Arbeitsrecht kündigung

Hi Jens,
na, das ist doch klasse!

Kündigungsfrist: Du kannst zu jedem Zeitpunkt einen ‚Auflösungsvertrag‘ mit Deinem jetzigen AG abschließen. Dann kannst Du sofort beim neuen AG anfangen.

Informieren musst Du eh - sonst kriegst Du keine Auflösung hin.

Resturlaub und Abfindung: Da hast Du keinen Anspruch drauf, wenn Du vorher rausgehst. Aber da Dein alter AG Dich ja wohl loswerden will, solltest Du etwas rausverhandeln können. Ansonsten ‚drohst‘ Du halt damit, die 4 Monate weiter zu arbeiten, Urlaub zu nehmen und so fort. Sei freundlich, aber bestimmt.

Viel Glück
Ernst

wie kann ich am besten was raushandeln,bin da nicht so geschickt

Nehmen wir an, die wollen Dich rauskriegen. Dann sollte es ihnen recht sein, dass Du so früh wie möglich gehst. Wenn Dir noch 4 Monate zustehen und Du noch Urlaub hast, dann könntest Du den Lohn für die 4 Monate komplett fordern, mit dem Angebot Deinerseits, dass Du sofort gehst.
Da musst Du halt ein bisschen pokern, mit Gewerkschaft, Rechtsanwalt und Arbeitsgericht drohen.
Wenn Ihr Euch in der Mitte trefft, hast Du diesen Teil und den Lohn Deines neuen AG.
Ist aber nicht so einfach - am Ende sitzt der AG am längeren Hebel. Oft kann man bei diesem Poker aber auch ganz gut rauskommen. Der AG müsste ja auch einen RA einschalten. Das Geld kann er auch sparen, wenn er nachgibt.
Mach das aber erst, wenn Du den neuen Arbeitsplatz sicher hast.
Gruß
Ernst

Hallo,

heute hatte ich kurzfristig Personalgespräch.
Habe es erst eine halbe Stunde davor erfahren.Der BR war zu Tarifverhandlungen in Stuttgart.
So hatte ich nur eine neue BR Kollegin dabei,die nachgerückt ist und ich nicht kenne.
Mir wurden Abmahnungen mehrere übergeben.Es wären die letzten:hieß es.
Laut Aussage der Personalleiterin:Es darf kein einziger Fehler mehr vorkommen.Ich muß 100% arbeiten,sonst werde ich gekündigt.
Laut Abmahnung hätte ich eine Fehlerqoute von 23 %.
Laut einer Anweisung von 2009 darf ich mind.10% fehler machen(Anmerkung:diese Anweisung habe ich nie gesehen bzw.habe davon Kenntniss von dieser Qoute).
Es werde auch nicht nach Akkord gearbeitet,heiß es.(Obwohl ich eine schriftl.anweisung besitze,wo ich binnen an 2 Tagen ohen Grund bestimmte Arbeit auf Null bringen soll).

Soll ich gegen die Abmahnung klagen?hat sowas Erfolg?

Oder eher gegen die Kündigung dann klagen?

Viele Grüße

Jens

Hallo,

heute hatte ich kurzfristig Personalgespräch.
Habe es erst eine halbe Stunde davor erfahren.Der BR war zu Tarifverhandlungen in Stuttgart.
So hatte ich nur eine neue BR Kollegin dabei,die nachgerückt ist und ich nicht kenne.
Mir wurden Abmahnungen mehrere übergeben.Es wären die letzten:hieß es.
Laut Aussage der Personalleiterin:Es darf kein einziger Fehler mehr vorkommen.Ich muß 100% arbeiten,sonst werde ich gekündigt.
Laut Abmahnung hätte ich eine Fehlerqoute von 23 %.
Laut einer Anweisung von 2009 darf ich mind.10% fehler machen(Anmerkung:diese Anweisung habe ich nie gesehen bzw.habe davon Kenntniss von dieser Qoute).
Es werde auch nicht nach Akkord gearbeitet,heiß es.(Obwohl ich eine schriftl.anweisung besitze,wo ich binnen an 2 Tagen ohen Grund bestimmte Arbeit auf Null bringen soll).

