‚arbeitsuchend‘ vs. ‚arbeitslos ohne Leistungen‘
Hi!
wenn jemand viele Jahre selbständig war und dann einen Schlussstrich zieht, natürlich keinen Anspruch mehr auf ALG I hat und auch keinen auf ALG II, lohnt sich für Denjenigen, sich arbeitssuchend zu melden?
Arbeitsuchend nein. Arbeitslos ohne Leistungen ja!
Gibt es dann Förderung durch Arbeitsagentur?
Wenn man sich arbeitslos meldet eventuell.
Für einen Nichtleistungsempfänger kämen hier Förderungen über die sog. „Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung“ in Betracht.
Siehe hierzu § 3 (5) i. V. m. § 7 SGB III:
– http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__3.html
– http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__7.html
Zahlt es sich bei der Rente aus oder ist es nur eine Anspruchszeit für die Rente, wenn man vielleicht sonst seine Wartezeit nicht erfüllt hat?
Die Zeit der Arbeitslosigkeit wird dem Rententräger als Rentenanwartschaftszeit gemeldet; Beiträge werden nicht abgeführt!
Wichtig: Es reicht zur Meldung von Anwartschaftszeiten an den Rententräger nicht aus, nur arbeitsuchend gemeldet zu sein, sondern man muss sich „richtig“ arbeitslos (ohne Leistungen) melden (oder wie „wir“ das so schön sagen: alo o. L. nach § 58 SGB VI (genauer gesagt § 58 (1) S. 1 Nr. 3 + (2) SGB VI
: http://bundesrecht.juris.de/sgb_6/__58.html).
Gruß
Liza