Arbeitsvertrag kündigen ohne Sperrung beim Amt

das Problem:
man bekommt ein anruf von ein privaten arbeitsvermittler und bekommt die frage sind sie noch arbeitssuchen? man sagt ja der Arbeitsvermittler sagt ich hätte eine stelle in call-center für besteht interesse? mann denkt okay warum nicht
1 Tag später ein anruf von einer bäckerrei wo man zum vorstellungsgespräch eingeladen wird. am gleichen tag erscheint mann dort und bekommt gesagt das es sich bei der arbeitsstelle um eine tätigkeit in der Produktion handelt (stollenverpacken -> Fließband) ((hat mann noch nie gemacht))
man denkt sich okay ist eine arbeit warum nicht . …
mann bekommt gesagt das mann am montag um 16,45 uhr zur schicht erscheinen soll und vorher ein Arbeitsvertrag unterschreiben soll (hygiene wurde am freitag beim Vorstellungsgespräch gemacht)
okay also erscheint mann am montag um die besprochene zeit unterschreibt vertrag (5,50 euro/h, Wochenstundenzeit stand nicht drin)
mann fängt an zu arbeiten erfährt dann während der arbeit das erst dann schluß ist wenn 15000 stollen eingepackt sind kann um 1 uhr nachts sein oder auch um 6 uhr morgens) während der arbeitszeit fällt ein auf das der körper es nicht schafft von der anstrengun( schwindel, Übelkeit,protale Schmerzen in beinen,Rücken).

nächsten tag ruft man beim arbeitgeber an und fragt nach da mann ja in der robezeit ist es möglich ist eine kündigung von arbeitgeber zu bekommen dieser antwortet ja aber nur mit einer kündigungsfrist von 14 tagen… mann könne sich ja krank schreiben lassen.

okay also geht mann zum arzt und schildert das ganze der antwortet das er kein sozialamt ist und auch kein arbeitsamt das mann jung und daher gesund ist und schreibt ein für 4 tage trotzdem krank (mehr macht er auch nicht)

meine Frage ist es den möglich in solcheinen fall trotzdem aus dem arbeitsvertrag raus zu kommen ohne eine Sperrung beim amt zu erhalten?

möglich aber problematisch

mann bekommt gesagt das mann am montag um 16,45 uhr zur
schicht erscheinen soll
okay also erscheint mann am montag um die besprochene zeit
unterschreibt vertrag (5,50 euro/h, Wochenstundenzeit stand
nicht drin)

Schon problematisch. Abgeshen von dem fantastischen Stundenlohn.

mann fängt an zu arbeiten erfährt dann während der arbeit das
erst dann schluß ist wenn 15000 stollen eingepackt sind kann
um 1 uhr nachts sein oder auch um 6 uhr morgens)

Das ist nicht zulässig, soweit Arbeizschutzgesetze missachtet werden. Es gibt Mindestanforderungen an Pausen- und Ruhezeiten.

nächsten tag ruft man beim arbeitgeber an und fragt nach da
mann ja in der robezeit ist es möglich ist eine kündigung von
arbeitgeber zu bekommen dieser antwortet ja aber nur mit einer
kündigungsfrist von 14 tagen… mann könne sich ja krank
schreiben lassen.

Was für ein toller Arbeitgeber?

meine Frage ist es den möglich in solcheinen fall trotzdem aus
dem arbeitsvertrag raus zu kommen ohne eine Sperrung beim amt
zu erhalten?

Ja, den Chef dazu zu bringen die fristlose Kündigung während der Probezeit auszusprechen. Wenn der nicht will, ihm einfach seine Verstöße gegen das Arbeitschutzgesetz und deren Anzeige vorhalten. I.d.R. ist es so, dass bei Arbeitgebern, welche sich solche Verfehlungen leisten, auch noch mehr zu finden ist. Da gibt es mit Sicherheit noch Verstöße gegen die Unfallverhütungsbestimmungen usw.

Natürlich ist solch ein Verhalten eines AN nicht gerade tadellos, aber was ist denn das Verhalten des AG?

Hallo

meine Frage ist es den möglich in solcheinen fall trotzdem aus
dem arbeitsvertrag raus zu kommen ohne eine Sperrung beim amt
zu erhalten?

Ja, den Chef dazu zu bringen die fristlose Kündigung während
der Probezeit auszusprechen.

