… Wohnverbundsleiter zum Gruppenleiter
Mein Mann soll vom Wohnverbundsleiter zum Gruppenleiter herab gestuft werden. In seinem Dienstvertrag steht drin, dass er Wohnverbundsleiter ist. Dieser Begriff findet sich jedoch nicht im dazu gehörigen Tarifrecht. Jedoch ist er im Dienstvertag eingruppiert als Leitung für ein Haus mit mindestens 50 Bewohnern, was bei der Gruppenleitung nicht mehr der Fall wäre.
Meine Frage: Kann der Arbeitsgeber meinen Mann herab stufen? Finanziell denke ich, dass er es nicht einfach kann. Uns geht es aber auch darum, dass er als Gruppenleiter wieder Nacht- und Wochenenddienst hätte und wir das mit unserer anderthalb Jahre alten Tochter nicht vorstellen können.
Herzliche Dank im Voraus für Hilfe!