Soll ich gegen die Abmahnung klagen?hat sowas Erfolg?

Oder eher gegen die Kündigung dann klagen?

Viele Grüße

Jens

Hallo,

heute hatte ich kurzfristig Personalgespräch.
Habe es erst eine halbe Stunde davor erfahren.Der BR war zu Tarifverhandlungen in Stuttgart.
So hatte ich nur eine neue BR Kollegin dabei,die nachgerückt ist und ich nicht kenne.
Mir wurden Abmahnungen mehrere übergeben.Es wären die letzten:hieß es.
Laut Aussage der Personalleiterin:Es darf kein einziger Fehler mehr vorkommen.Ich muß 100% arbeiten,sonst werde ich gekündigt.
Laut Abmahnung hätte ich eine Fehlerqoute von 23 %.
Laut einer Anweisung von 2009 darf ich mind.10% fehler machen(Anmerkung:diese Anweisung habe ich nie gesehen bzw.habe davon Kenntniss von dieser Qoute).
Es werde auch nicht nach Akkord gearbeitet,heiß es.(Obwohl ich eine schriftl.anweisung besitze,wo ich binnen an 2 Tagen ohen Grund bestimmte Arbeit auf Null bringen soll).

Soll ich gegen die Abmahnung klagen?hat sowas Erfolg?

Oder eher gegen die Kündigung dann klagen?

Viele Grüße

Jens

Hallo,

heute hatte ich kurzfristig Personalgespräch.
Habe es erst eine halbe Stunde davor erfahren.Der BR war zu Tarifverhandlungen in Stuttgart.
So hatte ich nur eine neue BR Kollegin dabei,die nachgerückt ist und ich nicht kenne.
Mir wurden Abmahnungen mehrere übergeben.Es wären die letzten:hieß es.
Laut Aussage der Personalleiterin:Es darf kein einziger Fehler mehr vorkommen.Ich muß 100% arbeiten,sonst werde ich gekündigt.
Laut Abmahnung hätte ich eine Fehlerqoute von 23 %.
Laut einer Anweisung von 2009 darf ich mind.10% fehler machen(Anmerkung:diese Anweisung habe ich nie gesehen bzw.habe davon Kenntniss von dieser Qoute).
Es werde auch nicht nach Akkord gearbeitet,heiß es.(Obwohl ich eine schriftl.anweisung besitze,wo ich binnen an 2 Tagen ohen Grund bestimmte Arbeit auf Null bringen soll).

Soll ich gegen die Abmahnung klagen?hat sowas Erfolg?

Oder eher gegen die Kündigung dann klagen?

Viele Grüße

Jens
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Hallo,

heute hatte ich kurzfristig Personalgespräch.
Habe es erst eine halbe Stunde davor erfahren.Der BR war zu Tarifverhandlungen in Stuttgart.
So hatte ich nur eine neue BR Kollegin dabei,die nachgerückt ist und ich nicht kenne.
Mir wurden Abmahnungen mehrere übergeben.Es wären die letzten:hieß es.
Laut Aussage der Personalleiterin:Es darf kein einziger Fehler mehr vorkommen.Ich muß 100% arbeiten,sonst werde ich gekündigt.
Laut Abmahnung hätte ich eine Fehlerqoute von 23 %.
Laut einer Anweisung von 2009 darf ich mind.10% fehler machen(Anmerkung:diese Anweisung habe ich nie gesehen bzw.habe davon Kenntniss von dieser Qoute).
Es werde auch nicht nach Akkord gearbeitet,heiß es.(Obwohl ich eine schriftl.anweisung besitze,wo ich binnen an 2 Tagen ohen Grund bestimmte Arbeit auf Null bringen soll).

Soll ich gegen die Abmahnung klagen?hat sowas Erfolg?

Oder eher gegen die Kündigung dann klagen?

Viele Grüße

Jens
.

