ARGE - Reisekosten unter 6 EUR

Guten Tag,
nehmen wir an, eine ARGE lädt einen Leistungsempfänger zum Termin ein.

Das BSG hat vor Zeiten schon entschieden, das Reisekosten auf Veranlassung des Grundsicherungsträgers auch unter 6 EUR an den Leistungsempfänger zu erstatten sind.

Das die ARGE’n das BSG-Urteil anerkennen ist anzunehmen.

Aber!
Zahlt die ARGE unter 6 EUR aus oder gibt es ARGE’n die den Leistungsempfänger Reisekosten sammeln lassen, um über 6 EUR zu kommen und dann erst auszahlen?

Wer weiß was? Danke.

Hi!

Das die ARGE’n das BSG-Urteil anerkennen ist anzunehmen.

Tun sie. :smile:

Zahlt die ARGE unter 6 EUR aus oder gibt es ARGE’n die den Leistungsempfänger Reisekosten sammeln lassen, um über 6 EUR zu kommen und dann erst auszahlen?

Ja, die gibt es (und das ist m. W. auch rechtens so). Das wird aber von Standort zu Standort unterschiedlich gehandhabt (nicht zuletzt deswegen, weil der Alg-II-Träger von Landkreis zu Landkreis differiert; mal ist es die AA selbst (Jobcenter), mal ist es eine Arbeitsgemeinschaft zwischen AA und kommunalem SA* (ARGEn) und mal macht’s das kommunale SA* in Eigenregie (optierende Kommune).

*) SA = Sozialamt

Was Du nicht finden wirst, ist eine Liste hinüber. Sowas existiert (u. a. aufgrund mangelnder Relevanz) nicht mal intern.
Wer also wissen möchte, wie es bei seiner eigenen ARGE gehandhabt wird, kommt ums persönliche Nachfragen nicht herum.

LG
Jadzia