnische Herkunft,
* Geschlecht
* Religion und Weltanschauung,
* Behinderung
* Alter (jedes Lebensalter)
* sexuelle Identität
All das kann ich Ihrem Falle leider nicht herleiten. Hier wäre sicher Ihre Gewerkschaft (nicht Personalabteilung) der beste Ansprechpartner.

Es geht darum was in dem Arbeitsvertrag vereinbat wurde.

Wenn die Arbeitszeit bis 13 Uhr vereinbart war, dann es ist klar dass sie kein frei bekommen werden, weil sie um dieser Urzeit schon zu Hause sind.
Hat mit der Gbeichstellung nicht zu tun.

Gruß
Marinel

Hallo,

erst einmal die Frage; gibt es ein Betriebsrat? Wenn nicht, liegt das in der unternehmerischen Entscheidungskompetenz. Gibt es ein Betriebsrat so ist die Arbeitszeitänderung, wenn auch für einen kurzen Zeitraum Mitbestimmungspflichtig!

MfG
G. Maßberg

Meine Antwort ersetzt keine Rechtsberatung und ist auch nicht als solche anzusehen!

Hallo!

Also: Weder Faschingsdienstag noch Rosenmontag noch Valentinstag oder der Tag des Hundes sind gesetzliche (oder kirchliche) Feiertage. Wenn der Arbeitgeber die Arbeitszeit verkürzt, dann ist das restlos freiwillig! Und der Arbeitgeber kann Stunden schenken, wie und wem er will! Mit dem allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz hat das nix zu tun!

Liebe Grüße!

Ich möchte hier nichts falsches sagen, aber im Prinzip hast Du recht, dass auch diejenigen , die 35 Std arbeiten, auch einen Anspruch auf die 2 1/2 Stunden hätten…
Falls Ihr keinen Betriebsrat habt, der solche Dinge regeln müßte, dann gilt wohl bei Euch das „Nasenprinzip“, und da würde sich auch wegen der 2 !/2 Stunden kein Rechtsstreit lohnen. Berni

Vielen Dank für die Antwort.
Hatte vergessen zu erwähnen, dass im Aushang steht, dass nur die „Normalarbeitenden“ also diejenigen, die 39,5 Std.arbeiten, eher gehen dürfen. Für diejenigen, die 35 Std. arbeiten (und deshalb anteilsmäßig auch weniger verdienen), gilt diese Regelung nicht.
Betriebsrat gibt es auch nicht.
Und so wird sein wie immer: die mit der 35-Std.-Woche (und weniger Geld) ziehen den kürzeren.
Personalbüro und Geschäftsfüher finden die Entscheidung richtig.
Ich wollte nur mal eine andere Meinung bzw. Euer Rechtsempfinden dazu hören und bedanke mich nochmals dafür.
Einen schönen Tag wünscht lichtblick

Vielen Dank für die Antwort.
Hatte vergessen zu erwähnen, dass im Aushang steht, dass nur die „Normalarbeitenden“ also diejenigen, die 39,5 Std.arbeiten, eher gehen dürfen. Für diejenigen, die 35 Std. arbeiten (und deshalb anteilsmäßig auch weniger verdienen), gilt diese Regelung nicht.
Betriebsrat gibt es auch nicht.
Und so wird sein wie immer: die mit der 35-Std.-Woche (und weniger Geld) ziehen den kürzeren.
Personalbüro und Geschäftsfüher finden die Entscheidung richtig.
Ich wollte nur mal eine andere Meinung bzw. Euer Rechtsempfinden dazu hören und bedanke mich nochmals dafür.
Einen schönen Tag wünscht lichtblick.

Vielen Dank für die Antwort.
Hatte vergessen zu erwähnen, dass im Aushang steht, dass nur die „Normalarbeitenden“ also diejenigen, die 39,5 Std.arbeiten, eher gehen dürfen. Für diejenigen, die 35 Std. arbeiten (und deshalb anteilsmäßig auch weniger verdienen), gilt diese Regelung nicht.
Betriebsrat gibt es auch nicht.
Und so wird sein wie immer: die mit der 35-Std.-Woche (und weniger Geld) ziehen den kürzeren.
Personalbüro und Geschäftsfüher finden die Entscheidung richtig.
Ich wollte nur mal eine andere Meinung bzw. Euer Rechtsempfinden dazu hören und bedanke mich nochmals dafür.
Einen schönen Tag wünscht lichtblick…