Was für ein glorreich blöder Tip… Resultat wird sein: Sperrfrist, ggf vorangehende Ruhezeit.

Wenn der nicht will, ihm einfach
seine Verstöße gegen das Arbeitschutzgesetz und deren Anzeige
vorhalten.

Noch ein toller Tip. Resultat ggf: fristlose Kündigung mit obigen Folgen.

I.d.R. ist es so, dass bei Arbeitgebern, welche
sich solche Verfehlungen leisten, auch noch mehr zu finden
ist. Da gibt es mit Sicherheit noch Verstöße gegen die
Unfallverhütungsbestimmungen usw.

Natürlich ist solch ein Verhalten eines AN nicht gerade
tadellos, aber was ist denn das Verhalten des AG?

Woher kennst Du denn das genaue Verhalten des AG? Und seit wann wird hier das Auge-um-Auge-Prinzip verbreitet?

Gruß,
LeoLo

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Hallo

Bezüglich einer Sperrfrist ist es unerheblich, ob der AN das AV von sich aus kündigt oder den AG um eine Kündigung bittet.

Tatsache ist, daß der AN einen Arbeitsvertrag unterschrieben hat und dazu weder durch die Mafia noch anderweitig gezwungen wurde. Somit muß er sich auch an die arbeitvertraglichen Vereinbarungen halten - ebenso aber auch der Arbeitgeber. Sofern die Arbeitsfähigkeit wieder hergestellt ist, sollte der AN über seine Rechte und seine Pflichten am Arbeitsplatz bestens informiert sein. Ein Fachanwalt vor Ort könnte hier konkret Abhilfe schaffen, ggf ist ein Beratungskostenschein möglich. Danach kann der AN auf der Arbeit seine Rechte einfordern, ohne dabei unvorsichtigerweise seine Pflichten zu vernachlässigen. Dies könnte dazu führen, daß er vom Arbeitgeber als ersatzbar angesehen wird und die Beendigung des AV nicht dem AN anzurechnen ist. Ergo: keine Sperre.

Übrigens gibt es in den ersten 4 Wochen keine Lohnfortzahlung bei Krankheit. Die KK wäre zuständig. Nur, falls die aktuelle AU in diesen Zeitraum fallen sollte…

Gruß,
LeoLo

Hi,

darf ich spiessigerweise eines voraus schicken: Dein Text wäre viel besser zu verstehen, wenn Du ab und zu mal einen Absatz einfügen würdest und dann noch die Gross- und Kleinschreibung etwas konsequenter durchführen würdest.

Und noch ne Frage: was ist denn mit dem Job im Call-Center? Könnte der Herr x dort noch anfangen oder hat er da wegen der Bäckerei-Sache abgesagt? Das würde ich - wäre ich Herr x - unbedingt klären. Call-Center ist zwar auch kein heller Spass aber sicher körperlcih weniger belastend.

mann fängt an zu arbeiten erfährt dann während der arbeit das
erst dann schluß ist wenn 15000 stollen eingepackt sind kann
um 1 uhr nachts sein oder auch um 6 uhr morgens)

Steht das im Vertrag? Von wem hat der Herr x das erfahren? Wie wird das in der Praxis gehandhabt?

arbeitszeit fällt ein auf das der körper es nicht schafft von
der anstrengun( schwindel, Übelkeit,protale Schmerzen in
beinen,Rücken).

*Augenbraueheb* Einfach so? Oder hat der Herr x Vorerkrankungen? Oder kann das einfach von der ungewohnten Belastung kommen, und mit der Gewohnheit milder werden?

mann ja in der robezeit ist es möglich ist eine kündigung von
arbeitgeber zu bekommen dieser antwortet ja aber nur mit einer
kündigungsfrist von 14 tagen… mann könne sich ja krank
schreiben lassen.

Naja, klar - der Arbeitgeber kann doch den Herrn x nicht grundlos fristlos kündigen :wink: Zumindest nehme ich an, dass diese 14 Tage im Vertrag stehen, richtig? Da muss sich der Arbeitgeber schon auch dran halten.

okay also geht mann zum arzt und schildert das ganze der
antwortet das er kein sozialamt ist und auch kein arbeitsamt
das mann jung und daher gesund ist und schreibt ein für 4
tage trotzdem krank (mehr macht er auch nicht)

Hmm, das ist merkwürdig. Entweder haben wir da nen komischen Arzt oder es gibt eine Vorgeschichte zwischen dem Herrn x und dem Arzt die wir nicht kennen (und auch gar nicht kennen wollen *fg*). Eventuell sollte sich der Herr x überlegen, einen anderen Arzt zu suchen.

meine Frage ist es den möglich in solcheinen fall trotzdem aus
dem arbeitsvertrag raus zu kommen ohne eine Sperrung beim amt
zu erhalten?

