Arbeitszeitregelung bei Studienpraktika

Folgendes Szenario:

Eine Medizinsudentin macht ein 3 Monatiges Pflegepraktikum in einem Krankenhaus.
Sie hat nun Ihre Einsatzzeiten bekommen und muss nun erst einmal 8 Tage am Sück, dann hat sie einen Tag frei, dann noch einmal 10 Tage am Stück arbeiten.
Wie sieht das rechtlich aus? Hat sie in den 3 Monaten auch Anspruch auf Urlaub? Wo ist das ganze rechtlich geregelt, konnte im Arbeitszeitgesetz nichts finden.
Die Studentin ist in diesem Szenario 19 Jahre alt.

Vielen Dank für die Infos!

Hallo,

das Thema gab es hier schon mal, schau mal hier: /t/urlaub-fuer-praktikanten/3006437

Gruß, Bernd