Arbeitsrecht kündigung

Hallo Andor,

habe bei 9jähriger Betriebszugehörigkeit eine Kündigungsfrist von 4 Monaten.
Am kommenden Mittwoch habe ich ein Vorstellungsgespräch.

A)Wenn der neue Arbeitgeber mich zum 01.10.10 nehmen möchte,wie regele ich das mit der Kündigung beim alten Arbeitgeber?

oder

B)Wenn der neue Arbeitgeber mich bereits früher-z.Bsp.1.7. oder 1.8. haben möchte,wie tue ich das mit den alten Arbeitgeber regeln?

Gerne würde ich für die lange Betriebszugehörigkeit auch eine Abfindung in Anspruch nehmen.

Viele Grüße

Jens

Hallo Ernesto,

habe bei 9jähriger Betriebszugehörigkeit eine Kündigungsfrist von 4 Monaten.
Am kommenden Mittwoch habe ich ein Vorstellungsgespräch.

A)Wenn der neue Arbeitgeber mich zum 01.10.10 nehmen möchte,wie regele ich das mit der Kündigung beim alten Arbeitgeber?

oder

B)Wenn der neue Arbeitgeber mich bereits früher-z.Bsp.1.7. oder 1.8. haben möchte,wie tue ich das mit den alten Arbeitgeber regeln?

Gerne würde ich für die lange Betriebszugehörigkeit auch eine Abfindung in Anspruch nehmen.

Viele Grüße

Jens

Hallo,

habe bei 9jähriger Betriebszugehörigkeit eine Kündigungsfrist von 4 Monaten.
Am kommenden Mittwoch habe ich ein Vorstellungsgespräch.

A)Wenn der neue Arbeitgeber mich zum 01.10.10 nehmen möchte,wie regele ich das mit der Kündigung beim alten Arbeitgeber?

oder

B)Wenn der neue Arbeitgeber mich bereits früher-z.Bsp.1.7. oder 1.8. haben möchte,wie tue ich das mit den alten Arbeitgeber regeln?

Gerne würde ich für die lange Betriebszugehörigkeit auch eine Abfindung in Anspruch nehmen.

Viele Grüße

Jens

Hallo,

habe bei 9jähriger Betriebszugehörigkeit eine Kündigungsfrist von 4 Monaten.
Am kommenden Mittwoch habe ich ein Vorstellungsgespräch.

A)Wenn der neue Arbeitgeber mich zum 01.10.10 nehmen möchte,wie regele ich das mit der Kündigung beim alten Arbeitgeber?

oder

B)Wenn der neue Arbeitgeber mich bereits früher-z.Bsp.1.7. oder 1.8. haben möchte,wie tue ich das mit den alten Arbeitgeber regeln?

Gerne würde ich für die lange Betriebszugehörigkeit auch eine Abfindung in Anspruch nehmen.

Viele Grüße

Jens

Hallo Jens,

die Kündigungsfristen sind in der § 622 BGB, außer Du oder deine Gewerkschaft hast was anderes vereinbart.

Eine Abfindung wirst Du nur dann erreichen können, wenn Du gekündigt wirst. Wenn zum Beispiel
a) die Kündigung für Unwirksam erklärt wird (Arbeitsgericht), aber Dir das Weiterarbeiten in dem Betrieb nicht mehr zugemutet werden kann, oder
b) es handelt sich um eine betriebsbedingte Kündigung, oder
c) Verhandlungssache (=> Aufhebungsvertrag)

Achtung! Abfindung ist nur dann eine tolle Sache, wenn Du sofort die Firma wechselst. Sonst bekommst Du kein Arbeitslosengeld. Und Du musst auch an die Steuer denken…

Viele Grüße
Andor

das heißt also;wenn ich den neuen Arbeitsplatz bekomme und habe einen neuen Arbeitsvertrag,dann kann ich beim alten AG dann zum 1.7. oder 1.8. oder 1.10. kündigen und muß da nichts weiterbeachten?
muß ich dann bis zum letzten Tag dann meinen Urlaub genommen haben?

Viele Grüße

Jens

habe nochmals nachgeschlagen und die entsprech.Passagen herausgeschrieben.Bei Manteltarifvertrag steht:

„Für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gelten,soweit in diesem Manteltarifvertrag nichts anderes bestimmt ist,die gesetzlichen Bestimmungen.Bei beiderseitiger Kündigungsfrist beträgt nach Ablauf der Probezeit 1 Monat zum Ende eines Kalendermonates.Ergebnisniederschrift:Im Arbeitsvertrag können jeweils längere Fristen vereinbart werden.“

Aber im Arbeitsvertrag steht:
„Der Vertrag kann von jedem Vertragspartner mit einer Frist von sechs Wochen zum Quartalsende gekündigt werden.“

Habe nun nach meinen Vorstellungsgespräch heute die mündliche Zussage telefonisch für die Stelle bekommen.
Lt.Aussage soll ich am besten gleich zu meinen alten Arbeitgeber gehen und zum 15.6. oder bzw. zum 01.07. kündigen.
Mein Einwand war,das ich was schriftliches für mich brauche,das ich die neue Stelle habe.Die Antwort war,das ich ein Schreiben bekomme,wo dies mir bestätigt wird.
Aber brauche ich nicht erst ein Arbeitsvertrag schriftlich?
Eine Kündigung zum 15.6. ist diese machbar?

Habe nun nach meinen Vorstellungsgespräch heute die mündliche Zussage telefonisch für die Stelle bekommen.
Lt.Aussage soll ich am besten gleich zu meinen alten Arbeitgeber gehen und zum 15.6. oder bzw. zum 01.07. kündigen.
Mein Einwand war,das ich was schriftliches für mich brauche,das ich die neue Stelle habe.Die Antwort war,das ich ein Schreiben bekomme,wo dies mir bestätigt wird.
Aber brauche ich nicht erst ein Arbeitsvertrag schriftlich?
Eine Kündigung zum 15.6. ist diese machbar?

