Arbeitssuchend melden obwohl kein ALG?

Hallo,
macht es eigentlich einen Sinn, sich arbeitssuchend zu melden, obwohl man keinen Anspruch auf ALG1 hat und wegen arbeitendem Partner auch keinen auf ALG2?
Wenn ja, welcher wäre das? :smile:

Vielen Dank
Lars

Hallo,

unter Umständen bekommt man Anrechnungszeiten in der Rentenversicherung…

Aber ich glaube das war eher nicht die Frage? o_O

LG

S_U

Hi!

unter Umständen bekommt man Anrechnungszeiten in der Rentenversicherung…

Nein! Dazu reicht eine reine Asume nicht aus; dazu muss man sich arbeits_los_ melden!

LG
Jadzia

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Oh ich wusste gar nicht dass da ein Unterschied besteht, sorry! *schäm*

Welche Auswirkungen hat denn Asu dann und heißt das man sollte sich lieber gleich Alo melden?

Danke schonmal
Lars

Hi,

Nein! Dazu reicht eine reine Asume nicht aus; dazu muss man
sich arbeits_los_ melden!

stimmt, ich glaub du hast recht. Aber war da nicht noch ein Haken dabei?!

Gesetz sagt:
Personen, die…
wegen Arbeitslosigkeit bei einer deutschen Agentur für Arbeit als Arbeitsuchende gemeldet waren.

Also Arbeitslosigkeit ist ja im SGB III definiert. Und Arbeitssuchend melden. Muss dass nicht kumulativ erfüllt sein?!

Oder ist man bei Alo-Meldung gleichzeitig arbeitsuchend? Oder wird man nur Arbeitsuchend, wenn man auch Alo ist?

Mir dämmerts gerade, dass ich nur ein gesundes Halbwissen habe =(

Greetz
S_E

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Ein Blick ins Gesetz…
…erleichtert die Rechtsfindung.

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__119.html

Also wer per Gesetz alo sein möchte, muss auch arbeitsuchend sein. Und nicht mehr als 15 Stunden/Woche arbeiten, etc.

Alle Klarheiten beseitigt,
drei Jahre Studium doch für die Katz,

schönen Abend noch
S_E

Hi!

Oder ist man bei Alo-Meldung gleichzeitig arbeitsuchend?

Genau das. :smile: Aber nur so rum, nicht andersherum!

Mir dämmert’s gerade, dass ich nur ein gesundes Halbwissen habe

*lol* Das geht mir bei SGB-II-Sachen ähnlich. Wenigstens können wir das eingestehen. :sunglasses:

LG
Jadzia

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Arbeitsuchend vs. arbeitslos mit/ohne Leistungen

Oh ich wusste gar nicht dass da ein Unterschied besteht, sorry! *schäm*

Du musst das nicht wissen. (Dafür gibt’s hier ja das Brett. :smile: Secret_Eyes sollte sich schämen! Aua! Nicht hauen! :wink:

Welche Auswirkungen hat denn asu dann und heißt das man sollte sich lieber gleich alo melden?

Ja, das kann es heißen. (Ich hätte auch noch direkt oben auf Dein UP geantwortet und meine Antwort an Secret_Eyes erläutert, aber dann mache ich da halt hier unten. :smile:

Aaaaalso:

Es gibt zwei Möglichkeiten: entweder man meldet sich „nur“ arbeit_suchend_ (asu) oder aber man meldet sich arbeits_los_ (alo).
Letzteres wiederum teilt sich auf in Alokeit mit Leistungen und Alokeit ohne Leistungen (Leistungen = Alg I).

1.„Nur“ asu zu sein, ist 'ne ziemlich unverpflichtende Sache. Man hat zwar (genauso wie bei der Alome) seine Vermittelbarkeit bekundet, jedoch kein Recht auf irgendwelche Leistungen (okay, die hier wohl sowieso nicht) oder Anrechnungszeiten (dazu komme ich unten). Im Gegenzug ist man jedoch – im Gegensatz zur Alokeit! – auch zu nichts verpflichtet (insbesondere dem Nachgehen von Vermittlungsvorschlägen der AA und dem sich in Eigeninitiative Bewerben).
Und wer seine Arbeitsuchend-Meldung (Asume) nicht alle drei Monate erneuert, wird einfach wieder aus dem System abgemeldet und gut is.

2. Bei der Alokeit mit Leistungen bekommt man Alg und hat sich zu gewissen Dingen verpflichtet (Vermittlungsvorschläge und Eigeninitiative, s. unter 1. und auch in § 119 (1), (4) + (5) SGB III (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__ 119.html)).
Der Alg-Bezug wiederum ist die Voraussetzung dafür, dass die AA KV-, PV- + RV-Beiträge * bezahlt.

3. Bei der Alokeit ohne Leistungen (o. L.) hat man dieselben Verpflichtungen wie bei der Alokeit mit Leistungen, bekommt jedoch weder Alg noch SV-Beiträge * bezahlt.
Dafür aber – und jetzt wird’s interessant für Dich :smile: – wird die Zeit, während der man alo o. L. gemeldet ist, als Anwartschaftszeit an die Rentenversicherung gemeldet. Das ist der entscheidende Vorteil gegenüber der bloßen Asume (zumindest dann, wenn die Alokeit länger dauert als ein paar Wochen; sonst macht sich das später auf dem Rentenkonto kaum bemerkbar).

