Arbeitstsuchend gemeldet obwohl Beschäftigt

Ein Arbeitnehmer dessen Zeitarbeitsvertrag 1 Woche vor dem auslaufen überraschend für weitere 8 Monate verlängert worden ist, hatte sich aber schon arbeitssuchend bei der Arbeitsagentur angemeldet gahabt.

Bei der Abmeldung wurde Ihm von der Angestellten der Arbeitsagentur nahegelegt das es vorteilhaft sei sich trotzdem, weiterhin als Arbeitssuchend angemeldet zu belassen. Er solle sich nur alle 3 Monate telefonisch bei denen Melden und auf vorgeschlagene Jobs Bewerben.

Diese Methode scheint etwas ganz neues zu sein.

Ist es denn wirklich nur vorteilhaft, oder könnten dem AN böse Überraschungen erwarten?

Ist es denn wirklich nur vorteilhaft, oder könnten dem AN böse
Überraschungen erwarten?

Hallo,

was für böse Überraschungen? Der Arbeitssuchende hat zur Zeit einen Vollzeitjob, und bezieht wahrscheinlich keine Leistungen von der Arbeitsagentur, richtig?

Gruß

Phoebe

Hallo,

Ein Arbeitnehmer dessen Zeitarbeitsvertrag 1 Woche vor dem
auslaufen überraschend für weitere 8 Monate verlängert worden
ist, hatte sich aber schon arbeitssuchend bei der
Arbeitsagentur angemeldet gahabt.

Bei der Abmeldung wurde Ihm von der Angestellten der
Arbeitsagentur nahegelegt das es vorteilhaft sei sich
trotzdem, weiterhin als Arbeitssuchend angemeldet zu belassen.
Er solle sich nur alle 3 Monate telefonisch bei denen Melden
und auf vorgeschlagene Jobs Bewerben.

Diese Methode scheint etwas ganz neues zu sein.

Ist nicht neu. Jeder Beschäftigte kann sich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend meldend.

Ist es denn wirklich nur vorteilhaft, oder könnten dem AN böse
Überraschungen erwarten?

böse Überraschung? nein!
vorteilhaft? unter Umständen. Man hat die Chance, eine Stelle von der Agentur vermittelt zu bekommen und bei einer Veröffentlichung in der Stellenbörse die Chance, dass ein Arbeitgeber diese Stellensuche findet und sich dafür interessiert. Ob dies nun gegenüber der jetzigen Beschäftigung ein Vorteil ist, kommt auf den Einzelfall an.

Gruß
Otto

Hallo Ramazan!

Ist es denn wirklich nur vorteilhaft, oder könnten dem AN böse
Überraschungen erwarten?

Es kann dich eine böse Überraschung erwarten, wenn du nicht daran denkst, dass du dich spätestens 3 Monate vor Auslaufen Deines befristeten Vertrages wieder Arbeit suchend zu melden hast, weil Du sonst eine Minderung des Alg bekommst (wg. „verspäteter Meldung“) bzw. - wenn der neueste Kabinettsbeschluss, der zum 01.01.06 in Kraft treten soll, im Bundestag durchkommt (was zu erwarten ist) - eine 1-wöchige Sperrzeit eintritt.

Gruß
Liza