Habe nun nach meinen Vorstellungsgespräch heute die mündliche Zussage telefonisch für die Stelle bekommen.
Lt.Aussage soll ich am besten gleich zu meinen alten Arbeitgeber gehen und zum 15.6. oder bzw. zum 01.07. kündigen.
Mein Einwand war,das ich was schriftliches für mich brauche,das ich die neue Stelle habe.Die Antwort war,das ich ein Schreiben bekomme,wo dies mir bestätigt wird.
Aber brauche ich nicht erst ein Arbeitsvertrag schriftlich?
Eine Kündigung zum 15.6. ist diese machbar?

Hallo Jens,

sorry, dass ich Dir erst heute antworte, war bis eben im Urlaub.
Vielleicht wäre es ein Möglichkeit, Dich vom Arzt krankschreiben zu lassen, schildere ihm Deine Situation und dass sie Dich psychisch belastet, dann hast Du erstmal Abstand und kannst in Ruhe nach was neuem suchen.
Auf die Krankenmeldung kommt es jetzt auch nicht mehr an und die spielen ja auch nicht mit fairen Karten.
Ich war bei Lidl so dumm und habe alles bis zuletzt ertragen, danach war ich wirklich erst mal krank, Depressionen, zwar nicht akut, aber das wünsche ich niemand. Eine Krankenmeldung konnte ich mir erst mal sparen, war ja arbeitslos, aber es wäre für mich besser gewesen, nicht erst so lange damit zu warten.

Wenn Du möchtest, kannst Du mich ja wieder kontaktieren, bin auch neugierig, was Du unternommen hast. Wo arbeitest Du eigentlich?

Marco

Mach’s erst, wenn Du etwas schriftlich hast. Muss kein kompletter Vertrag sein (obwohl das besser ist).

Kündigungen oder besser gesagt ‚Aufhebungsverträge‘ sind jederzeit möglich.

Hallo ernesto,

vielen Dank für die Antwort.

Werde am Dienstag den neuen AG mitteilen,das ich ab 01.7.10 beginne.

Sobald ich den Arbeitsvertrag habe,werde ich bei meinen alten AG kündigen.

Sollte es sich wg.der Kündigungsfrist überschneiden,werde ich einen Aufhebungsvertrag vorschlagen,da ich unter diesen Umständen nicht mehr weiterarbeiten kann und darauf evtl.es vorziehe eher zu gehen.Vielleicht kann ich noch 1-2 Monatsgehälter als Entschädigung herausholen.

Oder

ich werde fristgerecht z.01.11.10 vom alten AG gekündigt,bevor ich meinen neuen AV habe und die Kündigung eingereicht habe.Dann kann ich doch entgegenkommen und sagen,ich möchte früher raus,z.bsp. 01.07.10 und die Monatsgehäter der vier Monate werden mir ausgezahlt.

Was ist zum bsp. mit den vermögenswirksamen Leistungen des alten AG?
Oder Urlaubsgeld?Muß ich zurückzahlen?
Oder die anteiligen Urlaubstage?Muß ich die noch nehmen?

Viele Grüße

Jens

Was ist zum bsp. mit den vermögenswirksamen Leistungen des
alten AG?
Oder Urlaubsgeld?Muß ich zurückzahlen?
Oder die anteiligen Urlaubstage?Muß ich die noch nehmen?

Viele Grüße

Jens

Hallo Jens,
diese Fragen kann ich Dir nicht beantworten. Das hängt vom Tarifvertrag ab. Urlaubstage kann man sich auch verrgüten lassen.
Beste Grüße
Ernst

Hallo,

Nun habe ich heute vom neuen AG erfahren,das ich den AV frühestens zum 01.06.10 bekomme.Aber wenn ich danach(nach Erhalt des AV) kündige,kann ich ja die Kündigungsfrist zum 01.07.10 nicht einhalten.
Soll ich trotzdem warten,bis ich am kommenden Dienstag mein AV habe und dann kündigen?
Dann komme ich aber nur mit einem Aufhebungsvertrag heraus

Oder soll ich es riskieren, diese Woche die Kündigung einzureichen?

Viele Grüße

Jens

Das ist immer ein wenig Ansichtssache: Ich würde erst den Arbeitsvertrag abwarten. Man weiß ja nie.
Wenn der alte AG Dich raushaben will, wird er auch keine Schwierigkeiten machen, wenn die Frist kurz ist.
Gruß
Ernst

aber ich kann mich ja schon bei der Personalabteilung des alten AG erkundigen,zu wann ich kündigen kann bzw.wie ich vor dem 01.7.10 aus dem Arbeitsverhältniss rauskomme,oder?

… wenn Du Vertrauen zu denen hast.
Ich würde es nicht machen.

also Du würdest es nicht machen,sondern erstmal den 01.06. abwarten,wenn der AV unterschrieben ist,dann kündigen und wenn es von der Kündigungsfrist zu kurz ist einen Aufhebungsvertrag vorschlagen?

und wenn die darauf nicht eingehen werden?

Hallo Jens!
Es tut mir leid, dass ich dir erst jetzt antworte. Habe keine Mail auf meinen Account bekommen…
Was auch immer jetzt passiert ist, ich hoffe, du warst beim Anwalt!
Gründe für Abmahnungen finden AG immer.Und bei der Dritten bist du raus und zwar ohne Abfindung.
Viele Grüße
easy0000