Naja, das ist immer ein gewisses Problem. Denn wenn der Herr x selber kündigt kriegt er eh ne Sperre. Aber auch wenn der Herr x nach so kurzer Zeit gekündigt wird, könnte das Amt nachfragen, wieso und warum das passiert ist. Und wenn der Arbeitgeber dann plaudert und sagt „Naja, der hat gleich am zweiten Tag angerufen und wollte gekündigt werden“ kann das dem Herrn x auch Ärger bzw. ne Sperre bescheren.

Darum meine Frage von eingangs was denn mit diesem Call-Center Job ist. Vielleicht kann der Herr x nach der Kündigung in der Bäckerei direkt im Call-Center anfangen, und so überhaupt nimmer Kunde beim Arbeitsamt werden?

*wink*

Petzi

Was für ein glorreich blöder Tip… Resultat wird sein:
Sperrfrist, ggf vorangehende Ruhezeit.

Hi , Warum sollte er eine Sperre kriegen, wenn der Arbeitgeber kündigt, soweit ich weiß muß in der Probezeit noch nichteinmal eine Begründung vorhanden sein, oder?

Probezeit + initiierte AG-Kündigungen
Hi!

Was für ein glorreich blöder Tipp… Resultat wird sein Sperrfrist, ggf vorangehende Ruhezeit.

Warum sollte er eine Sperre kriegen, wenn der Arbeitgeber kündigt. Soweit ich weiß, muss in der Probezeit noch nicht einmal eine Begründung vorhanden sein, oder?

Falsch gedacht. Vor der AA sind alle AG-Kündigungen gleich. Ob nun in der Probezeit oder nicht: Es sollte möglichst eine betriebsbedingte sein, um keine Sperrzeit-Scherereien zu bekommen.
Erst recht gefährlich ist es, wenn rauskommt, dass ein AG-Kündigung nur ausgesprochen wurde, weil es der AN so wollte. Das nennt sich dann „initiierte AG-Kündigung“ (und steht rechtlich einer Eigenkündigung gleich) und kann neben einer Sperrzeit sogar Ermittlungen wg. Sozialbetrugs nach sich ziehen!

Wo da ein Ruhenszeitraum herkommen soll, weiß ich im Moment nicht so genau. Wegen Urlaubsabgeltung vielleicht?

Gruß
Jadzia

Hallo Jadzia

Wo da ein Ruhenszeitraum herkommen soll, weiß ich im Moment
nicht so genau. Wegen Urlaubsabgeltung vielleicht?

Nein, ich hatte die Möglichkeit in Betracht gezogen, daß die ordentliche Küfrist nicht eingehalten wird.

Gruß,
LeoLo

ot: Ruhenszeitraum
Hi!

Wo da ein Ruhenszeitraum herkommen soll, weiß ich im Moment nicht so genau. Wegen Urlaubsabgeltung vielleicht?

Nein, ich hatte die Möglichkeit in Betracht gezogen, daß die ordentliche Küfrist nicht eingehalten wird.

Aber hier ist doch auch nirgendwo von einer Abfindung die Rede?! Oder meinst Du das rein vorsorglich für den Fall, dass eben doch eine gezahlt wird?

LG
Jadzia

Hallo Jadzia

Ich weiß, ich spreche wieder mal in Rätseln :wink: Fiel mir auch erst auf, als ich meine eigenen Texte noch mal durchgelesen habe…

In der Regel fallen bei fristlosen Kündigungen offene Urlaubsansprüche zur Abgeltung an. => § 143 SGB 3.

Gruß,
LeoLo

Hi!

Ich weiß, ich spreche wieder mal in Rätseln :wink:

Ach Quatsch… :wink:

In der Regel fallen bei fristlosen Kündigungen offene Urlaubsansprüche zur Abgeltung an. => § 143 SGB 3.

Als doch Urlaubsabgeltung! Hab’ ich doch gleich gesagt. :smile:

LG
Jadzia