Vielen Dank für die Antwort.
Hatte vergessen zu erwähnen, dass im Aushang steht, dass nur die „Normalarbeitenden“ also diejenigen, die 39,5 Std.arbeiten, eher gehen dürfen. Für diejenigen, die 35 Std. arbeiten (und deshalb anteilsmäßig auch weniger verdienen), gilt diese Regelung nicht.
Betriebsrat gibt es auch nicht.
Und so wird sein wie immer: die mit der 35-Std.-Woche (und weniger Geld) ziehen den kürzeren.
Personalbüro und Geschäftsfüher finden die Entscheidung richtig.
Ich wollte nur mal eine andere Meinung bzw. Euer Rechtsempfinden dazu hören und bedanke mich nochmals dafür.
Einen schönen Tag wünscht lichtblick…

Vielen Dank für die Antwort.
Hatte vergessen zu erwähnen, dass im Aushang steht, dass nur die „Normalarbeitenden“ also diejenigen, die 39,5 Std.arbeiten, eher gehen dürfen. Für diejenigen, die 35 Std. arbeiten (und deshalb anteilsmäßig auch weniger verdienen), gilt diese Regelung nicht.
Betriebsrat gibt es auch nicht.
Und so wird sein wie immer: die mit der 35-Std.-Woche (und weniger Geld) ziehen den kürzeren.
Personalbüro und Geschäftsfüher finden die Entscheidung richtig.
Ich wollte nur mal eine andere Meinung bzw. Euer Rechtsempfinden dazu hören und bedanke mich nochmals dafür.
Einen schönen Tag wünscht lichtblick…

Vielen Dank für die Antwort.
Hatte vergessen zu erwähnen, dass im Aushang steht, dass nur die „Normalarbeitenden“ also diejenigen, die 39,5 Std.arbeiten, eher gehen dürfen. Für diejenigen, die 35 Std. arbeiten (und deshalb anteilsmäßig auch weniger verdienen), gilt diese Regelung nicht.
Betriebsrat gibt es auch nicht.
Und so wird sein wie immer: die mit der 35-Std.-Woche (und weniger Geld) ziehen den kürzeren.
Personalbüro und Geschäftsfüher finden die Entscheidung richtig.
Ich wollte nur mal eine andere Meinung bzw. Euer Rechtsempfinden dazu hören und bedanke mich nochmals dafür.
Einen schönen Tag wünscht lichtblick…

Vielen Dank für die Antwort.
Hatte vergessen zu erwähnen, dass im Aushang steht, dass nur die „Normalarbeitenden“ also diejenigen, die 39,5 Std.arbeiten, eher gehen dürfen. Für diejenigen, die 35 Std. arbeiten (und deshalb anteilsmäßig auch weniger verdienen), gilt diese Regelung nicht.
Betriebsrat gibt es auch nicht.
Und so wird sein wie immer: die mit der 35-Std.-Woche (und weniger Geld) ziehen den kürzeren.
Personalbüro und Geschäftsfüher finden die Entscheidung richtig.
Ich wollte nur mal eine andere Meinung bzw. Euer Rechtsempfinden dazu hören und bedanke mich nochmals dafür.
Einen schönen Tag wünscht lichtblick…

Danke für die Antwort.
Sorry, dass ich dieser widersprechen muss. Auch viele andere im Forum vertreten die Meinung, dass diejenigen, die weniger schaffen (und weniger in der Lohntüte haben) anteilsmäßig auch die Freistunden bekommen müssen. Leider ist es aber so, dass nach Nasenfaktor entschieden wird - wie so oft.

Grüße von lichtblick

Vielen Dank für die Antwort.
Hatte vergessen zu erwähnen, dass im Aushang steht, dass nur die „Normalarbeitenden“ also diejenigen, die 39,5 Std.arbeiten, eher gehen dürfen. Für diejenigen, die 35 Std. arbeiten (und deshalb anteilsmäßig auch weniger verdienen), gilt diese Regelung nicht.
Betriebsrat gibt es auch nicht.
Und so wird sein wie immer: die mit der 35-Std.-Woche (und weniger Geld) ziehen den kürzeren.
Personalbüro und Geschäftsfüher finden die Entscheidung richtig.
Ich wollte nur mal eine andere Meinung bzw. Euer Rechtsempfinden dazu hören und bedanke mich nochmals dafür.
Einen schönen Tag wünscht lichtblick…