Arbeitsunfähig; ALG2, Grundsicherung oder Sozi?

Hallo Leute, mal eine Frage:
Angenommen, ein 60 Jahre alter Mensch wird arbeitslos. Er ist auf ALG2 angewiesen. Das Jobcenter schickt ihn zur ärztlichen Untersuchung, Ergebnis: Nicht mehr vermittelbar wegen Krankheit.
Nun habe ich gehört, daß er weder Anspruch auf ALG2 noch auf Grundsicherung im Alter hat.
Stimmt das?
Bleibt tatsächlich nur Sozialhilfe?
Danke für Euere Auskunft.
Gruß Siefried

Bleibt tatsächlich nur Sozialhilfe?

Sozialhilfe gibt es nicht mehr.
Es gibt entweder Arbeitslosengeld II für Menschen, die noch mindestens drei Stunden täglich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen (können). Oder es gibt Grundsicherung für Menschen, die eben aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten können.

ergänzende Erklärung:
den Antrag auf Grundsicherung stellt man beim zuständigen Sozialamt.

AU: Alg II, Grusi oder Sozi? – Begrifflichkeiten
Hi!

Das Jobcenter schickt ihn zur ärztlichen Untersuchung, Ergebnis: nicht mehr vermittelbar wegen Krankheit.
Nun habe ich gehört, daß_ss_ er weder Anspruch auf ALG2_Alg II_ noch auf Grundsicherung im Alter hat.
Stimmt das?

Ohne nähere Details zu kennen (z. B., ob vllt. eine vorgezogene Altersrente wegen Schwerbehinderung infrage käme), lautet die Antwort erstmal: Ja, das stimmt.

Bleibt tatsächlich nur Sozialhilfe?

Hier lautet die Antwort (wie so oft :smile:: Ja, aber …!

Sallys Auskunft:

Sozialhilfe gibt es nicht mehr.

… stimmt nicht! Sozialhilfe gibt es sehr wohl noch! Sie ist geregelt im SGB XII, und ihre bekannteste Leistung ist die Grundsicherung im Alter und[!] bei Erwerbsminderung (§ 41 – 46b SGB XII), kurz „Alters-Grusi“ und „EM-Grusi“ genannt. (Sozi und Grusi sind hier also nicht zwei verschiedene Paar Schuhe!)
Der Satz:

Nun habe ich gehört, daß er weder Anspruch auf … Grundsicherung im Alter hat.

… unterschlägt also, dass es da noch den anderen Teil dieser „Doppelleistung“ gibt, nämlich die EM-Grusi. Und genau die ist es, die die Person hier – im Rahmen der Sozialhilfe – beantragen kann!
Dazu ist wegen des Status des Erwerbsgeminderten auch der Gang zum Rentenversicherungsträger erforderlich; das zuständige Sozialamt (SA) wird der Person aber schon erklären, was im Einzelnen zu tun ist.

LG
Jadzia

PS: Übrigens ist auch das SGB II (worin ja u. a. das Alg II geregelt ist) überschrieben mit „Grundsicherung“, genauer: „Grundsicherung für Arbeitsuchende“ (siehe http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2)! Bedeutet: Auch das Alg II ist formaljuristisch dem Namen nach eine Grusileistung (auch wenn die Bezeichnung „Grusi“ fürs Alg II nicht gebräuchlich ist)!
Das nur noch der Vollständigkeit halber. :smile: