Hallo
Ich hoffe, dass ich hier richtig bin. Bitte den Artikel nicht enfernen, weil ich Grosse Probleme habe und ich vertraue den Usern hier,das ist trtzdem keine Rechtsberatung.
Meine 3 Fragen, die ich habe um Bitte um antworten.
- kann man zu einer Verlängerung eines Arbeitvertrages nicht antreten? Würden man beim Arbeitsamt dann aber Arbeitslosengeld (in diesem Fall Alg1) erhalten? Z.b. Jemand hatte von 01. 05. 06 bis 31. 05. 07 ein Arbeitsvertrag, bekommt ab dem 31. 05. 07 eine weitere Verlängerung und tritt aber diese nicht an, würde er beim Arbeitsamt Probleme bekommen?
- wie lange kann man krank sein? Gibt es da Grenzen?
- kann man während der Zeit von Alg1 studieren? Als Beispiel hat Jemand 16 Monate gearbeitet, ich weiß nicht wie viele Monate Alg1 es dafür gibt, könnte er während der Alg1-Monate studieren?
Danke im Voraus
Hallo,
- kann man zu einer Verlängerung eines Arbeitvertrages nicht
antreten? Würden man beim Arbeitsamt dann aber
Arbeitslosengeld (in diesem Fall Alg1) erhalten?
Wenn der Arbeitgeber das so in der Arbeitsbescheinigung vermerkt, dann gibts schon eine Sperre (zumindest ist die Wahrscheinlichkeit sehr groß, wenn man dafür keine denen einleuchtende Begründung hat)
- wie lange kann man krank sein? Gibt es da Grenzen?
In Bezug auf was?
- kann man während der Zeit von Alg1 studieren?
Als Vollzeitstudium dürfte das mit dem Bezug von alg nicht klappen. Denn (was immer wieder vergessen/nicht beachtet wird), es geht bei alg I auch um die Verfügbarkeit des Arbeitslosen. Das ist nun mal (auch) eine der Anspruchsvoraussetzungen.
MfG
Hallo,
Wenn der Arbeitgeber das so in der Arbeitsbescheinigung
vermerkt, dann gibts schon eine Sperre (zumindest ist die
Wahrscheinlichkeit sehr groß, wenn man dafür keine denen
einleuchtende Begründung hat)
kann man die Sperre beiffern, wie lange?
- wie lange kann man krank sein? Gibt es da Grenzen?
In Bezug auf was?
Auf Bezug der Länge der Krankheit, wie lange kann man krank geschrieben sein??? Gibt es ein Maximum, wonach dann die kündigung folgen könnte? DANKE FÜR ANTWORTEN 
.
MfG
Hallo!
Wenn der Arbeitgeber das so in der Arbeitsbescheinigung
vermerkt, dann gibts schon eine Sperre (zumindest ist die
Wahrscheinlichkeit sehr groß, wenn man dafür keine denen
einleuchtende Begründung hat)
kann man die Sperre beziffern, wie lange?
Bei Ablehnung einer Vertragsverlängerung git es keine Sperrzeit! Zumindest war das bislang so, und ich habe nicht mitbekommen, dass sich die DAs (Durchführungsanweisungen der BA) dahingehend geändert hätten. (Aber ich kann sicherheitshalber morgen nochmal nachschauen.)
- wie lange kann man krank sein? Gibt es da Grenzen?
In Bezug auf was?
Auf Bezug der Länge der Krankheit, wie lange kann man krank
geschrieben sein??? Gibt es ein Maximum, wonach dann die
kündigung folgen könnte?
Das ist 1. eine arbeitsrechtliche Frage und sollte daher eigentlich auch im entsprechenden Brett abgehandelt werden.
Aber 2. ist diese Frage glaub’ ich gar nicht pauschal zu beantworten! Also, es gibt defintiv nirgends eine Vorschrift (privatrechtlicher oder gesetzlicher Natur) in der steht: „Ab einer Krankheitsdauer von xyz Tagen kann dem AN gekündigt werden“, wenn es das ist, worauf Du hinaus wolltest.
Gruß Liza
Hallo Liza,
Bei Ablehnung einer Vertragsverlängerung git es keine
Sperrzeit!
Wenn du das schreibst, dann glaub ich das auch so. 
Aber warum eigentlich nicht? Im grunde könnte der AN weiter Arbeit haben und führt damit m.E. auch seine Arbeitslosigkeit herbei, wenn er eine Verlängerung ablehnt.
(Na ja, das führt dann wohl vom Thema weg)
MfG