Hallo Jens.
Das hört sich alles nach schwerer Sauerei an. Mein persönlicher - kein rechtlicher - Rat wäre: Wenn du die Stelle kriegst, kündige und lass dich dann sofort krankschreiben. Leider haben sie dann, was sie wollen, aber das lässt sich nicht ändern. Die Kündigungsfristen gelten beidseitig. Wenn du 4 Monate hast und kündigst Ende Mai, kannst du am 1.10. bei der neuen Firma anfangen. Kündige aber erst, wenn du einen Vertrag in der Tasche hast!!! Daneben würde ich an deiner Stelle bei einem Anwalt Rat holen. Wenn du nichts protokolliert hast, stehen die Chancen zwar nicht gut, dass du erfolgreich auf eine Entschädigung wegen Mobbing klagen kannst. Aber du hast inzwischen so viele Fragen, dass ich denke, ein Besuch bei der Rechtsberatung oder beim Anwalt könnte sich lohnen. - Auch ein Besuch beim psychiatrischen Arzt oder Psychologen lohnt sich vielleicht, wegen Krankschreibung und seelischem Beistand. Dort kannst du evtl. auch sofort für einen längeren Zeitraum krankgeschrieben werden. Ich lese aus deinen Anfragen heraus, dass du Nerventerror hast. Hol dir Unterstützung!!!

verstehe ich richtig?wenn ich zum ende des monats kündige,gilt die kündigungsfrist bei mri bis 01.10.10 und dann kann ich erst dort anfangen

verstehe ich richtig?wenn ich zum ende des monats kündige,gilt
die kündigungsfrist bei mri bis 01.10.10 und dann kann ich
erst dort anfangen

Ja, also nach meiner Rechnung wären das 4 Monate. Natürlich besteht die Möglichkeit, mit dem alten AG zu verhandeln, ob du früher gehen kannst, wenn die dich sowieso loswerden wollen, lassen sie sich vielleicht darauf ein. Das hat aber den Nachteil, dass es dadurch so wirkt, als gingst du freiwillig und die kämen dir noch aus Kulanz entgegen. Eine Abfindung kannst du dann sicher nicht erwarten und auch sonst wird es sicher schwer, denen irgendwie an den Karren zu fahren. Außer du fängst es gleich strategisch anders an: Lass dich von einem Anwalt beraten und ein Schreiben aufsetzen, von wegen, du wirst da jetzt schon so und so lange fortgesetzt gemobbt und warst deswegen gezwungen, dich nach einer anderen Stelle umzusehen. Sie sollen zu dem Angebot Stellung nehmen, dass du unter der Voraussetzung, dass sie dir eine Entschädigung zahlen, bereits zum (beispielsweise) 1. Juli gehst. - Mach das aber nicht ohne Anwalt (sollte auf Arbeitsrecht spezialisiert sein), da hast du sicher nach all dem Hickhack keine gute Position.

wenn die beim vorstellungsgespräch fragen,wann ich anfangen kann,kann ich ja nicht zum 1.6. sagen sondern zum 01.10.10 oder?

was ist besser anwalt durch gewerkschaft(bin ja drin)oder so einen anwalt nehmen?

Hi Jens,
klagen würde ich nicht.
Mach einfach selbst ein Schreiben mit dem Inhalt, den Du eben geschrieben hast:

  1. Kenne keine Anweisung.
  2. Kenne keine Quote.
  3. Ist mir nie gesagt worden.
  4. Die Fehlerquote stimmt nicht.
  5. Fehler sind durch Arbeitsdruck (Akkord) entstanden = Fehler des AG.
  6. Anwesenheit des Betreibsrates war fehlerhaft (unerfahrenes Mitglied, Abwesenheit durch Tarifverhandlungen in Stuttgart ausgenutzt).
  7. Du wurdest vom Gespräch überrumpelt (Keine Zeit zur sachgerechten Vorbereitung).
  8. Widerspreche förmlich den Abmahungen.
  9. Kopie des Schreibens an den BR und die Gewerkschaft.
    Lass es im Moment dabei.
    Hoffe auf die neue Stelle.
    Verbessere Deine Position für die Verhandlungen zum Auflösungsvertrag = Schuldzuweisung an den AG.
    Beste Grüße
    Ernst

Hallo Ernesto,

bei einem Auflösevertrag,bekomme ich da noch die Gehälter von der Laufzeit der Kündigungsfrist(4 Monate)?Was ist mit anteilig Weinnachtsgeld bzw.Urlaubsgeld?

