Arbeitsuchende: Anspruch auf Bewerbungskosten?

Hallo zusammen,

eine Person (20 Jahre) ist zurzeit im zweiten Lehrjahr und will sich nach Erhalt des Abschlusszeugnisses dieses Lehrjahres bewerben.

Sie will sich arbeitsuchend melden, da jetzt schon feststeht, dass ihr Ausbildungsbetrieb sie nicht übernehmen wird.

Hat auch diese Person Anspruch auf die Übernahme von Bewerbungskosten, nachdem sie sich arbeitsuchend gemeldet hat?

Bitte um Eure Antworten!

Vielen Dank im Voraus.

Schöne Grüße

Hi!

Hat auch diese Person Anspruch auf die Übernahme von Bewerbungskosten, nachdem sie sich arbeitsuchend gemeldet hat?

Einen Anspruch nicht, da diese sog. „die Vermittlung unterstützenden Leistungen“ Kann-, keine Mussleistungen der AA sind (egal, ob es um Ausbildung- oder Arbeitsuchende oder tatsächlich Arbeitslose geht)!
(Erst nach 6 Monaten Arbeitslosigkeit müssen diese Leistungen übernommen werden – aber soweit wird’s hier ja hoffentlich nicht kommen. :smile:

Erfahrungsgemäß werden Bewerbungskosten (BeWeKos) jedoch fast immer übernommen (wenn auch i.d.R. nur bis zu einer gewissen jährlichen Obergrenze ⇒ mit dem zuständigen Arbeitsvermittler klären!), auch wenn keine Pflicht dazu besteht!

Gruß
Jadzia