ARGE Geldforderung

Hoffentlich stimmt das Board hier.

Vor 2 Jahren gab es Bezüge durch die Arge an eine alleinerziehende Mutter. Die Mutter hat 4 Monate lang allerdings ohne es zu sagen auf 400 Euro Basis gearbeitet. Als es die Arge mitbekommen hatte, gab es natürlich eine Forderung seitens der Arge, die SOFORT beglichen wurde. Mittlerweile braucht diese Mutter keine Bezüge mehr, da sie einen ausreichenden Job hat. Nun kam heute aber ein Brief vom Amtsgericht. Mit Betrug als Strafanzeige. Sie soll jetzt wieder zahlen.

In dieser langen Zwischenzeit kam aber gar nichts schriftliches von der Arge oder vom Amtsgericht, dass eine Anzeige stattgefunden hatte. Dürfen die trotz rascher Nachzahlung eine Anzeige erstatten?

Hallo,

Dürfen die trotz rascher
Nachzahlung eine Anzeige erstatten?

der Betrug hat doch stattgefunden, also kann er auch angezeigt werden.

Einfaches Beispiel:

Person A entwendet B die Geldbörse und wird erwischt. A gibt die Geldbörse zurück. Nach deiner Logik dürfte nun keine Anzeige wegen Diebstahl erfolgen.

Gruß

Joschi

Hallo,

Hoffentlich stimmt das Board hier.

Vor 2 Jahren gab es Bezüge durch die Arge an eine
alleinerziehende Mutter. Die Mutter hat 4 Monate lang
allerdings ohne es zu sagen auf 400 Euro Basis gearbeitet.

Das war leider sehr ungünstig.

Als
es die Arge mitbekommen hatte, gab es natürlich eine Forderung
seitens der Arge, die SOFORT beglichen wurde. Mittlerweile
braucht diese Mutter keine Bezüge mehr, da sie einen
ausreichenden Job hat. Nun kam heute aber ein Brief vom
Amtsgericht. Mit Betrug als Strafanzeige. Sie soll jetzt
wieder zahlen.

Das kann teuer werden und ggf. einen Eintrag im Führungszeugnis bewirken. Gab es denn noch nicht mal vorab einen Anhörungsbogen ?

In dieser langen Zwischenzeit kam aber gar nichts
schriftliches von der Arge oder vom Amtsgericht, dass eine
Anzeige stattgefunden hatte.

Das kann einerseits daran liegen, wann eine Anzeige gestellt wurde, andererseits mit der Auslastung des Gerichts zusammenhängen.

Dürfen die trotz rascher Nachzahlung eine Anzeige erstatten?

Wenn nachweislich ein Betrugsdelikt vorliegt, dürfen sie das innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfristen.
Wurde ein Urteilsspruch zugesandt, oder zunächst eine Anhörung zum Tatvorwurf ?

mfg

nutzlos

Auf dem Brief steht: Strafbefehl. Und nein, es kam kein Anhörungsschreiben oder Ähnliches bei Ihr an.

Das ist schon logisch… Nur komisch dass keine Nachricht kam, in der von einer Anzeige gesprochen wurde oder sowas. Nicht einmal von der Arge. Und diese benannte Person hatte noch ein paar wenige Monate danach Bezüge bekommen.

Was mich doch noch fraglich stimmt: Diese bennante Person ist seit nem halben Monat verheiratet. Aber das Schreiben wurde an den alten Nachnamen geschickt und es steht noch „ledig“ darauf. Hat das dann trotzdem noch Gültigkeit? Oder müssten die da theoretisch ein neues Schreiben aufsetzen?

ja dann ist Sie per Strafbefehl zu einer Geldstrafe verurteilt worden.

Das Sie jetz SCHON WIEDER zahlen soll ist dann ja auch rechtens. Mit der ersten Zahlung hat Sie also die von der ARGE zuviel geleisteten Sozialleistungen zurückgezahlt.
Und mit der erneuten Zahlung, zahlt Sie halt die Strafe für den „Betrug“.

