Hallo zusammen,
eigentlich nur um sicher zu gehen, ob ich das richtig verstanden hab, wollt ich Euch nochmal fragen. Angenommen in einem Arbeitsvertrag mit dem Titel „Standard-Dienstvertrag“ stünde folgendes:
„Probezeit
Die ersten drei Monate dieses Arbeitsverhältnisses gelten als Probezeit. Innerhalb dieser kann beiderseits nur zum Monatsende ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.“
Versteh ich das richtig, daß jeder von beiden am Monatsletzen dem jeweils anderen kündigen könnte? Also theoretisch am Montasletzten hinschlappen und sagen „Hey Scheffe ab morgen komm ich nimmer“ (oder umgekehrt natürlich). Geht das? Oder gibt es hier noch irgendwelche „verborgenen“ Fristen, die einzuhalten sind?
Fühlt Euch schon jetzt reich besternt für Eure Antworten
*wink*
Petzi
Hallo Petzi,
„Probezeit
Die ersten drei Monate dieses Arbeitsverhältnisses gelten als
Probezeit. Innerhalb dieser kann beiderseits nur zum
Monatsende ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.“
Versteh ich das richtig, daß jeder von beiden am Monatsletzen
dem jeweils anderen kündigen könnte?
Nein.
Unter einhaltung der Frist, kann man diesen Vertrag nur Auf Ende Monat auflösen, also am nächsten Ersten brauchst du nicht mehr zu kommen, aber man kann nicht z.B. auf den 15. des Monats Kündigen und ab dem 16. der Arbeit fern bleiben.
Also theoretisch am
Montasletzten hinschlappen und sagen „Hey Scheffe ab morgen
komm ich nimmer“ (oder umgekehrt natürlich). Geht das?
Nö, geht eben nicht.
Oder
gibt es hier noch irgendwelche „verborgenen“ Fristen, die
einzuhalten sind?
Ich kenne das Arbeitsrecht in D nicht so gut, aber die Frist wird wohl so bei 10-14 Tagen liegen. Entweder steht das an einem anderen Ort im Vertrag oder wenn nicht, stehen die Fristen irgendwo im Arbeitsrecht.
MfG Peter(TOO)
Hi!
Guck mal hier
http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html
Da steht:
(3) Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.
LG
Guido
Hallo Peter,
Unter einhaltung der Frist , kann man diesen Vertrag nur Auf
Ende Monat auflösen,
Okay, mit dem zweiten Teil bin ich einverstanden, nämlich daß ich nur zum Monatsende dort verschwinden kann (egal wann ich nun die Kündigung abgebe). Aber (Hervorhebung von mir) welche Frist gilt denn wenn im Vertrag nix steht und auch keine Klausel wie „alles fehlende entnehmen Sie bitte xxx-Quelle“ oder so vorhanden ist *seufz* Gelten dann die zwei Wochen die Guido erwähnt hatte? Och Menno, das wär ja doof, denn damit muß ich wieder pokern (und das ist schonmal schief gegangen *schiefgrins*)
*wink* und vielen Dank für die Antwort, wenn sie auch „schlechte“ Nachrichten beinhalten 
Petzi
Mensch Petzi!
Hi Petzi!
Mache es doch nicht komplizierter, als es ist 
Wenn nichts anderes vereinbart ist, dann gilt das, was im Gesetz steht!
Abgesehen davon, dass ich mir nicht sicher bin, ob man in der Probezeit eine kürzere Frist überhaupt wirksam vereinbaren könnte, da der 622 BGB nichts in diese Richtung hergibt!
LG Guido
Hallo
Aber (Hervorhebung von mir) welche
Frist gilt denn wenn im Vertrag nix steht und auch keine
Klausel wie „alles fehlende entnehmen Sie bitte xxx-Quelle“
oder so vorhanden ist *seufz* Gelten dann die zwei Wochen die
Guido erwähnt hatte?
Man kann Dir weder sagen „es gelten zwei Wochen zum Monatsende“, noch kann man das Gegenteil behaupten. Im Zweifel entscheidet der Richter. Ich würde es wie folgt machen:
Möglichkeit 1) Wenn ich als AN da möglichst schnell raus will, würde ich, wenn 4 Wochen nicht mehr einzuhalten sind, mit einer Küfrist von 2 Wochen zum Monatsende kündigen, mich darauf berufen, das mangels eindeutiger Formulierung die Mindestküfrist gemäß § 622 BGB (3) im Rahmen der vereinbarten Probezeit anzunehmen ist.
Möglichkeit 2) Wenn der AG mit 2 Wochen zum Monatsende kündigt und ich bei 4 Wochen Küfrist aber einen Monat Beschäftigung mehr rausschlagen kann (und will), würde ich mich mangels eindeutiger Vereinbarung darauf berufen, daß die Frist von 2 Wochen gemäß § 622 BGB (3) nicht eindeutig vereinbart wurde und somit eine Küfrist von 4 Wochen zum Monatsende anzunehmen ist. Auch hier denke ich, hat man ganz gute Chancen. Hängt vermutlich aber auch davon ab, wie lange die Küfrist nach Ablauf der Probezeit sein soll.
Gruß,
LeoLo
Huhu Guido,
Mache es doch nicht komplizierter, als es ist 
Das mach ich aber dauernd *schluchz* Nee, im Ernst, ich hatte halt gehofft, daß wenn keine Frist drin steht es auch keine gibt und damit hätte ich ein wenig Luft für den Nachfolger-Job samt Vertrag vor der Kündigung gehabt *seufz*
Abgesehen davon, dass ich mir nicht sicher bin, ob man in der
Probezeit eine kürzere Frist überhaupt wirksam vereinbaren
könnte, da der 622 BGB nichts in diese Richtung hergibt!
Na gut, dann muß ich halt pokern, den herzlichsten Dank für Deine Antworten samt Link! Dann werd ich halt morgen tun was nötig ist, um 2 Wochen Frist einzuhalten 
*wink*
Petzi
Hallo Leo,
Man kann Dir weder sagen „es gelten zwei Wochen zum
Monatsende“, noch kann man das Gegenteil behaupten. Im Zweifel
entscheidet der Richter.
Okay, soweit soll es ja nicht kommen müssen…
Möglichkeit 1) Wenn ich als AN da möglichst schnell raus will,
würde ich, wenn 4 Wochen nicht mehr einzuhalten sind, mit
einer Küfrist von 2 Wochen zum Monatsende kündigen,
Jep, so werd ich’s wohl machen - immerhin handelt es sich quasi im Stunden *fg*
Hängt
vermutlich aber auch davon ab, wie lange die Küfrist nach
Ablauf der Probezeit sein soll.
Die wäre dann massiv lang (6 Wochen zum Quartalsende), darum isses mir ja so dringend 
*wink* und vielen Dank für Deine Antwort
Petzi