Arbeitszeugnisse/Referenzen überprüfen: wie oft?

Hi!

Anlässlich eines Falls in meiner Dienststelle, in der einer (wohl viel mehr durch Zufall als durch systematische Überprüfung) mit gefakten Arbeitszeugnissen aufgeflogen ist, und da ich null Ahnung davon hab’, wie sowas bei anderen AGs (quer durch alle Branchen und Unternehmensgrößen) läuft, habe ich mich Folgendes gefragt:

Weiß jemand, wie häufig es ist, dass Personaler ohne Anfangsverdacht* die Referenzen der Bewerber überprüfen?
Damit meine ich sowohl in der Hinsicht,
a) ob ein Arbeitszeugnis im Wortlaut mit dem Originalzeugnis übereinstimmt, als auch,
b) ob der Bewerber bei der angegebenen Firma überhaupt gearbeitet hat.
Existieren dazu Statistiken?
Oder kann man das so pauschal nicht sagen, weil extrem individuell (auch innerhalb derselben Branche)?
Gibt’s dazu dann vielleicht wenigstens Schätzungen (wenn schon keine Statistiken)?

Interessieren würde mich evtl. auch, ob es Schätzungen gibt, wie häufig ANs so etwas machen oder zumindest versuchen.

Vielen Dank für Eure Antworten!

LG
Jadzia

*) Nehmen wir dabei auch an, dass das Zeugnis glaubwürdig geschrieben ist und auch keine (positiven) Übertreibungen etc. pp. enthält.

Hi!

Ohne mit Statistiken dienen zu können und einfach nur aus meinem persönlichen Umfeld geplaudert …

Wir prüfen ausschließlich bei Verdacht.

Wenn jemand seinen Job gut erledigt, ist es ganz einfach verschwendete Zeit, sich damit zu befassen.
Ich persönlich sehe keinen Nährwert darin, einem guten Mitarbeiter ans Bein pinkeln zu wollen.

VG
Guido

Hallo Guido,

Wenn jemand seinen Job gut erledigt, ist es ganz einfach
verschwendete Zeit, sich damit zu befassen.
Ich persönlich sehe keinen Nährwert darin, einem guten
Mitarbeiter ans Bein pinkeln zu wollen.

du möglicherweise nicht, aber vielleicht jemand, der einen unliebsam gewordenen, eventuell ansonsten nicht so leicht kündbaren Mitarbeiter gegen eine billigere Lösung, beispielsweise jemanden mit vergleichsweise schlechteren Vetragskonditionen eintauschen möchte und hierfür gezielt nach einem Vorwand sucht? Man den also schlicht loswerden bzw. unter Druck setzen will?

Es darf angenommen werden, dass ein ähnliches Szenario zur hypothetischen Diskussion steht gerade, drum frag ich mal ganz keck dazwischen.

Schönen Gruß

Annie

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Hi!

du möglicherweise nicht, aber vielleicht jemand, der einen
unliebsam gewordenen, eventuell ansonsten nicht so leicht
kündbaren Mitarbeiter gegen eine billigere Lösung,
beispielsweise jemanden mit vergleichsweise schlechteren
Vetragskonditionen eintauschen möchte und hierfür gezielt nach
einem Vorwand sucht? Man den also schlicht loswerden bzw.
unter Druck setzen will?

ICH halte es für dämlich, einen guten Mitarbeiter austauschen zu wollen, denn gute Mitarbeiter sind nicht so wahnsinnig leicht zu finden. Und ich weiß nicht, was für ein Ei ich mir ins Nest setze, wenn ich eine Stelle neu besetze - das weiß ich grundsätzlich NIE.

Es darf angenommen werden, dass ein ähnliches Szenario zur
hypothetischen Diskussion steht gerade, drum frag ich mal ganz
keck dazwischen.

Ach, weißt Du, wenn man einen Mitarbeiter mit aller Gewalt loswerden will, dann geht das wesentlich einfacher …

VG
Guido

Hi!

Erstmal danke für Deine Antwort! Aber …

Wenn jemand seinen Job gut erledigt,

… ich habe mich vielleicht nicht deutlich genug ausgedrückt (dann sorry dafür): Es geht mir speziell um die Überprüfung bei Bewerbung , nicht erst irgendwann nach der Einstellung! (Deswegen auch die (zeitweilige) Formulierung «Bewerber» im UP.)

LG
Jadzia

Hi!

… ich habe mich vielleicht nicht deutlich genug ausgedrückt
(dann sorry dafür): Es geht mir speziell um die Überprüfung
bei Bewerbung , nicht erst irgendwann nach der Einstellung!
(Deswegen auch die (zeitweilige) Formulierung «Bewerber» im
UP.)

Achso.

Bleibt aber dabei - nur bei „begründetem Verdacht“, wobei bei begründetem Verdacht eher nicht mehr geprüft wird …

VG
Guido

Kann sonst noch jmd. Erfahrungen beisteuern? (owT)
Thx.

Hallo Jadzia

Städte, Gemeninden, etc. sind eigentlich dafür berüchtigt, spätestens nach dem Bewerbungsverfahren vom neu eingestellten AN immer die Zertifikate und Zeugnisse im Original einzufordern. Spätestens da ist schon so der ein oder andere über seine Falschangaben gestolpert und sah sich einer schnellen Kü oder gar Anfechtung gegenüber. Es gibt auch viele namenhafte Firmen, die fordern zum Abgleich mit dem Lebenslauf die Meldung der Rentenversicherung ein, um Beschäftigungszeiträume überprüfen zu können. Daraus ergibt sich zwar nicht, wo der AN gearbeitet hat, aber dennoch kann man die Anzahl und die Dauer der Arbeitsverhältnisse recht gut abgleichen. Es kommt also - auch ohne Verdacht - deutlich häufiger vor, daß die Firmen nachrecherchieren, als manch einer denkt.

Gruß,
LeoLo

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