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warum sollte sie danach auch nicht weiter Bezüge bekommen, ALG II Leistungen werden ja aufgrund des gegenwärtigen Bedarfs gezahlt. Vergehen der Vergangenheit spielen daher keine Rolle.

Es war halt ein „Strafbefehl ohne Anhörung“.

1 Like

Auf jeden Fall muss ein Angeklagter die Gelegenheit erhalten, zu den Vorwürfen Stellung zu beziehen.

Es kann da nicht ohne dessen Wissen ein Gerichtsverfahren ablaufen und eine Strafe festgesetzt werden. Der Angeklagte muss auch die Gelegenheit haben, sich einen Verteidiger zu suchen.

Ich würde noch mal im Rechtsbrett nachfragen, was da zu tun ist.

In dieser langen Zwischenzeit kam aber gar nichts schriftliches von der Arge oder vom Amtsgericht, dass eine Anzeige stattgefunden hatte. Dürfen die trotz rascher Nachzahlung eine Anzeige erstatten?

Das schon, aber nicht dermaßen heimlich.

Hallo,

Klingt aber ungewöhnlich, wenn der " Delinquent " da nicht imVorfeld irgendeine Möglichkeit zur Stellungnahme hatte .

Was sagen denn die Rechtshelfbelehrungen, die dem Strafbefehl beiliegen ?

Kann es sich lohnen, eine Rechtsberatung bei einem Fachanwalt einzuholen ?
Summen und Sachverhalt sollten im diskretem Rahmen dann zunächst ihm nach Möglichkeit dargelegt werden. ( Wenn Widerspruchsrecht gegen den Strafbefehl benannt wurde )

Allgemein bliebe die Aussage des Strafbefehls aber zunächst von der beschuldigten Partei auf mögliche Zutreffung / Anerkennung zu beurteilen.

Das kann die Kosten einer Rechtsberatung wert sein.

mfg

nutzlos

Hallo,

Wurden denn auch Name und ggf.neue Anschrift zeitnah mitgeteilt ? Die Post kann ansonsten die betreffende Person nicht zuverlässig erreichen.

Kann es daran gehapert haben, warum die Person keine Post diesbezüglich schon im Vorfeld bekam ?

mfg

nutzlos

Hi!

Klingt aber ungewöhnlich, wenn der „Delinquent“ da nicht im Vorfeld irgendeine Möglichkeit zur Stellungnahme hatte.

Sorry, aber nur, weil es in Deinen Ohren ungewöhnlich klingt, muss es noch lange nicht ungewöhnlich sein. Und das ist es hier in der Tat auch nicht (vgl. auch die Antworten von Ohli_Lucas).

Dass es für Dich ungewöhnlich klingt, bedeutet hier nur, dass Du mit dem gängigen Procedere in Fällen wie dem geschilderten nicht vertraut bist! Das ist nichts Schlimmes (hier wahrscheinlich sogar im Gegenteil :smile:, aber kein Grund, andere User aufrgrund des eigenen Nichtwissens zu beunruhigen.

LG
Jadzia

3 Like

Die ARGE erstattet keine Anzeige + [MOD-Hinweis]!
Hi!

Auf jeden Fall muss ein Angeklagter die Gelegenheit erhalten, zu den Vorwürfen Stellung zu beziehen.

Es kann da nicht ohne dessen Wissen ein Gerichtsverfahren ablaufen und eine Strafe festgesetzt werden. Der Angeklagte muss auch die Gelegenheit haben, sich einen Verteidiger zu suchen.

Das ist in der Tat ein Bereich, wo ich Dir zustimmen würde …

Ich würde noch mal im Rechtsbrett nachfragen, was da zu tun ist.

… (aufgrund meines untigen Statements mangels Wissen und in meiner Eigenschaft als MOD ), dass das nochmal im Brett „Allgemeine Rechtsfragen“ erörtert werden sollte!

