ich habe folgende Fragen und wäre sehr verbunden um Antwort:
1.) Wie lange hat man Anspruch auf Änderung seines Arbeitszeugnis, gesetzt den Fall Arbeitnehmer A hätte vor 2 Jahren ein Zeugnis erhalten wo er jetzt erst Festgestellt hat was für ein Blödsinn darin steht bzw. Qualifikation/ Tätigkeitsbereiche einfach nicht aufgeführt sind?
2.)Wie lange müsste zum Beispiel Arbeitnehmer B warten bis er seinen ehemaligen Arbeitgeber dazu auffordern kann ihm ein qualifiziertes Zeugnis auszustellen?
Vielen Dank für eure hoffentlich baldigen Antworten und einen schönen Rest Tag…
1.) Wie lange hat man Anspruch auf Änderung seines
Arbeitszeugnis, gesetzt den Fall Arbeitnehmer A hätte vor 2
Jahren ein Zeugnis erhalten wo er jetzt erst Festgestellt hat
was für ein Blödsinn darin steht bzw. Qualifikation/
Tätigkeitsbereiche einfach nicht aufgeführt sind?
Feste Regeln gibt es da nicht so wirklich, da der Anspruch verwirkt - und das in der Regel spätestens nach 6 Monaten.
2.)Wie lange müsste zum Beispiel Arbeitnehmer B warten bis er
seinen ehemaligen Arbeitgeber dazu auffordern kann ihm ein
qualifiziertes Zeugnis auszustellen?
Er sollte es eigentlich bis zum Tag des Austritts tun.
Âber, wie gesagt: Zeitnah, da nach einigen Monaten nichts mehr zu holen sein wird.