Guten Tag,
nehmen wir an, eine ARGE lädt einen Leistungsempfänger zum Termin ein.
Das BSG hat vor Zeiten schon entschieden, das Reisekosten auf Veranlassung des Grundsicherungsträgers auch unter 6 EUR an den Leistungsempfänger zu erstatten sind.
Das die ARGE’n das BSG-Urteil anerkennen ist anzunehmen.
Aber!
Zahlt die ARGE unter 6 EUR aus oder gibt es ARGE’n die den Leistungsempfänger Reisekosten sammeln lassen, um über 6 EUR zu kommen und dann erst auszahlen?
Wer weiß was? Danke.