Viele Grüße

Jens

Hallo Jens,

ich würde den ersten Tag nach der Kündigungsfrist (4 Monate), bei der Frage im Vorstellungsgespräch nach dem Beginn, angeben.
Du kannst mit dem AG auch einen Aufhebungsvertrag vereinbaren, aber damit muss der AG einverstanden sein.
Den Resturlaub kannst du evtl. am Ende nehmen oder du kannst ihn dir auch auszahlen lassen. (muss aber mit dem AG abgesprochen werden)
Ich denke nicht, dass du Anspruch auf eine Abfindung hast.

Steht aber auch alles im ArbGG.

Viel Erfolg.

Ramona

Hallo Jens,

wenn ich betroffen wäre, dann würde ich die Abmahnung einstecken, nichts dazu sagen, nichts unterschreiben.

Erst wenn die Kündigung kommt, dann würde ich klagen - gegen die Kündigung.

Denn bei dieser Verhandlung werden die Kündigungsgründe aufgerollt. Die meisten Firmen scheitern genau dann.

Auch Du bist in einer deutlich besseren Position. Nach einer Kündigung ist keine emotionale Verbindung zum Arbeitgeber mehr da, das Arbeitsgericht ist eher auf Deiner Seite, und man trifft sich auf Augenhöhe.

Auch Aussagen vor Gericht wie „Diese Anweisung sehe ich hier zum ersten mal!“ und Ähnliche haben vor dem Richter ganz andere Gewichtung. Denn der Arbeitgeber muss schließlich Deine Fehler BEWEISEN und auch BEWEISEN, dass diese Fehler auch als Fehler im arbeitsrechtl. Sinn wirksam sind.

Suche mal das Arbeitsgericht in Deiner Nähe auf. Lass Dich aufklären. (Anwalt)
Besuche auch d. BR in deren Sitzung und lasse Sie Stellung beziehen. Quäle sie ein bisschen…

Viele Grüße
Andor

Nein, bei einem Auflösungsvertrag hast Du keinen rechtlichen Anspruch mehr auf die verbleibenden Gehälter. Weihnachts- und Urlaubsgeld weiß ich nicht, das müsste man auch anhand des Tarifvertrages prüfen.
Behaupte es doch einfach und fordere es.
Bluffen hilft schon mal, wenn der AG selbst aus dem Vertrag raus will.
Gruß
Ernst

also kündigung abwarten
dagegen klagen
sehen,wie der ag reagiert,wenn er ein vergleich will ist es dann ok?evtl.entsprechende summe,abfindung aushandeln
kein aufhebungsvertrag unterschreiben

so in etwa?

Ich würde es so machen:

  1. Neue Arbeitsstelle suchen.
  2. Wenn das klappt, Gespräch mit dem alten AG suchen zwecks Auflösungsvertrages. Dann Kondidtionen aushandeln (Abfindung).

Findet das Gespräch statt, bevor Du eine neue Stelle hast:

  1. Keinen Auflösungsvertrag unterschreiben.
  2. Bei der Übergabe von Abmahungen mündlich und schriftlich widersprechen.
  3. Bei (fristloser oder fristgerechter) Kündigung sofort zur Gewerkschaft wg. Rechtschutz, Anwalt aufsuchen, Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen.

Im Konfliktfall ist es wichtig, dass Du eigene Vermerke über Vorfälle, Gespräche pp. vorweisen kannst! Dokumentiere alles Wichtige. Gab es Zeugen?

Ergo: Wenn Du von Dir aus eine neue Stelle hast, bist Du in der Vorderhand.
Wenn der AG schneller ist, wird es schwerer.

Gruß
Ernst