Ob das dem Beschäftigungslosen ausreicht, um sich dem ganzen AA-Procedere auszusetzen (Vermittlungsgespräche, Eingliederungsvereinbarung, Bewerbungen schreiben etc.), muss jeder für sich selbst entscheiden.
Das kann z. B. auch vom Alter abhängen, ob man wirklich unter allen Umständen noch mal was finden will oder ob man die Zeit bis zur Rente lieber geruhsam absitzt. Wenn man jedoch noch jünger und/oder arbeitswillig ist, dann wird man sich wahrscheinlich eher alo o. L. als asu melden; denn was da dann unter Umständen von einem verlangt wird (kommt auch auf den Beruf und die spezielle Arbeitsmarktsituation an, ob man da überhaupt viel machen/erwarten kann), wie z. B. jede Woche oder jeden Monat so und so viele Bewerbungen schreiben, würde so jemand wahrscheinlich ohnehin machen, egal, ob er irgendwo gemeldet ist oder nicht. Und dann kann er ja gleich noch die Rentenanwartschaftszeit „mitnehmen“.

LG
Jadzia

*) = Kranken, Pflege- und Rentenversicherungsbeiträge = Sozialversicherungsbeiträge

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unter Umständen bekommt man Anrechnungszeiten in der
Rentenversicherung…

Und:
Bei unter 21 und arbeitslos gemeldet,
bzw. unter 25 und ausbildungsplatzsuchend gemeldet,
kann es Kindergeld geben.

Gruß JK

Hallo,

macht es eigentlich einen Sinn, sich arbeitssuchend zu melden,
obwohl man keinen Anspruch auf ALG1 hat und wegen arbeitendem
Partner auch keinen auf ALG2?
Wenn ja, welcher wäre das? :smile:

Ja, die AA vermittelt auch nichtarbeitslose Arbeitsuchende. M.a.W. man erhält Vermittlungsvorschläge wenn ein AG gerade deine hervorragenden Qualifikationen sucht. Auch AG sind Kunden der AA, die bedient werden wollen. Deshalb gibt es in den AA spezielle AG-Teams, die man in der Regel nicht zu Gesicht bekommt, es sei denn, sie müssen mit dem Arbeitsuchenden noch etwas abklären.

Gruß
Otto

Hallo Jadzia

unter Umständen bekommt man Anrechnungszeiten in der Rentenversicherung…

Nein! Dazu reicht eine reine Asume nicht aus; dazu muss man
sich arbeits_los_ melden!

Ein weit verbreiteter Irrtum, daß damit immer Anrechnungszeiten entstehen… Übrigens damit auch eine große Wissenslücke bei den Arbeitsvermittlern der Leistungsträger, die den ein oder anderen, der sich „nur wegen der Rente“ bei der AfA meldet, ohne großes Bremborium und Winkeltricks recht fix zur raschen Abmeldung bewegen könnten.

Ich schlage dem TE mal vor, daß im richtigen Brett zu erfragen. Entscheidend für die Frage der Anrechnungszeiten ist nämlich, was davor war…

Gruß,
LeoLo

Hallo

macht es eigentlich einen Sinn, sich arbeitssuchend zu melden,
obwohl man keinen Anspruch auf ALG1 hat und wegen arbeitendem
Partner auch keinen auf ALG2?
Wenn ja, welcher wäre das? :smile:

Alte Faustformel: Wenn man einen Grund verzweifelt sucht, gibt es keinen.

Gruß,
LeoLo

Vielen Dank für die sehr schöne und ausführliche Erläuterung! :smile:

Hi!

Oder ist man bei Alo-Meldung gleichzeitig arbeitsuchend?

Genau das. :smile: Aber nur so rum, nicht andersherum!

HAllo ich finde dass allerdings in manchen fällen ziemlich bescheuert.
Ne Freundin von mir hatte das letztes Jahr, war Zwischen Job A und Job B beim selben Arbeitgeber (das Land), nur andere Behörde, genau einen Monat Arbeitslos, ist natürlich brav zum Amt, da sie sich ja eine Versicherung erarbeitet hat und das Geld für Miete etc brauchte und hat von Anfang an gesagt, dass sie schon einen neuen Job hatte und nur Zwischenfinanzieren muss. Trotzdem verbrachte sie den ganzen Monat mit Terminen beim Amt wo sie erklären musste, was sie denn bisher alles gemacht hat (die letzten 10 Jahre oder so, na ja halt einen Dicken Stapel Papiere, soweit so gut) und um Ihre Interessen herauszufinden, welcher Job denn zu ihr passen könnte, was sie mit ihrer Ausbildung für Alternativen hätte etc, mit Vermittlungsbemühungen, die sie gar nicht benötigte und nur unnötig Geld Vergeudet haben. NAch ZWei Wochen erst hatte sie alle Vortermine bei drei verschiedenen Beratern, denen sie jedesmal dasselbe sagen konnt, abgearbeitet, um endlich mit der Dame sprechen zu dürfen, die fürs GEld zuständig ist.
Hätte man da nicht wirklich diese Stationen überspringen können oder die Reihenfolge ändern können. Erst das wichtigste, die Sicherung des Lebensunterhaltes, dann die Vermittlungsbemühungen, auch wenn ein Schrieb des neuen Arbeitgebers (mit dem Hinweis Wir freuen uns sie am 1.x. als neue Mitarbeiterin unseres xyamtes begrüßen zu können ) schon vorliegt.

Vom Vermieter gabs natürlich auch noch einen rein, da das Geld erst am 30. kam und weiterüberwiesen werden konnte und Miete am 15. fällig war.
Und fast eine Woche nach Arbeitsbeginn und Abmeldung gabs nochmal einen Brief, sie solle sich dringend mit ihrer Arbeitsvermittlerin auseinandersetzen, da die sie nicht zu Hause telefonisch erreicht.
Da weiß doch die eine HAnd nicht was die andere tut.
Gruß die Alte