Arbeitsunfähigkeitsbescheiniung beim Arbeitgeber?

Guten Morgen,

ich wollte mal wissen, was der Arbeitgeber mit der Arbeitsunfähigkeitbescheinigung eigentlich macht? Wird die einfach in nen Ordner abgeheftet und gut ist? Oder was passiert damit?

Danke und Gruß!

Hi!

ich wollte mal wissen, was der Arbeitgeber mit der Arbeitsunfähigkeitbescheinigung eigentlich macht? Wird die einfach in 'nen Ordner abgeheftet und gut ist?

Vom Öffentlichen Dienst weiß ich, dass die AUBs in der Personalakte (PA) landen (und ich weiß, dass es bei vielen Firmen der freien Wirtschaft auch so ist).
Ob das aber überall so ist (vielleicht sogar aufgrund einer gesetzlichen Bestimmung?) oder ob es da hinsichtlich der Dauer des Verbleibs in der PA vielleicht sogar eine Mindest- oder Höchstaufbewahrungspflicht gibt, vermag ich lediglich zu mutmaßen.

LG
Jadzia

Guten Morgen,

ich wollte mal wissen, was der Arbeitgeber mit der
Arbeitsunfähigkeitbescheinigung eigentlich macht? Wird die
einfach in nen Ordner abgeheftet und gut ist? Oder was
passiert damit?

Hi,

also wir geben die Original AU weiter an den Steuerberater, der dann einen Antrag auf Erstattung nach dem Aufwendungsausgleischgesetz für Arbeitgeberaufwendungen bei Arbeitsunfähigkeit - U1 bei der zuständigen Krankenkasse einreicht.

Gruß
Tina

Hallo,

also wir geben die Original AU weiter an den Steuerberater,
der dann einen Antrag auf Erstattung nach dem
Aufwendungsausgleischgesetz für Arbeitgeberaufwendungen bei
Arbeitsunfähigkeit - U1 bei der zuständigen Krankenkasse
einreicht.

Ups, das interessiert mich jetzt mal ganz allgemein:
Bedeutet das, daß die Krankenkasse die „Ausfallkosten - etwa Lohn/Gehalt und evtl. noch Rentenbeiträge“ für die Zeit des Arbeitsausfalls des Arbeitnehmers übernimmt und dem Arbeitgeber erstattet? Oder anders ausgedrückt: die Krankenkasse übernimmt die Lohnfortzahlung auf diesem Wege auch für kurzzeitige Krankschreibungen?

Besten Dank im vorhinein für eine Antwort - auch für Links, wo dies erläutert wird,

Gruß,
p+p

Hallo,

Besten Dank im vorhinein für eine Antwort - auch für Links, wo
dies erläutert wird,

Also zumindest einen Link zum Gesetz kann ich schon mal bieten: http://www.gesetze-im-internet.de/aufag/index.html
Da steht ganz gut verständlich unterwelchen Umständen es wieviel gibt.

Grüße

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Hallöchen,

Vielen Dank - das hat meine Frage voll beantwortet!

Gruß,
p+p

Hi!

Also zumindest einen Link zum Gesetz kann ich schon mal bieten: http://www.gesetze-im-internet.de/aufag/index.html

Interessant. Von diesem Gesetz hatte ich noch nichts gehört.
Interessant fand ich auch, dass das nur für Firmen mit weniger als 30 AN gilt! Diese Vorgehensweise scheint also keine allgemeingültige zu sein und nur für kleinere Unternehmen zu gelten.

LG
Jadzia