Die ARGE erstattet keine Anzeige + [MOD-Hinweis]!
Hi!
Auf jeden Fall muss ein Angeklagter die Gelegenheit erhalten, zu den Vorwürfen Stellung zu beziehen.
Es kann da nicht ohne dessen Wissen ein Gerichtsverfahren ablaufen und eine Strafe festgesetzt werden. Der Angeklagte muss auch die Gelegenheit haben, sich einen Verteidiger zu suchen.
Das ist in der Tat ein Bereich, wo ich Dir zustimmen würde …
Ich würde noch mal im Rechtsbrett nachfragen, was da zu tun ist.
… (aufgrund meines untigen Statements mangels Wissen und in meiner Eigenschaft als MOD ), dass das nochmal im Brett „Allgemeine Rechtsfragen“ erörtert werden sollte!
In dieser langen Zwischenzeit kam aber gar nichts Schriftliches von der Arge
Auch nicht der Hinweis, dass der Sachverhalt zur Prüfung der Einleitung eines Ordungswidrigkeitenverfahren (nicht Strafverfahren!!) an die zuständige hausinterne Abteilung (das OWi(G)) weitergeleitet wird? (Denn alleine dies ist, was die ARGE in solchen Fällen tut!!)
Wenn nein, ist dies zwar unschön, aber kein ahndungsfähiges Versäumnis.
oder vom Amtsgericht, dass eine Anzeige stattgefunden hatte. Dürfen die trotz rascher Nachzahlung eine Anzeige erstatten?
Das schon, aber nicht dermaßen heimlich.
Es ist ein Missverständnis, dass die ARGE in solchen Fällen eine Anzeige erstatten würde! Das Procedere ist Folgendes:
1. Die ARGE leitet den Vorgang bzw. die Leistungsakte an ihr OWiG weiter (und teilt dies i. d. R. auch dem Betroffenen in einem Schreiben mit (rein informativ); s. o.).
2. Der OWiG-SB entscheidet, ob hier „nur“ eine Ordnungswidrigkeit vorliegt oder ob eventuell ein Straftatbestand vorliegen könnte. Bei Verdacht auf eine Straftat leitet er den Vorgang bzw. die Akte an die zuständige Staatsanwaltschaft weiter (m. W. ohne regelmäßige In-Kenntnis-Setzung des Betroffenen).
3. Die Staatsanwaltschaft prüft einen Straftatbestand.
– Wenn nein: zurück an OWiG zur Festsetzung einer Ordnungsmaßnahme (Verwarnung oder Bußgeld).
– Wenn ja: Einleitung eines förmlichen Strafverfahrens oder Erlassen eines Strafbefehls (wie hier).
Über die Einleitung eines Straf_verfahrens_ wird man selbstverständlich informiert! Ergeht jedoch „nur“ ein Straf_befehl_, ist dies laut Ohli_Lucas ohne weitere Anhörung des Betroffenen möglich. Dies kann ich aufgrund mangelnder Sachkunde weder bestätigen noch dementieren; dies ist jedoch auch eine Frage für das Rechtsbrett!
Wenn die UP hier also Gewissheit haben will und/oder wissen möchte, was nun gegen einen solchen Strafbefehl getan werden kann, dann bitte im Brett „Allgemeine Rechtsfragen“ nachfragen!! Vielen Dank!
LG
Jadzia Dax
(MOD)