In dieser langen Zwischenzeit kam aber gar nichts Schriftliches von der Arge

Auch nicht der Hinweis, dass der Sachverhalt zur Prüfung der Einleitung eines Ordungswidrigkeitenverfahren (nicht Strafverfahren!!) an die zuständige hausinterne Abteilung (das OWi(G)) weitergeleitet wird? (Denn alleine dies ist, was die ARGE in solchen Fällen tut!!)
Wenn nein, ist dies zwar unschön, aber kein ahndungsfähiges Versäumnis.

oder vom Amtsgericht, dass eine Anzeige stattgefunden hatte. Dürfen die trotz rascher Nachzahlung eine Anzeige erstatten?

Das schon, aber nicht dermaßen heimlich.

Es ist ein Missverständnis, dass die ARGE in solchen Fällen eine Anzeige erstatten würde! Das Procedere ist Folgendes:

1. Die ARGE leitet den Vorgang bzw. die Leistungsakte an ihr OWiG weiter (und teilt dies i. d. R. auch dem Betroffenen in einem Schreiben mit (rein informativ); s. o.).

2. Der OWiG-SB entscheidet, ob hier „nur“ eine Ordnungswidrigkeit vorliegt oder ob eventuell ein Straftatbestand vorliegen könnte. Bei Verdacht auf eine Straftat leitet er den Vorgang bzw. die Akte an die zuständige Staatsanwaltschaft weiter (m. W. ohne regelmäßige In-Kenntnis-Setzung des Betroffenen).

3. Die Staatsanwaltschaft prüft einen Straftatbestand.
– Wenn nein: zurück an OWiG zur Festsetzung einer Ordnungsmaßnahme (Verwarnung oder Bußgeld).
– Wenn ja: Einleitung eines förmlichen Strafverfahrens oder Erlassen eines Strafbefehls (wie hier).
Über die Einleitung eines Straf_verfahrens_ wird man selbstverständlich informiert! Ergeht jedoch „nur“ ein Straf_befehl_, ist dies laut Ohli_Lucas ohne weitere Anhörung des Betroffenen möglich. Dies kann ich aufgrund mangelnder Sachkunde weder bestätigen noch dementieren; dies ist jedoch auch eine Frage für das Rechtsbrett!
Wenn die UP hier also Gewissheit haben will und/oder wissen möchte, was nun gegen einen solchen Strafbefehl getan werden kann, dann bitte im Brett „Allgemeine Rechtsfragen nachfragen!! Vielen Dank!

LG
Jadzia Dax
(MOD)

2 Like

Wenn der Name des Staatsanwaltes drauf steht dann würde ich den kontaktieren.
Einer Freundin ging es mal ebenso, allerdings bei der Sozialhilfe.
Und ihr Nebenverdienst viel damals unter die anrechenbare Grenze.

Noch besser ist es eine Rechtsberatung einzuhohlen.

Danke für die Information

Hi!

Hallo,

Klingt aber ungewöhnlich, wenn der „Delinquent“ da nicht im Vorfeld irgendeine Möglichkeit zur Stellungnahme hatte.

Sorry, aber nur, weil es in Deinen Ohren ungewöhnlich klingt,
muss es noch lange nicht ungewöhnlich sein. Und das ist es
hier in der Tat auch nicht (vgl. auch die Antworten von
Ohli_Lucas).

Dass es für Dich ungewöhnlich klingt, bedeutet hier nur, dass
Du mit dem gängigen Procedere in Fällen wie dem geschilderten
nicht vertraut bist! Das ist nichts Schlimmes (hier
wahrscheinlich sogar im Gegenteil :smile:, aber kein Grund, andere
User aufrgrund des eigenen Nichtwissens zu beunruhigen.

Dann bestätige ich diesbezüglich die Aussage " Unwissenheit ", auch im eigenem ( Un ) Wissen. :wink:

LG
Jadzia

mfg

nutzlos