Hallo, wenn jemand viele Jahre selbständig war und dann einen Schlussstrich zieht, natürlich keinen Anspruch mehr auf ALG I hat und auch keinen auf ALG II, lohnt sich für Denjenigen, sich arbeitssuchend zu melden? Gibt es dann Förderung durch Arbeitsagentur? Zahlt es sich bei der Rente aus oder ist es nur eine Anspruchszeit für die Rente , wenn man vielleicht sonst seine Wartezeit nicht erfüllt hat?
Derjenige ist auch ohne die Arbeitsagentur motiviert, eine neue Arbeit zu finden, allerdings ist die Angst vor ehemals Selbständigen sehr verbreitet und wenn man dann noch über 45 ist…
Wieso nicht?
Anspruch auf ALG 2 hat jeder der arbeitsfähig ist und früher Sozialhilfe erhalten hätte. Außer es wäre zu viel Vermögen vorhanden.
Zahlt es sich bei der Rente aus oder ist es
nur eine Anspruchszeit für die Rente , wenn man vielleicht
sonst seine Wartezeit nicht erfüllt hat?
Ich gehe davon aus
Derjenige ist auch ohne die Arbeitsagentur motiviert, eine
neue Arbeit zu finden, allerdings ist die Angst vor ehemals
Selbständigen sehr verbreitet und wenn man dann noch über 45
ist…
Hmm. Nur wer aufgibt, hat verloren. Wir haben dieses Jahr 3 Vertriebler über 40 Lenze eingestellt. Geht doch, odrr?
Gruß
Stefan
Angst vor Selbständigen
Hallo
allerdings ist die Angst vor ehemals
Selbständigen sehr verbreitet …
Wirklich? Wieso denn? Wovor fürchtet man sich?
Viele Grüße
Simsy
oT
selbständig denken und handeln. Ihnen wird dann mangelnde
Teamfähigkeit unterstellt,
Was immer sich hinter dem Buzzword „Teamfähigkeit“ versteckt. Wenn man mal nachfragt, bin ich mir sicher, dass dann nur Gestottere kommt.
außerdem hätte wohl so mancher
Firmenchef Angst, dass der Neue mehr kann als er selbst.
Wohl zurecht, oder? Zumindest meiner Erfahrung nach.
„Agentur für Nichts“ - treffender Begriff
Gruß
Stefan
‚Agentur für Nichts‘ *lol* owt
‚arbeitsuchend‘ vs. ‚arbeitslos ohne Leistungen‘
Hi!
wenn jemand viele Jahre selbständig war und dann einen Schlussstrich zieht, natürlich keinen Anspruch mehr auf ALG I hat und auch keinen auf ALG II, lohnt sich für Denjenigen, sich arbeitssuchend zu melden?
Arbeitsuchend nein. Arbeitslos ohne Leistungen ja!
Gibt es dann Förderung durch Arbeitsagentur?
Wenn man sich arbeitslos meldet eventuell.
Für einen Nichtleistungsempfänger kämen hier Förderungen über die sog. „Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung“ in Betracht.
Siehe hierzu § 3 (5) i. V. m. § 7 SGB III:
– http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__3.html
– http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__7.html
Zahlt es sich bei der Rente aus oder ist es nur eine Anspruchszeit für die Rente, wenn man vielleicht sonst seine Wartezeit nicht erfüllt hat?
Die Zeit der Arbeitslosigkeit wird dem Rententräger als Rentenanwartschaftszeit gemeldet; Beiträge werden nicht abgeführt!
Wichtig: Es reicht zur Meldung von Anwartschaftszeiten an den Rententräger nicht aus, nur arbeitsuchend gemeldet zu sein, sondern man muss sich „richtig“ arbeitslos (ohne Leistungen) melden (oder wie „wir“ das so schön sagen: alo o. L. nach § 58 SGB VI (genauer gesagt § 58 (1) S. 1 Nr. 3 + (2) SGB VI
: http://bundesrecht.juris.de/sgb_6/__58.html).
Gruß
Liza
Hi!
wenn jemand viele Jahre selbständig war und dann einen Schlussstrich zieht, natürlich keinen Anspruch mehr auf ALG I hat und auch keinen auf ALG II, lohnt sich für Denjenigen, sich arbeitssuchend zu melden?
Arbeitsuchend nein. Arbeitslos ohne Leistungen ja!
Gibt es dann Förderung durch Arbeitsagentur?
Wenn man sich arbeitslos meldet eventuell.
Für einen Nichtleistungsempfänger kämen hier Förderungen über
die sog. „Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung“ in
Betracht.
Siehe hierzu § 3 (5) i. V. m. § 7 SGB
III:
– http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__3.html
– http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__7.htmlZahlt es sich bei der Rente aus oder ist es nur eine Anspruchszeit für die Rente, wenn man vielleicht sonst seine Wartezeit nicht erfüllt hat?
Die Zeit der Arbeitslosigkeit wird dem Rententräger als
Rentenanwartschaftszeit gemeldet; Beiträge werden nicht
abgeführt!Wichtig: Es reicht zur Meldung von Anwartschaftszeiten
an den Rententräger nicht aus, nur arbeitsuchend
gemeldet zu sein, sondern man muss sich „richtig“
arbeitslos (ohne Leistungen) melden (oder wie „wir“ das
so schön sagen: alo o. L. nach § 58 SGB VI
(genauer gesagt § 58 (1) S. 1 Nr. 3 + (2)
Hallo Liza,
Und in dieser Nummer 3 steht glaub ich nicht das Richtige drin:
wegen Arbeitslosigkeit bei einer deutschen Agentur für Arbeit als Arbeitsuchende gemeldet waren und eine öffentlich-rechtliche Leistung bezogen oder nur wegen des zu berücksichtigenden Einkommens oder Vermögens nicht bezogen haben,…
Das ALG I gibt es nicht, weil kein Anspruch mehr besteht, das ALG II nicht wegen zu berücksichtigenden Einkommen Mann. Gilt dieser Paragraph sowohl für ALG I und ALG II? Muss man dann erst einen Antrag auf ALG II abgeben, damit der dann abgelehnt werden kann?
Der Unterschied zwischen arbeitsuchend und arbeitslos ist schon ein Ding für sich.
Gruß von der Miezekatze