Hallo,
eine Bekannte ist seit mehreren Jahren arbeitlos.
„ARGE für Beschäftigung München GmbH“ zahlt seit dem 1.6.2005 kein Geld mehr aus, obwohl sich nichts geändert hat.
- Wie reicht man eine Klage richtig ein?
- Welche Schritte kann man unternehmen um weiterleben zu können?
Gruss, Ralf
Hallo Ralf,
eine Bekannte ist seit mehreren Jahren arbeitlos.
„ARGE für Beschäftigung München GmbH“ zahlt seit dem 1.6.2005
kein Geld mehr aus, obwohl sich nichts geändert hat.
der Bescheid ist nicht abgelaufen. Ich hab da was von einer halbjährlichen Gültigkeit im Kopf…
- Wie reicht man eine Klage richtig ein?
- Welche Schritte kann man unternehmen um weiterleben zu
können?
Frag doch mal im Brett 'Ämter und Behörden ’ nach, hier ist ein Meinungsbrett.
Ciao maxet.
Hallo Ralf
„ARGE für Beschäftigung München GmbH“ zahlt seit dem 1.6.2005
kein Geld mehr aus, obwohl sich nichts geändert hat.
Diese ARGE ist m. W. eine private Firma, die 1-Euro-Jobs vermittelt, und nicht Arbeitslosengelder auszahlt. Ansprechpartner für ALG II ist immer noch die Agentur für Arbeit.
Wenn evtl. ein Nachfolgeantrag auf ALG II bei der falschen Stelle eingereicht worden ist, muss sich die Bekannte auf der Stelle zur Arbeitsagentur begeben und einen neuen Antrag oder einen Nachfolgeantrag stellen, da ja rückwirkend gar nichts gezahlt wird.
- Wie reicht man eine Klage richtig ein?
Ansonsten ist das hier das Politikbrett. Bei Allgemeine Rechtsfragen wärst du meiner Meinung nach richtiger, und da müssten auch noch ein bisschen mehr Informationen geliefert werden.
Viele Grüße Thea
- Welche Schritte kann man unternehmen um weiterleben zu
können?
Gruss, Ralf
Diese ARGE ist m. W. eine private Firma, die 1-Euro-Jobs
vermittelt, und nicht Arbeitslosengelder auszahlt.
Ansprechpartner für ALG II ist immer noch die Agentur für
Arbeit.
Nein Simsy. So stimmt das nicht.
Es gibt drei mögliche Stellen, die für Alg II zuständig sein können:
- die Agenturen für Arbeit oder
- die ARGEn (Arbeitsgemeinschaft zwischen Agentur und Sozialamt auf Basis einer GmbH) oder
- die optierende Kommune.
Die ARGEn sind weit verbreitet als zuständige Stelle für Alg II.
Gruß
Liza
Hallo Ralf,
ohne die Fallgeschichte zu kennen bzw. hier erfahren zu wollen, kann ich nur allg. Hinweise geben.
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Hat die Person rechtzeitig einen Folgeantrag zugesandt bekommen, ausgefüllt und abgegeben? (Das läßt sich direkt bei der ARGE klären)
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Mit Deiner Fragestellung direkt zur ARGE:
dort zur Leistungsabteilung (Zeit mitnehmen). Klären, warum (sofern 1) erledigt wurde) kein Geld mehr kommt.
Falls in der Leistungsabteilung keine kompetente Auskunft erteilt wird: nach dem Vorgesetzen fragen. Auf keinen Fall vertrösten lassen; ggf. einen Termin innerhalb eines überschaubaren Zeitraumes akzeptieren.
Sollte derzeit kein Geld mehr vorhanden sein, um Nahrung zu kaufen:
dann auf Ausgabe eines/mehrerer Lebensmittelgutscheine bestehen.
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Bzgl. der Durchsetzung von (berechtigten) Forderungen könnte - ich bin mir da nicht ganz sicher - das Verwaltungsgericht Auskunft geben.
Dies dürfte insbesondere dann interessant sein, wenn überhaupt kein Geld für den täglichen Bedarf (Essen) vorhanden ist.
Falls Du Dich hier schlau machen solltest: ich bin an einer Rückmeldung interessiert.
MfG
Heiner Gierling
vielen Dank für die Info.
Der Rechtspfleger des Amtsgericht München stellt kein Beratungsschein aus, wenn kein Bescheid vorliegt, obwohl er selbst angerufen hat und ihm versichert wurde, daß die Person den Bescheid abholen kann.
Tatsache ist: immer noch kein Bescheid erstellt.
Soll man kriminell werden, denn ohne Beratunsschein hilft kein Anwalt und Anwalt ist man der dumme?
Jetzt verstehe ich auch warum immmer mehr Gefängnisse gebaut werden, obwohl die Einwohnerzahl sinkt.
Wenn ich das richtig verstanden habe, ist die Stadt München zu verklagen, weil Sie der ARGE GmbH den Auftrag erteilt nicht zu zahlen.???
Gegen welchen Verfassungsparagraph verstößt die Stadt München in diesen Fall?
Gruss, Ralf