Hallo, mal angenommen, da lebt jemand seit 2007 von Alg II und mußte 2008 für drei Wochen ins Krankenhaus. Mal weiter angenommen, derjenige Mensch ist heute nachwievor Alg-II-Empfänger und soll jetzt diese Krankenhausrechnung begleichen.
Muß er das?
LG; Zottel
[MOD] Nachfragen
Hallo Zottel!
Da der Artikel hier im falschen Brett ist, ich aber mit den vorhandenen Infos nicht in der Lage bin zu entscheiden, ob er besser ins Brett „Arbeits- & Sozialamt“ oder in Brett „Versicherungen“ (ich vermute stark Letzteres) passt, bzw. Deine Frage so auch noch gar nicht beantwortet werden kann (!), habe ich noch einige Nachfragen:
derjenige Mensch ist heute nachwievor Alg-II-Empfänger und soll jetzt diese Krankenhausrechnung begleichen
1. Was ist mit „diese Krankenhausrechnung“ gemeint?
Aufgrund der (auch) damals bestehenden Versicherungspflicht (über den Alg-II-Bezug) war die Person ja krankenversichert, weswegen die Kosten des Krankenhausaufenthaltes ja grundsätzlich von der Krankenkasse übernommen worden sein müssten und der Person hier keine Kosten emtstanden sind. Meinst Du also die Krankenhauszuzahlung (10 €/Tag), die die Versicherten grundsätzlich für die ersten 28 Tage zu leisten haben (vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Selbstbeteiligung#Zuzah…, 3. Unterpunkt) und ob es hier für Alg-II-Empfänger Ausnahmen gibt, die diese von der Selbstbeteiligung befreit?
Wenn nein: Was für eine Rechnung ist sonst gemeint?
2. Wer möchte „diese Krankenhausrechnung“ bezahlt bekommen? Krankenkasse, Krankenhaus, …?
Vielen Dank für die Konkretisierungen!
Bitte hab’ Verständnis dafür, dass ich Deinen Artikel bis zur Beantwortung des offenen Fragen abgeschlossen habe (damit die Spekulationen nicht ins Kraut schießen).
Mit freundlichrm Gruß
MOD Jadzia Dax